Was muss ich beachten -> erste Steuererklärung?

Hallo,

nachdem ich von den Vorzügen einer Steuererklärung gelesen hatte, habe ich mir gedacht, ich könnte ja auch eine Steuererklärung für mich abgeben, da ich eventuell eine Erstattung erhalten könnte. Ich habe gelesen, dass wenn ich zum ersten Mal eine Erklärung abgebe, dies für die letzten vier Jahre machen kann?!

Nun würde ich gern wissen, was ich beachten muss und was es eventuell für Kniffe gibt, die den ein oder anderen Euro rausholen können.

  1. Ich habe im September 2007 eine Ausbildung in Berlin angefangen und diese im April 2011 beendet. Ursprünglich komme ich aus Thüringen und bin in dieser Zeit beinahe jedes Wochenende zwischen Berlin und Thüringen gependelt, um Eltern und Freunde zu besuchen. In Berlin habe ich eine eigene kleine Wohnung bewohnt und die Miete dafür auch selbst getragen. Meine Meldeadresse war in Berlin.

  2. Ich hatte Aufwendungen monatlich für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr Berlin.

  3. Ich hatte typische Aufwendungen während einer Ausbildung für Arbeitsmittel usw.

  4. Im April 2011 habe ich wie erwähnt meine Ausbildung abgeschlossen und arbeite nun in Festanstellung in Berlin. Ich wohne nun bei einem Bekannten zur Untermiete (wir haben das alles vertraglich geregelt), habe meine Meldeadresse aber wieder nach Thüringen verlegt. Auch jetzt fahre ich noch beinahe jedes Wochenende nach Hause, da dort meine Freundin lebt.

Ich würde nun gern wissen, was ich wie ansetzen kann. Ich habe schon von doppelter Haushaltsführung, Familienheimfahrten usw. gelesen, aber weiß nicht genau, ob das in meinem Fall so angesetzt werden kann.

Ich wäre für Tipps sehr dankbar =)

hallo,

siehe antworten im text.

saludos, borito

Ich habe gelesen, dass wenn ich
zum ersten Mal eine Erklärung abgebe, dies für die letzten
vier Jahre machen kann?!

du kannst generell innerhalb von vier jahren rückwirkend steuererklärungen abgeben, nicht nur beim ersten mal. es sei denn, daß fa setzt dir eine frist zur abgabe (z.b. bei einkünften aus vermietung/verpachtung oder bei selbständigkeit).

Nun würde ich gern wissen, was ich beachten muss und :was es
eventuell für Kniffe gibt, die den ein oder anderen :Euro
rausholen können.

das wüßten wir alle gerne. allerdings kann niemand alle möglichen kniffe und „tricks“ in einer mail aufführen. empfehlung grundsätzlicher art: konz kaufen und lesen und/oder steuerprogramm kaufen und verwenden (z.b. wiso)

  1. Ich habe im September 2007 eine Ausbildung in Berlin
    angefangen und diese im April 2011 beendet. Ursprünglich komme
    ich aus Thüringen und bin in dieser Zeit beinahe jedes
    Wochenende zwischen Berlin und Thüringen gependelt, um Eltern
    und Freunde zu besuchen. In Berlin habe ich eine eigene kleine
    Wohnung bewohnt und die Miete dafür auch selbst getragen.
    Meine Meldeadresse war in Berlin.

fahrten können nicht abgesetzt werden, da privat veranlaßt.

  1. Ich hatte Aufwendungen monatlich für ein Ticket im
    öffentlichen Nahverkehr Berlin.

liegt mit sicherheit unterhalb der werbungskostenpauschale von 920 euro

  1. Ich hatte typische Aufwendungen während einer Ausbildung
    für Arbeitsmittel usw.

absetzbar, sofern ausbildungsbezogen und mit nachweisen versehen

  1. Im April 2011 habe ich wie erwähnt meine Ausbildung
    abgeschlossen und arbeite nun in Festanstellung in Berlin. Ich
    wohne nun bei einem Bekannten zur Untermiete (wir haben das
    alles vertraglich geregelt), habe meine Meldeadresse aber
    wieder nach Thüringen verlegt. Auch jetzt fahre ich noch
    beinahe jedes Wochenende nach Hause, da dort meine Freundin
    lebt.

du kannst es versuchen, daß das fa deinen lebensmittelpunkt in thüringen akzeptiert. dafür bracuhst du aber zusammen mit deiner freundin eine gemeinsame wohnung, in der du auch erstwohnsitzlich gemeldet bist. ist das nicht der fall, dann geht leider nix - privatvergnügen. doppelte haushaltsführung ist auch nicht drin, da du „bei einem freund zur untermiete“ wohnst, also keinen eigenen hausstand in berlin hast.

Hallo,

grundsätzlich können Sie die Kosten absetzen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie für 2007 - 2010 auch Geld zurückbekommen, da Sie evtl. gar keine Lohnsteuer bezahlt haben. Ansonsten würde ich Ihnen raten, die Anlage N entsprechend mit den entstanden Kosten auszufüllen und ggfs. eine separate Erläunterung dazu legen.

