Hallo ihrs,
wir bezahlen für Grabpflege und das Grab sieht entsetzlich aus.
Während im vorderen Teil nahezu alle von uns gepflanzten Stauden ausgerodet wurden, werden die im hinteren Bereich gesetzten Pflanzen vom Felberich bedrängt.
Vorne Erde mit kleinen Büscheln, hinten alles gelb überwuchert.
Meine Frage: kann man von Friedhofsgärtnern ein Minimum an Ästretik und Pietät verlangen.
Wir haben durchaus besprochen, dass vorne mehr frei sein soll als hinten. Aber vorne tabula rasa und hinten kein Handschlag?
Das kann ja jeder Heio. Da dachte ich, ein Gärtner kennt sich mit dem Wuchsverhalten verschiedener Pflanzen aus.
Warum dann nicht gleich Ziegen grasen lassen?
Tilli
Preisdifferenzierung
Servus,
das dürfte ähnlich sein wie bei Konsumgütern, deutlich z.B. bei Schuhen: Im Bereich der niedrigen Preisklassen werden die Sachen bewusst unschön gestaltet, damit die weniger billigen Sachen überhaupt gekauft werden.
Wenn ein Friedhofsgärtner unterschiedliche „Pakete“ anbietet, tut er gut daran, in den unteren Preisklassen weniger hübsch zu arbeiten, weil sonst alle bloß noch die billigsten Verträge haben wollen.
Schöne Grüße
MM
Auch eine Idee.
Ich bin von absoluter Unkenntnis ausgegangen, weil auch Keimlinge altbekannter Kulturpflanzen ausgehackt wurden…
Wieder was gelernt.
Tilli
Hallo
Warum dann nicht gleich Ziegen grasen lassen?
Weil der Gärtner dich viel billiger kommt.
Ziegen wären natürlich netter.
Viele Grüße
Hallo!
Wir haben seit einigen Jahren eine Behinderten-Werkstatt, die auch Gartenarbeiten anbietet, mit der Pflege des (großen) Familien-Grabes beauftragt.
Bisher sind wir sehr zufrieden mit der Arbeit, die 2x im Jahr routinemäßig in Auftrag gegebenen Bepflanzungen (Todestag vom Opa und Allerheiligen) wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Nicht nur, dass alles pünktlich und ordentlich erledigt wird, man hilft durch die Vergabe an Behinderten-Werkstätten auch den dort angestellten Menschen.
Die Beh.-Werkstätten kämpfen nämlich um´s Überleben, weil viele Arbeiten in die Jugend-Gefängnisse zwecks Resozialisierung gehen.
Angelika
Moin,
Hallo!
Die Beh.-Werkstätten kämpfen nämlich um´s Überleben, weil
viele Arbeiten in die Jugend-Gefängnisse zwecks
Resozialisierung gehen.
Angelika
ja, ist wohl so. Bedauerlicherweise gibt es in deren Organisationsstruktur selbst geschaffene Probleme. Vor diversen Jahren hätten zwei grössere Betriebe der Behinderten Werkstätten etliche sehr lukrative langlaufende Verträge haben können, die sie auch liebend gerne gehabt hätten. Aber da sie keine Mehrwertsteuer ausweisen konnten, konnten wir die Aufträge nicht dorthin erteilen, da es dadurch viel zu teuer wurde (hätten die MIeter nicht mitgemacht). Wäre mal ein Ansatz, das zu ändern - dann könnten womöglich mehr gewerbliche Objekte betreut werden … würde ich sofort machen.
Gruß
Ex.
Kalkulationsirrtum oder Lieferantenquälen?
Servus,
nun ist es ja für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer vollkommen schnurzpiepe, ob er für eine Leistung 10.000 € oder 10.000 € + 1.900 € USt = 11.900 € bezahlt.
Das Problem, das Du beschreibst, lag also nicht an der puren Formalie „USt oder nicht“, sondern daran, dass Ihr Euch eine über den angebotenen Preis hinausgehende zusätzliche Rabattierung von 16 % gewünscht hättet, während die Anbieter schon beim Angebot so knapp kalkuliert hatten, dass sie einen so hohen Extranachlass nicht mitmachen konnten.
Moral: Unter Unternehmern ist ein Tausender ein Tausender, ganz egal ob da noch 190 € USt obendrauf kommen oder nicht.
Schöne Grüße
MM
off topic
Hallo!
Mit Steuerkram bei Firmen kenne ich mich nicht aus, aber ich habe gerade nochmal auf der letzten Rechnung der Beh.-Werkstätten nachgesehen.
Dort wird tatsächlich nur die Umsatzsteuer ausgewiesen. Allerdings gibt es noch einen Hinweis, den ich auch nicht uninteressant finde:
Dort steht, dass „Arbeitgeber, die an Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen, können 50% der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen auf die jeweils zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 140 SGB IX)“
Die Arbeitsleistung macht bei den Grabpflegearbeiten bei uns mindestens die Hälfte des Gesamtbetrages aus.
