Was muss ich bei Attesten bzgl. Musterung beachten

Sehr geehrte Experten,

was muss ich bei Attesten, die ich beim Eignungstest / der Musterung
vorlegen will und ggfs. bei einem Verweigerungsschreiben formal
beachten?

Gibt es dazu Richtlinien, die nicht explizit vom Kreiswehrersatzamt
o.ä. aufgeführt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

MfG

Philipp

Team: Name entfernt

Hallo.

Sehr geehrte Experten,

Oh, wie nobel :smile:. Hat der Autor dieser Zeilen aber nicht
verdient :wink:

was muss ich bei Attesten, die ich beim Eignungstest / der
Musterung vorlegen will und ggfs. bei einem
Verweigerungsschreiben formal beachten?

Die Laufzeit sowie deren Vollständigkeit.
Eine Verweigerung wird z.B. aus formalen Gründen abgelehnt,
wenn diese nach einem bestimmten Tag an der richtigen Stelle
eintrifft.

Gibt es dazu Richtlinien, die nicht explizit vom
Kreiswehrersatzamt o.ä. aufgeführt werden? Vielen Dank für
Ihre Hilfe!

Gerade gestern hat d. Autor dieser Zeilen jemanden
kennengelernt, der weder Bund noch Zivldienst leisten
muss, weil er bei der Musterung dahingehend befragt wurde,
ob er zum Bund wolle. Antwort: ‚Nein‘. ‚Gut, dann müssen
Sie auch nicht‘ Sachen gibt’s…
Siehe auch http://www.zivildienst.de für Weiteres.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

da das bei mir noch nicht so lange zurück liegt, kann ich auch was dazu sagen:
Bei einer Verweigerung muss deutlich werden, dass die Verweigerung am „Dienst an der Waffe“ (diese Wörter müssen drin vorkommen) eine Gewissensentscheidung war/ist. D.h. du musst Gründe anführen, nach denen du es mit deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst, eine Waffe zu halten bzw. davon Gebrauch zu machen. Gern genommene Beispiele sind die (vlt auch nur fiktive) schreckliche Wehrmachts-Vergangenheit deines Großvaters, Verluste von Verwandten durch Krieg, einschlägige traumatische Erlebnisse durch Kriegsfilme etc. Solltest da schon kräftig auf die Tränendrüse drücken, und viel schreiben. Wenn du Glück hast, sieht der zuständige Sachbearbeiter den langen Text und liest ihn gar nicht erst :smile: Ach ja und ganz wichtig: Auf Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz solltest du dich vorrangig berufen. Das ist eigentlich das wichtigste Argument. Wird dein Antrag abgelehnt, weil du das vergessen hast, ist das zwar rechtswidrig, doch mit Berufung auf das GG wird der Antrag wasserdicht. Generell muss aus dem Text klar werden, dass durch Tötung eines anderen Menschen irrebarable psychische Schäden bei dir entstehen könnten.

Mein Antrag wurde angenommen, und bei der Musterung wurde Tauglichkeitsgrad 3 festgestellt (eingeschränkte Verfügbarkeit). Grund war eine noch nicht ausreichend zurückliegende Operation am Kiefer (?). Mir sollte es Recht sein. Jetzt studier ich und hab seitdem nichts mehr von denen gehört.

Bei welchem Kreiswehrersatzamt wirst du denn gemustert? Das kann nämlich ganz unterschiedlich ablaufen…