Ich bin 23 und fange im August 2010 meine 2 Lehre an und muss dazu umziehen, ich verdiene nicht mal 300 Euro im ersten Lehrjahr und es werden auch bis zum 3 Lehrjahr nicht mehr wie 350 Euro.
Kann mir jemand sagen ob ich somit Wohngeld oder Hartz4 beantragen muss da ich noch nie mit Ämtern zu tun hatte und mich echt null auskenne.
Es sind ungefähr 85 km von meinem jetzigen Wohnort bis zum Arbeitsort und mit dem bisschen Geld kann ich mir das tägliche fahren nicht leisten wobei dann natürlich die Berufsschule auch ein Stück weiter weg ist.
Da ja Wohngeld als Zuschuss angepriesen im Netz weiß ich mir nicht zu helfen.
Momentan bin ich arbeitslos und suche noch einen Job oder Minijob bis zum Lehrantritt falls das als Info wichtig sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen Hunter46
ich hoffe jemand kann mir helfen
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
Ich bin 23 und fange im August 2010 meine 2 Lehre an
und muss
dazu umziehen, ich verdiene nicht mal 300 Euro im
ersten
Lehrjahr und es werden auch bis zum 3 Lehrjahr nicht
mehr wie
350 Euro.
Kann mir jemand sagen ob ich somit Wohngeld oder
Hartz4
beantragen muss da ich noch nie mit Ämtern zu tun
hatte und
mich echt null auskenne.
Es sind ungefähr 85 km von meinem jetzigen Wohnort bis
zum
Arbeitsort und mit dem bisschen Geld kann ich mir das
tägliche
fahren nicht leisten wobei dann natürlich die
Berufsschule
auch ein Stück weiter weg ist.
Da ja Wohngeld als Zuschuss angepriesen im Netz weiß
ich mir
nicht zu helfen.
Momentan bin ich arbeitslos und suche noch einen Job
oder
Minijob bis zum Lehrantritt falls das als Info wichtig
sein
sollte.
Mit freundlichen Grüßen Hunter46
ich hoffe jemand kann mir helfen
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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hallo grüße dich…
du solltest schnellstens bei dem sachbearbeiter deines
job centers vorsprechen…das wohngeld würde dir nicht
ausreichen für den lebensunterhalt…wenn du derzeit
arbeitslos bist bekommst du vermutlich schon hartz IV,
denke ich mal…beantrage eine beihilfe zum
lebensunterhalt während deiner lehrzeit…die höhe
kann ich dir nicht sagen, da es ja eine 2. lehre
ist…möglich ist aber auch, dass es als
umschulungsmaßnahme anerkannt wird…dann hast du auf
jeden fall anspruch auf die volle beihilfe…
Auf jeden Fall beides beantragen und kein Geld verschenken. Wie sieht es aus mit Kindergeld?
Ich bin 23 und fange im August 2010 meine 2 Lehre an und muss
dazu umziehen, ich verdiene nicht mal 300 Euro im ersten
Lehrjahr und es werden auch bis zum 3 Lehrjahr nicht mehr wie
350 Euro.
Kann mir jemand sagen ob ich somit Wohngeld oder Hartz4
beantragen muss da ich noch nie mit Ämtern zu tun hatte und
mich echt null auskenne.
Es sind ungefähr 85 km von meinem jetzigen Wohnort bis zum
Arbeitsort und mit dem bisschen Geld kann ich mir das tägliche
fahren nicht leisten wobei dann natürlich die Berufsschule
auch ein Stück weiter weg ist.
Da ja Wohngeld als Zuschuss angepriesen im Netz weiß ich mir
nicht zu helfen.
Momentan bin ich arbeitslos und suche noch einen Job oder
Minijob bis zum Lehrantritt falls das als Info wichtig sein
sollte.
Mit freundlichen Grüßen Hunter46
ich hoffe jemand kann mir helfen
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Also Kindergeld läuft schon Antrag kommt bald bekomm ich ja noch für ein Jahr da ich ja bald 24 werde.
Ok dann werd ich beides beantragen.
Vielen lieben Dank
also ich glaube den Umzug kann man sich auch vom Amt bezahlen lassen. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und muss mit einem Vermittler vom Arbeitsamt geklärt werden.