Angelika
USt bei Zweckbetrieben etc.
Hallo Angelika,
„nur die Umsatzsteuer“ ist das, was hartnäckig „Mehrwertsteuer“ genannt wird, obwohl dieser Begriff in keinem deutschen Steuergesetz vorkommt und nur Verwirrung stiftet.
Mehrwertsteuer gibt es nur in der Schweiz und im europäischen Recht. In Deutschland heißt sie schlicht Umsatzsteuer.
Ob die Umsätze eines Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Körperschaft USt-befreit sind oder ermäßigt mit 7 % besteuert werden, hängt davon ab, wie hoch sie sind.
Die Sache mit der Anrechnung auf Schwerbehindertenabgabe hat deswegen wenig Wirkung, weil dafür ein Unternehmen groß genug sein muss und auch zu wenige Pflichtarbeitsplätze besetzt haben muss, damit es diese Abgabe überhaupt bezahlen muss (und last, not least, muss es dafür erfasst sein - es gibt grad genug Unternehmen, die zwar Schwerbehindertenabgabe zahlen müssten, dies aber nicht tun, weil sie noch nie aufgefordert wurden, eine entsprechende Erklärung abzugeben und schlicht nicht wissen (oder nicht wissen wollen), dass sie es müssten.
Schöne Grüße
MM
Hallo Angelika,
„nur die Umsatzsteuer“ ist das, was hartnäckig
„Mehrwertsteuer“ genannt wird, obwohl dieser Begriff in keinem
deutschen Steuergesetz vorkommt und nur Verwirrung stiftet.
Verwirrung stiftet eigentlich die Idee, dass auch auf Bildung „Umsatzsteuer“ erhoben werden soll. Obwohl kein meßbarer Mehrwert entsteht. Umsatz machen Kinderhirne auch keinen.
Mehrwertsteuer gibt es nur in der Schweiz und im europäischen
Recht. In Deutschland heißt sie schlicht Umsatzsteuer.
Ja, blöd.
Tilli
Moral: Unter Unternehmern ist ein Tausender ein Tausender,
ganz egal ob da noch 190 € USt obendrauf kommen oder nicht.
Genau. Und das schnallt keiner, dass das bei Bildung was anderes ist.
Tilli
Servus,
Verwirrung stiftet eigentlich die Idee, dass auch auf Bildung
„Umsatzsteuer“ erhoben werden soll.
Auf Bildung wird keine USt erhoben. Es wird auf Umsätze von Unternehmern, die im Bereich Bildung und Erziehung arbeiten, zu einem winzigkleinen Teil USt erhoben, zum allergrößten Teil nicht. Die Befreiungen stehen in § 4 UStG, schau da mal rein - dann weißt Du nachher mehr drüber.
Auch weil daraus solche Blüten wachsen:
Obwohl kein meßbarer Mehrwert entsteht.
halte ich es für nicht besonders sinnvoll, den Begriff „Mehrwertsteuer“ zu verwenden, obwohl er in keinem deutschen Steuergesetz vorkommt. Besteuert wird der Umsatz, und zwar wegen Vorsteuerabzug in der Regel auf der Ebene des Endverbrauchers. Die Befreiungsvorschriften aus dem oben genannten § 4 UStG haben keine besondere Systematik, man kann sie daher auch nicht systematisch oder gar „logisch“ begründen. Bei vielen USt-Befreiungen geht es darum, dass das Spiel „linke Tasche - rechte Tasche“ zwischen öffentlichen Kassen dadurch ein wenig eingeschränkt wird.
Umsatz machen Kinderhirne auch keinen.
Die Kinder sind auch nicht die Unternehmer, die an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen tätig sind. Wer dort Umsätze macht, sind die selbständigen Lehrkräfte. Diese sind, soweit sie für öffentliche Schulen und für als gleichwertig anerkannte Ersatz- und Ergänzungsschulen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr.21 UStG USt-befreit, d.h. fast immer; und sonst halt nicht.
Ja, blöd.
Fändest Du sie denn weniger blöd, wenn sie Ixqurzochtli hieße? Der Gedanke, Sinn oder Blödsinn einer Steuer an ihrem Namen zu beurteilen, entbehrt nicht eines gewissen Charmes…
Schöne Grüße
MM
Servus,
ist es nicht.
Auch hier gilt: Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ausgewiesene USt ist für Erbringer und Empfänger der Leistung neutral. Unternehmer kalkulieren immer mit Entgelten, nie mit Rechnungsbeträgen einschließlich USt - falls es nicht um Liquidität geht: Da müssen natürlich die gesamten Zahlungsströme berücksichtigt werden.
Schöne Grüße
MM
Fändest Du sie denn weniger blöd, wenn sie Ixqurzochtli hieße?
Der Gedanke, Sinn oder Blödsinn einer Steuer an ihrem Namen zu
beurteilen, entbehrt nicht eines gewissen Charmes…
Stimmt. Willkürsteuer. VHS nur bedingt, Schulen nein, Vereine manchmal, manche dies, manche sowas—
Tilli