Liebe/-r Experte/-in,
In einem Mietshaus mit mehreren Mietwohnungen wird in Kürze eine Wohnung neu vermietet. Darunter befindet sich eine Mietwohnung, in der die Mieter es in der Vergangenheit nicht immer so genau mit der Einhaltung der Nachtruhe genommen haben. Ergebnis 2 Abmahnungen, dazwischen lagen ca. 13 Monate.
Jetzt die Frage:
Muss die Hausverwaltung oder muss bei vermieteten Eigentumswohnungen der Vermieter einem neu einziehenden Mieter vor dem Vertragsabschluss reinen Wein einschenken und offenbaren, dass die Mietpartei eine Etage tiefer gelegentlich die Nachtruhe nicht einhält ?
Ich weiß von einem Kollegen, der bei einem Hausverkauf wegen Verschweigens einer wichtigen Information gegenüber dem Käufer später Schadensersatz zahlen musste.
Danke im voraus für die eine oder andere Antwort.
oregon
Nein,ganz sicher muss der Vermieter seine neuen Mieter nicht darüber informieren.
Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen, da es sich um eine sehr spezielle Frage des Mietrechtes handelt. Ich würde hier einmal einen Rechtsanwalt fragen oder im Internet danach suchen, insbesondere da ich versuche würde, den Störenfried aus dem Haus zu bekommen.
Viele Grüße
Rheinbahnerin
Hallo!
Erst mal sorry wegen der späten Antwort.
Ruhestörung ist ein schwieriges Thema. Zwei Mal in 13 Monaten ist „nicht so viel“, aber sicherlich gibts nicht für jede Ruhestörung eine Abmahnung.
Aber mal zur Sache: Wenn du deine Ruhe willst, musst du aktiv werden. Entweder, du bringst den Nachbarn zur Ruhe, egal ob mit Hilfe der Polizei oder Kündigung durch den Vermieter (könnte auf die Abmahnung folgen); oder du suchst dir was anderes.
Hast du bei Besichtigung oder so deutlich eine „gaaanz ruhige Wohnung“ gefordert oder dich speziell nach Vorkommnissen erkundigt? Hat die Hausverwaltung dich in diesem Punkt (bewusst) angelogen? Wenn ja, musst du dass noch beweisen können. Sonst vergiss es. Bei einem Hauskauf gehts meißt um nicht sichtbare Schäden, ist ganz was anderes.
Grüße