Wer darf über die Nuzung von einem Vereinsheim bestimmen, der Vorstand oder die Mitgliederversammlung.
In der Satzung ist dieses nicht genau geregelt, da steht das der Vorstand den Verein nach assen vertritt und die Geschäfte führt. Wer kann mit sagen wo ich eine Regelung für solche Fälle finde. Gesetz oder änliches
Hi,
wer zahlt schafft an.
In der Regel ist das der Eigentümer.
Innerhalb der Vereins bestimmt die Vorstandschafft.
Nicht zu verwechseln mit dem 1. Vorstand.
nicki