Ich habe letztes Jahr ein Haus und ein seperates Gartengrundstück gekauft.Jetzt will mein Nachbar mir mein Gartengrundstück abkaufen.Über den Preis sind wir uns schon einig.Da das Haus und der seperate Garten Vollfinanziert wurde über eine Bank stellt sich jetzt die Frage ,ob ich die Bank informieren muss wenn ich das Grundstück verkaufen möchte oder ob ich direkt zum Notar gehen kann?
Hallo,
Sie sollten auf jeden Fall vorher die finanzierende Bank informieren. denn die Grundschuld umfasst wohl Ihr gesamtes Grundbuch-Blatt incl. Garten. Vor allem sollten Sie zunächst abklären, welche Gebühren die Bank für eine „Freistellung“ verlangt.
Die Kosten eines notariellen Kaufvertrags trägt zwar meist der Käufer. Aber die Kosten einer Lastenfreistellung hat der Verkäufer (also Sie) zu zahlen, auch die dafür anfallenden Notar- und Gerichtskosten. Ihr Nachbar wird das Grundstück wohl nur lastenfrei erwerben wollen.
MfG
Monika
Hallo,
wenn es „vollfinanziert wurde über eine Bank“ ist sicherlich auch eine Grundschuld eingetragen. Also muß die Bank zu einem Verkauf ihre Zustimmung geben und sollte somit frühzeitig eingebunden werden.
Gruß
Günter
Sofern die zu veräußernde Gartenparzelle zu gunsten der Bank mit einer Gesamtgrundschuld, die auf der Hausparzelle und auf der Gartenparzelle ruht, belastet ist, wäre eine Zustimmung der Bank insoweit erforderlich, als ja die als Sicherheit für Bank belasteten Grundstücke bezogen auf die Gartenparzelle künftig als Sicherheit geschmälert werden soll. In erheblichem Fall könnte dann die Bank an die Teilfreigabe eines Sicherteheitenanteils die Auflage knüpfen, dass der Erlös aus dem Verkauf zur Redutzierung des Kredites als Sondertilgung verwandt wird, was bei Festzinsdarlehen evtl. zur sogenannten Vorfaälligkeitsenschädigung führen könnte. Andererseits böte sich ersatzweise an, eine solche Summe bis zum Ablauf der Festzinsphase z.g. des Kredites als Ersatzsicherheit anzulegen und zu verpfänden. Damit hätten Sie dann die Vorfälligkeitsentschädigung umgangen. Reden Sie einfach mal mit der Bank, bevor sie zum Notar marschieren. Diesen Hinweis können sie dann dort gerne vorlegen. Banker untereinander sprechen die gleiche Sprache - ich bin so einer! Sollte der Wert der freizugebenden Parzelle im Verhältnis zur verbeibenden Restsichedrheit „Hausparzelle“ unerheblich erscheine, kann die Bank auch ohne weiteres einer Teilpfandfreigabe zustimmen. Die Entscheidung alleerdings ist Sache des jeweilgien Beschlußorgans Ihres Kreditgebers. Die „Brüder“ lassen sich überigens solche Zustimmungen mit Gebühren, je nach Bank, bis zu € 200 bezahlen!
benachrichtige die bank - das grundstück ist voll finanziert, also gehört es de facto der bank. eine absolut sichere antwort kann dir allerdings nur ein spezialisierter anwalt geben.