Zudem kann man, bei geringem Einkommen der Eltern, Bafög beantragen. Dann bekommt man auch einen Zuschuß. Ist ein Darlehen und muss später bei genügend Einkommen zurück gezahlt werden.
Außerdem gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Dies bekommen aber die Eltern und müsste mit denen abgeklärt werden.
Dann gibt es noch BAB Berufs-Ausbildungs-Beihilfe. Dies muss man nicht zurückzahlen.
Alles andere müsste man mit dem entsprechenden Amt abklären.
Leider nicht da BAB nur Lehrlingen mit Erstausbildung zusteht
da ich aber eine 2 Ausbildung mache bekomme ich keines das
weiß ich zu 1oo Prozent.
Hallo,
mit Arbeitsrecht kenne ich mich nicht besonders aus. Bei einer Umschulung müsstest du dich vorher beraten lassen, damit der Anspruch auf ALG weiter besteht.
An deiner Stelle würde ich mich beim Arbeitsamt beraten lassen oder einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Sorry und trotzdem alles Gute
irina
hallo wohngeld kannst du auf jeden fall beantragen, selbst wenn du noch in der lehre bist.
Hartz4 entfällt dann natürlich. Erkundige dich aber bitte vorher, wieviel qm dir als einzelperson zustehen, bevor du eine wohnung anmietest.
Je nach bundesland kann man wohngeld sogar beim sozialamt der stadtverwaltung beantragen. Musst du einfach mal nachfragen.
Viel glück.
gruss roswitha
Ich weiß das ich nicht 3 Zimmer alleine bewohnen kann es sollen echt nur 1 Zimmer Wohnungen sein aber die kosten warm schon 280 mehr wie ich verdiene selbst mit Kindergeld hätte ich dann nur 140 über und davon muss dann Auto und Handy bezahlt werden.
Aber 280 für 35qm² ist in einem Städtchen wo viele Wohnungen leer stehen echtmal übertrieben.
Aber Danke für deine Mühe
Hallo Hunter46,
Du kannst mit Deinem Lohnbescheid zur Arbeitsagentur gehen und dort um Unterstützung bitten da Du mit dem geringen Gehalt alleine keine Wohnung finazieren kannst werden sie Dir da weiter helfen .
Schäm Dich aber nicht dafür denn auch Dir steht Staatliche Hilfe zu .
es gibt zwei möhlichkeiten entweder berufsausbildungbeihilfe, weiß aber nicht genau ob es das bei der tweiten lehrstellegibt, beantragem beim AA sonst steht dir auf alle fälle begleitendes hartz IV zu beimaa sofort beantragen mußt deinen Lehrvertrag, Mietvertrag mitnehmen kann aber auch sein das deine Eltern mit gefordert werden, da du noch nicht 27 bist, aber auf alle fälle zum aa gehen, wohngeld ist zu wenig
Ich bin 23 und fange im August 2010 meine 2 Lehre an und muss
dazu umziehen, ich verdiene nicht mal 300 Euro im ersten
Lehrjahr und es werden auch bis zum 3 Lehrjahr nicht mehr wie
350 Euro.
Kann mir jemand sagen ob ich somit Wohngeld oder Hartz4
beantragen muss da ich noch nie mit Ämtern zu tun hatte und
mich echt null auskenne.
Es sind ungefähr 85 km von meinem jetzigen Wohnort bis zum
Arbeitsort und mit dem bisschen Geld kann ich mir das tägliche
fahren nicht leisten wobei dann natürlich die Berufsschule
auch ein Stück weiter weg ist.
Da ja Wohngeld als Zuschuss angepriesen im Netz weiß ich mir
nicht zu helfen.
Momentan bin ich arbeitslos und suche noch einen Job oder
Minijob bis zum Lehrantritt falls das als Info wichtig sein
sollte.
Mit freundlichen Grüßen Hunter46
ich hoffe jemand kann mir helfen
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
Leider kann ich dazu wenig sagen.
Ich empfehle beides zu beantragen. Solltest Du Hartz IV erhalten bekommst Du natürlich kein Wohngeld.
Hatz IV hat vorrang.
Gruß Lukas