Hallo,

ja eine Steuererklärung kann immer lohnenswert sein! Sie können jetzt noch für 2008-2011 abgeben.

Bezüglich der möglichen absetzbaren Kosten:

zu 1.)Haben Sie in Thüringen eine eigene Wohnung gehabt oder bei den Eltern gewohnt? Falls eine eigene Wohnung vorhanden war ist doppelte Haushaltsführung möglich, falls Sie bei den Eltern gewohnt haben nicht. Dann sind aber zumindest die Fahrten absetzbar!

zu 2.) Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte ausrechnen was teurer ist einfache Entfernung x 0,30 € oder KOsten für das Ticket.

zu 3.) Pauschale 120 € für Arbeitsmittel und 16 € für Kontoführungsgebühren, falls Belege für höhere Kosten vorhanden, dann natürlich die ansetzen.

zu 4.) auch hier siehe 1.!

Viel Erfolg!

Hallo, ja trage alles in die entsprechenden Formulare ein und füge die Belege (Mietverträge und Zahlungsbelege, Tickets u.a.) der Erklärung bei (Dies ist ganz wichtig, da Dir ansonsten das Finanzamt nichts glaubt, gerade da Du rückwirkend Sachen geltend machst).
Gruss Hermann

Hi, falls es noch interessiert:

Ist natürlich sehr umfangreich, deshalb frag noch mal nach, wenn du meine Hinweise nicht verstanden hast

Hallo,

nachdem ich von den Vorzügen einer Steuererklärung :gelesen
hatte, habe ich mir gedacht, ich könnte ja auch eine
Steuererklärung für mich abgeben, da ich eventuell :eine
Erstattung erhalten könnte. Ich habe gelesen, dass :wenn ich
zum ersten Mal eine Erklärung abgebe, dies für die :letzten
vier Jahre machen kann?!

Richtig

Nun würde ich gern wissen, was ich beachten muss und :was es
eventuell für Kniffe gibt, die den ein oder anderen :Euro
rausholen können.

  1. Ich habe im September 2007 eine Ausbildung in :Berlin
    angefangen und diese im April 2011 beendet. :Ursprünglich komme
    ich aus Thüringen und bin in dieser Zeit beinahe jedes
    Wochenende zwischen Berlin und Thüringen gependelt, :um Eltern
    und Freunde zu besuchen. In Berlin habe ich eine :eigene kleine
    Wohnung bewohnt und die Miete dafür auch selbst :getragen.
    Meine Meldeadresse war in Berlin.

Hast du bei dein Eltern auch Miete gezahlt? Nur dann kommt eine doppelte Haushaltsführung in Betracht.

  1. Ich hatte Aufwendungen monatlich für ein Ticket im
    öffentlichen Nahverkehr Berlin.

sind Werbungskosten, es gibt aber auch eine Pauschale. Berechnet sich gefahrene Kilometer x Tage x 0,3€

  1. Ich hatte typische Aufwendungen während einer :Ausbildung
    für Arbeitsmittel usw.

sind auch Werbungskosten, wenn du keine Belege mehr hast, kannst du auch alternativ 100€ ansetzen

  1. Im April 2011 habe ich wie erwähnt meine Ausbildung
    abgeschlossen und arbeite nun in Festanstellung in :Berlin. Ich
    wohne nun bei einem Bekannten zur Untermiete (wir :haben das
    alles vertraglich geregelt), habe meine Meldeadresse :aber
    wieder nach Thüringen verlegt. Auch jetzt fahre ich :noch
    beinahe jedes Wochenende nach Hause, da dort meine :Freundin
    lebt.

Zahlst du jetzt da Miete? Hast du ein Kind dort? Seit ihr verheiratet? Wenn alles mit nein beantwortet wird, fällt mir auch da kein Grund für ein Werbungskostenabzug ein - google hierzu: Kosten der allgemeinen Lebensführung

Ich würde nun gern wissen, was ich wie ansetzen kann. :Ich habe
schon von doppelter Haushaltsführung, :Familienheimfahrten usw.
gelesen, aber weiß nicht genau, ob das in meinem Fall :so
angesetzt werden kann.

schwierig bis nein

Ich wäre für Tipps sehr dankbar =)

  • es gibt einen Pauschbetrag für Werbungskosten, der beträgt in 2010 = 980€ und in 2011 = 1000€, wenn du außer der doppelten Haushaltsführung nix weiteres besonderes hast wirds auch mit Fahrtkosten wohl schwer drüber zu kommen. Jedes Programm und auch das Finanzamt berechnet die Pauschale automatisch wenn keine weiteren Angaben gemacht werden
  • denk an Versicherungsbeiträge

In 2010 wirds wohl eine mittel große Erstattung geben auf Grund der ersten vier einkommensschwache Monate… gibs einfach mal bei Elster ein und schau dann nach. Grüße, Björn, AoG