muss der Hausmeister, wenn er in Urlaub ist aber zu hause bleibt, trotzdem Arbeiten verrichten, die während dieser Zeit anfallen?
Leider fehlen mir hier ein wenig die Details um ihnen hier den passenden Tip zu geben. Da wäre erst mal die Frage ob sie Selbständig sind oder Angestellter, in einer großen oder kleinen Firma, was sollen sie den in ihrem Urlaub machen?
URLAUB, (wenn sie ihn von ihrem Chef genehmigt bekommen haben,in Form eines unterschriebenen Urlaubszettel),ist und bleibt FREIZEIT=Privatsache und sie müssen keine Arbeiten verrichten.
Wenn sie in ihrem Urlaub Arbeiten für ihren Arbeitgeber ausführen und es passiert ihnen etwas, wird es sehr sehr kompliziert (in Sachen Versicherung). Mal zu einem Kunden fahren und die Mülltonnen raus stellen, ist ja keine große Sache, kann man machen, man will ja seinen Job behalten aber Rasen mähen oder Winterdienst ist nicht ok.
Hallo hajipe,
Urlaub ist Urlaub ! Im Urlaub ist das heranziehen zur übernahme von Tätigkeiten ausgeschlossen. Eine Unterbrechung des Urlaubs ist auch gesetzl. nur in einzelfällen möglich. Generell muß euer hausmeister im urlaub keine arbeiten übernehmen. Der arbeits / anstellungsvertrag bzw. vereinbarte leistungskatalog sind maßgebend.
LG Patrick
muss der Hausmeister, wenn er in Urlaub ist aber zu hause
bleibt, trotzdem Arbeiten verrichten, die während dieser Zeit
anfallen?
muss der Hausmeister, wenn er in Urlaub ist aber zu hause
bleibt, trotzdem Arbeiten verrichten, die während dieser Zeit
anfallen?
Keine Ahnung Gruß
Urlaub ist Urlaub und keine Arbeitszeit!
Gruß MT
Hallo MT,
danke für die Antwort. So sehe ich das auch, aber es gibt Mitbewohner die glauben, wenn im Flur eines großen Wohnblocks eine Lampe ausfällt, sei „Gefahr im Verzug“ und da müsse der Hausmeister tätig werden, auch wenn er Urlaub hat.
Nun, vielen Dank nochmal
Petra S.
Urlaub ist Urlaub und keine Arbeitszeit!
Gruß MT
Hallo Burmann,
vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Senhaji
Danke trotzdem für die Antwort.
P. Senhaji