Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer) einbaut/aufstellt?
Hallo,
Sorry, kann da leider nicht helfen, bin Spezialist für Krankenversicherung.
Viele Grüße
M.Waizmann
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
Hallo,
also im Zweifelsfall melden (schadet nichts). Rechtlich halte ich das zwar für eine unerhebliche Gefahrerhöhung gem. §27VVG. Aber um die Auseinandersetzung mit dem Versicherer auf alle Fälle zu vermeiden (der kann es ja als erhebliche Gefahrerhöhung interpretieren): Melden.
Viele Grüße
Andreas
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
Den Einbau eines Kamins sollten Sie Ihrer Hausratversicherung und Ihrer Wohngebäudeversicherung mitteilen, um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu sein. Aber viele Wohngeäudeversicherungen fragen auch bei erstmaligem Vertragsabschluss nicht explizit nach einem Kamin.
Bei einem nicht fest installierten Kamin sollten Sie auf jeden Fall die Sicherheitsbestimmungen beachten und ihn keinesfalls unbeaufsichtigt brennen lassen. Dann sollte die Hausrat im Schadenfall auch leisten, sofern Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Ob der konkrete Vertrag das wissen muss / möchte, kann ich in Unkenntnis dieses Vertrags nicht sagen.
Allgemein würde ich aber diesen Umstand dort anzeigen, weil es eine Gefahrerhöhung darstellt.
Das ist eine sehr interessante Frage, da es sich hierbei objektiv zunächst tatsächlich um eine Gefahrerhöhung handelt. Da diese aber dauerhaft sein muss (da fängts schon an, ist es dauerhaft, wenn das Ding da zwar hängt aber ja nur manchmal brennt) und eine über das als üblich (m.E. sind die Dinger üblich) anzusehende Risko eines privaten Haushaltes hinausgehen muss, shee ich hier eigentlich kein Problem. Der Versicherer könnte sich aber im Fall der Fälle darauf zu stützen versuchen. Bislang ist mir hierzu aber noch keine Rechtsprechung bekannt. In jedem Falle ist das Ding aber nur unter Aufsicht gemäß Anleitung zu installieren und zu betreiben und am besten ein Feuerlöscher in der Wohnung vorzuhalten, da sonst schnell die grob fahrlässige Verursachung eine Quotierung der Entschädigung nach sich ziehen kann. Dies ist eine andere Schiene, nämlich die der vertraglichen Obliegenheiten bzw. Sicherheitsvorschriften. Zur Sicherheit würde ich dem VR aber im Übrigen eine Mail schreiben und auf das Vorhandensein hinweisen. Dann ist man garantiert auf der sicheren Seite.
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
Hallo
grundsätzlich sind „gefahrerhöhende Umstände“ auch nach Vertragsschluss anzuzeigen. Was als gefahrerhöhend gilt ist aber nicht explizit geregelt.
Im Zweifel schadet es nicht den Deko-Kamin nachzumelden, da reicht eine Email. Ob überhaupt und wie sich das auf die Prämie auswirkt kann ich nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, das es keinen Einfluss hat. Ansonsten einfach mal beim Versicherer nachfragen.
Gruß
Jörg Lucks
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
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einbaut/aufstellt?
Hallo und guten Tag,
laut Allgemeine Hausratbedingungen (VHB 74, VHB 84,VHB 2000, nein.
Ich würde aber trotzdem den Versicherungsbetreuer Deiner/Ihrer Hausratversicherung anrufen und fragen.
Vielleicht hat ja Deine/Ihre Hausratversicherung noch besondere Bedingungen!
Ich hoffe geolfen zu haben.
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
Hallo,
danke für Ihre Anfrage, zuerst einmal muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren im Finanzdienstleistungssektor tätig bin.
Nun zu Ihrer Frage:
Da es sich hierbei um offenes Feuer handelt, müssen sie Ihrer Hausratversicherung die Neuanschaffung mitteilen, damit Sie keine Nachteile im Schadenfall ( Feuer ) haben. Der Kamin mit dem offenen Feuer ist eine geringe Gefahrenerhöhung welche mitgeteilt werden muss.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Hahn=====
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Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn
man nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?
hallo! frag doch mal hier nach. mir wurde dort ziemlch schnell geholfen
Sorry für die späte Antwort. War leider verhindert.
Falls es noch aktuell ist. Da der Dekokamin ja auch eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt, wäre es besser das beim Versicherer mal anzusprechen. Eine höhere Prämie kann ich mir da allerdings nicht vorstellen.
Nur für den Fall eines Schadens der vom Kamin ausgeht kann der Versicherer wenn er davon weiß nicht sagen das es irgendwie grob fahrlässig von dir war den Kamin nicht anzuzeigen.
Muss man einer Hausratversicherung eigentlich melden, wenn man
nachträglich einen Deko-Kamin (offenes Feuer)
einbaut/aufstellt?