Was muss ein Freiberufler in Frankreich, der für ein deutsches Unternehmen arbeitet, bei Rechnungen beachten?

Ein Freiberufler in Frankreich hat für eine Website, die von einem deutschen Unternehmen betrieben wird, einen Artikel geschrieben, keine Werbung. Er hat eine ID als Freiberufler von den französischen Steuerbehörden. Muss er für Geschäfte innerhalb der EU eine Mehrwertsteuer-ID beantragen? Soweit ich das bisher herausgefunden habe, darf er für den Artikel keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung angeben, sondern die muss das beauftragende Unternehmen in Deutschland ans Finanzamt zahlen. Die Mehrwertsteuer-ID muss er dem beauftragenden Unternehmen mitteilen, er ist aber nicht verpflichtet, sie auf der Rechnung anzugeben. Stimmt das so?

Wenn er eine französische Umsatzsteuer-Identnummer hat (und der deutsche eine deutsche Identnummer), dann verlagert sich die Besteuerung nach Deutschland, der Franzose schreibt auf seine Rechnung „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „reverse charge“ und rechnet netto ohne Umsatzsteuer ab.

wäre in F autoliquidation

Danke für die Information. Er hat leider keine Umsatzsteuer-ID sondern nur eine „Business-ID“ wie er uns mitgeteilt hat. Ich frage ihn mal nach dem französischen Begriff, um das zu klären.

Wenn der „Freiberufler“ keine MwSt Nummer hat, dann kann er keine MwSt berechnen. Dann ist auch für ein Unternehmen in Deutschland, was eine MwSt Nummer hat, keine Mehrwertsteuer fällig.

Was der Freiberufler für einen „Status“ bei den französichen Steuerbehörden hat, ist für Den Käufer, der in Deutschland ansässig ist, nicht massgebend. Es geht da nur darum ob der „Händler“ und der „Käufer“ eine MwSt Nummer haben oder nicht.

Und nochmal, selten so einen Unsinn gelesen.

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