Was muss ich bei einem Mietvertrag in meinem Eigentum für eine WG noch beachten?

Sicher wäre das korrekt.

Aber ich sagte es schon, warum Nebenkosten pauschal ?
Dann kann man sie nicht erhöhen, wenn die Verbrauchskosten steigen.

Warum ermittelt man nicht nach aktuellen Preisen und geschätztem Mehrverbrauch durch die neuen Bewohner einen Jahresverbrauch, teilt den nach dem Verteilschlüssel auf und gibt daraus eine monatliche Vorauszahlung auf die NK an ?
Am Jahresende, wenn alle Rechnungen vorliegen, rechnet man mit seinem Mieter dann an. Dann gibt’s was zurück oder man muss nachzahlen.

So viel Mühe macht so eine einfache Abrechnung nicht.

Die angesprochenen Probleme mit der Abgrenzung „Wohngemeinschft“ zu " „eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft“ sind nicht ganz
abwegig.
Vor allem, weil sich der Tagesaufenthalt der Mieter wohl kaum auf die 2 Räume im 2. OG beschränken kann (rein räumlich). Das werden die Schlafräume von Mutter und den 2 Kindern sein. das sie ein eigenes WC/Bad haben ist der einzige Pluspunkt.

MfG
duck313

Ja, ich konnte mich bisher nicht (aus Mangel an Erfahrung) für eine Variante, also Pauschale oder Vorauszahlung, entscheiden. Hatte da auf einen Bekannten gehört der bisher wohl recht gut mit der Pauschale gefahren ist.
Das werde ich mir heute noch einmal durch den Kopf gehen lassen und mir mal durchrechnen was wie hoch denn jetzt genau veranschlagt werden müsste etc.

Wobei ich mir dann wieder die Frage stelle wie es denn in anderen WGs ausgelegt wird. Dort existiert doch meist auch nur 1 Küche, 1 Bad und 1 Wohnzimmer? Ist das Hauptproblem hierbei wirklich nur das ich selbst der Eigentümer bin?
Natürlich wird sich der Hauptaufenthalt (jenach Jahreszeit) im Wohnzimmer oder dem Garten abspielen, jedoch nicht unbedingt immer zusammen, da man durch die Kinder tatsächlich recht viel unterwegs ist.

Die Überlegung ist auch, da im Prinzip noch 2 Zimmer aktuell nicht genutzt werden (eigentlich 3 mit dem Keller Zimmer) noch einen Mieter dazu zu holen. Wäre dies dann nochmal was anderes? Oder wird einem dann eine DreiEcksBeziehung vom Amt unterstellt? :wink:

Ich weis auch nicht wie das bei euch so gehandhabt wurde, aber in der letzten WG in der ich gelebt habe, gab es keine wirkliche Trennung im Kühlschrank… da wurde an 5 von 7 Tagen zusammen gekocht und auch häufig, wenn nicht gerade jemand bei seinem Partner war oder etwas anderes zu tun hatte, etwas mit einander unternommen.

So wie sich das in euren Beschreibungen anhört, dürfte ich jetzt nichts mit meiner Mitbewohnerin zu tun haben, damit es nicht als „eheähnliche Gemeinschaft“ ausgelegt werden kann.

Wie sollte ich das denn blos machen wenn die Kinder in den KiGa müssen. Jeder fährt sein eigenes Kind (Fahrgemeinschaft aus Kostengründen nicht erlaubt, weil man es wieder als eheähn…Gemeinschaft auslegen könnte?).
Ich habe mich gerade darüber gefreut das es eine Person ist die selbst Kinder hat, da dort der Umgang mit meinem Kind voraussichtlich „erfahrener“ ist als bei jemanden ohne eigene Kinder (zumindest rede ich mir das selbst ein, bzw. hoffe ich das es so ist).

Solange die Mieterin keine staatlichen Leistungen bezieht, wäre alles was hier dazu angesprochen wurde belanglos.

Bei pauschalen NK musst Du alle Preissteigerungen allein tragen und kannst sie nicht weitergeben. Wenn Müll teurer wird, wenn Wasser/Abwasser teurer wird ( ihr werdet viel mehr Wasser verbrauchen (kalt wie auch warm !) und Strom ebenso.
Heizkosten werden sich vielleicht wenig bis gar nicht erhöhen, wenn man das Haus auch bisher normal beheizt hatte , denn ob 2 oder 5 drin wohnen, da ändert sich ja nichts.

Was man noch machen sollte( eigentlich muss) wäre eine „Hausordnung“ aufzustellen, in der man möglichst alles anspricht und regelt, was das Zusammenleben betrifft. Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Küche, Waschküche) als Beispiel.

MfG
duck313

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Man könnte dir und der Mieterin unterstellen, dass ihr Lebenspartner seid.
Man würde dann von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen.
Man sollte also tunlichst dafür sorgen, dass die beiden Haushalte soweit wie möglich voneinander getrennt sind.
Eine Kleinküche wäre ja nicht so schwer einzurichten. Wenn ein Bad im OG eingerichtet ist, warum soll das Gäste-WC im EG mitbenutzt werden? Und: Wo wäre DEINE Waschmöglichkeit?

Wie wahrscheinlich ein Besuch „vom Amt“ ist, weiß ich nicht. Wenn aber ein Nachbar der Meinung ist, dass es „mehr“ als eine Vermietung sei, dann kann der ja auch mal der Arge Bescheid geben.

Also, ich will hier nichts unterstellen, aber: Bleib sauber!

Ja ich bin mittlerweile auch schon ein wenig durch den Wind… Wie ich bereits in einem anderen Kommentar gefragt hatte, wie sind wir auf das Thema Amt/Bezüge etc. überhaupt gekommen? =)

Hausordnung ist natürlich auch eine Idee, ich hatte bisher nur daran gedacht die „Standard“ Passagen von wegen Mieter verpflichtet sich im Winter zu kehren etc. mit aufzunehmen. Aber das könnte ich natürlich auch in eine kleine „Hausordnung“ mit aufnehmen und dann in den Mietvertrag an für sich nur schreiben „Der Mieter verpflichtet sich die Hausordnung (siehe Anlage xyz) zu befolgen“.

Und deiner Argumentation mit den Nebenkosten kann ich folgen und finde Sie auch einleuchtend.
Werde das wahrscheinlich dann tatsächlich mit der Vorauszahlung machen.
Muss ich dann in dem Mietvertrag bereits eine Aufschlüsselung angeben? Nach welchen Teilen z.B. Wasser berechnet wird?

Ja. Der Verteilschlüssel der Nebenkosten muss angegeben werden.
Er kann durchaus verschieden sein, also etwa Strom, Müll, Abwasser, Wasser nach Personen und Heizung nach Wohnfläche (nur als Beispiel)

im Streitfall würde man sonst nämlich den Verteilmaßstab der 1. Wahl aus der Betriebskostenverordnung nehmen.
und der geht nach Wohnfläche.