Was muss ich bei Wasserschaden tun?

In der Wohnung über mir ist der Schlauch der Waschmaschine abgerissen. Wasser trat aus. Leider war der Eigentümer schon verstorben. Nun ist bei mir Schaden an Wänden, Fußböden und Inventar entstanden. Wer muss jetzt zahlen? Muss meine Hausratversicherung dafür Aufkommen?

Hallo,
den Schaden müssen Sie Ihrer Hausverwaltung melden, damit sich diese an den Gebäudeversicherer wendenn kann. Schäden an der Wand bzw. Decke oder sogar Fußboden (hier kommt es darauf an ob Sie ein Teppich o.ä. Haben) werden von der Gebäudevers. übernommen. Schäden am Inventar werden von der Hausratvers. übernommen. Sollten Sie keine haben, wenden Sie sich an die Verwaltung. Sie haften dann, da die Wohnung leer stand.
Gruß

Die Hausratversicherung kommt für deine Möbel (Inventar) auf. Ist es eine Mietwohnung? Dann sind auch „Deko-Kosten“ mitversichert. Das sind Boden und Wandbeläge. Wenn es eine Eigentumswohnung ist, dann tritt für die „Deko-Kosten“ die Gebäudeversicherung ein.

Die restlichen Kosten, welche nur die Gebäudesubstanz betreffen (z.B. Mauerwerk, Türen, Estrich, Dämmung,…) sind der Gebäudeversicherung zuzuordnen.

Hallo,

für das Inventar ist die Hausratzuständig.

Für den Rest die Gebäudeversicherung.

Eine Haftpflicht des Verursachers kann in Regress

genommen werden. Hausverwaltung und Sachverständigen einschalten, alles gut Fotografieren.

Die Erbengemeinschaft ist auch noh da.

Alles in allem dürfen Sie schadlos bleiben

Gruß
Stephan

Der eigenen Hausratversicherung kann man das erst mal melden, wenngleich es sich bei diesem Schadenereignis um einen Schadenersatzanspruch gegen den Eigentümer der Whg. obendrüber handelt. Die sauberere Lösung wäre an die Erben heranzutreten.
Was allerdings auch die Hausrat machen wird, wenn sie den Schaden bezahlt hat (Regreß).

VG Jens
www.jens-sternberg.de