Was muss ich bei einer Einbürgerung nach deutschem Recht beachten?

Um die Frage zu beschreiben muss ich ein Wenig weiter ausholen…
Also die Situation ist die:
Meine Mutter war früher selbst deutsche Staatsbürgerin, bis sie in die USA ausgewandert ist und ihre deutsche gegen eine amerikanische Staatsbürgerschaft eingetauscht hat. Während sie in den USA lebte bekam sie mich, wodurch ich direkt die amerikanische Staatsbürgerschaft in die Wiege gelegt bekam.
Als ich ca. 1 Jahr alt war ist sie mit mir wieder zurück nach Deutschland gezogen, hat aber für uns beide die amerikanische Staatsbürgerschaft beibehalten. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen wir beide.
Nun möchte ich (21 Jahre alt) gerne zur deutschen wechseln, was mich zur Frage bringt: Wie?
Ich habe im Internet auf verschiedenen Seiten gelesen, dass sich Kinder von Ausländern im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen den Nationalitäten entscheiden können, weiß aber nicht ob das auf meinen Fall zutrifft, da meine Mutter selbst ja eigentlich aus Deutschland kommt, nur ihre Nationalität abgelegt hat.
Käme eine doppelte Staatsbürgerschaft in Frage und wenn ja, wie müsste man das angehen? Irgendwo in den Untiefen des Internets stand, dass das Staatswesen generell vermeiden wolle, dass Leute 2 Staatsbürgerschaften haben und das deswegen nicht so einfach ist.
Zudem studiere ich im Moment und habe daher kein ausreichendes Einkommen um mich selbst zu finanzieren, ist das ein Problem?

Ich hoffe auf eine schnelle und kompetente Antwort! :smile:
bis dahin
-Jonathan

… die Optionsregelung (Entscheidung zw. 18 und 23) ist bei dir nicht anwendbar, hat also mit der Angelegenheit nichts zu tun. Wenn du Deutscher werden willst, geht das nur, wenn du die amerikansiche aufgibst. Die Einbürgerung wird in den meisten Bundesländern bei den Landratsämtern beanrtagt. Bei Studenten ist das mit der Sicherung des Lebensunterhalts nicht so problematisch.

Gruss alwosa