Was muss ich beim Finanzamt machen?

Hallo,
durch den Tod meines Vaters steht seine bisher mit Nießbrauch genutzte Wohnung im mir und meiner Schwester gehörenden Haus jetzt zur Vermietung frei, in der 2 Wohnung lebt meine Schwesterweiterhin.

Was muss ich dem Finanzamt melden/kann ich Handwerkerrechnungen absetzen in welcher Höhe??
Bin Rentner und bisher nicht Steuerpflichtig.

Alle Einnahmen (Mieten) und ALLE Ausgaben (Grundsteuer, Versicherung,
Reparaturen, Handwerkerrechungen nur überweisen, nie bar!!!, sonst können Sie nicht angeben!; Wasser Abwasser, usw.) sind in Anlage V einzutragen (bei mehrerenen Eigentümern wird einer bestimmt, der das angibt, lassen Sie das beim ersten Mal vom Steuerberater machen und sagen Sie, sie bringen alles selber zum Finanzamt: vorher machen Sie eine Kopie!!! fürs nächste Jahr für sich). Wahrscheinlich müssen sie auch dann keine Steuern zahlen, aber das kann ja der Steuerberater vorher ausrechnen )

Hallo,
zuerst muss geklärt werden, welche Miete ( Höhe Netto) jährlich zur Diskussion steht. Danach werden die Kosten, Handwerker und Dienstleister von den Nettokosten 1. im Rahmen der Lohnkosten u. 2. in der Absetzbarkeit ( Herstellung und Werterhalt) abgezogen. Kommt nun ein Betrag zur EKST zusammen, muss eine EKST Erklärung abgegeben werden. Nicht zu vergessen ist, dass die Schwester nach der vorgelegten Fage, die Hälfte der Einkommen und Kosten verteilt, erhält. Damit reduziert sich die Einnahme um die Hälfte. Zahlen sind hier keine zu nennen, da es sich sonst um eine Beratung handelt. Diese Zahlen sind aber bei jedem Finanzamt kostenlos zu erfahren.
Gruß tummle

danke für die Antwort, aber…
bei uns ist es so:
ich bekomme die Miete alleine, dafür wohnt die Schwester umsonst in der Wohnung.
oder ist es günstiger auch die Schwester zahlt (symbolisch) Miete, alles wird zusammengeführt, die Ausgaben dagegen gestellt und dann durch 2 geteilt ??
Vielleicht kann man dazu noch was sagen, danke

Hallo,
wenn der Sachverhalt in diese Richtung geht, muss man mehr davon erfahren. Eigentumsverhältnis, Eintragung im Grundbuch, dies Alles ist jetzt vabulieren ohne Hintergrund. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten ( Miete von nahen Angehörigen, Niesbrauch ) u.s.w., dies sprengt den Rahmen der Homepage, aber ich würde empfehlen einen Kundigen zu kontaktieren. Hier kann man schnell Fehler machen und dies kostet unnötig Geld. Ich kann als Resultat nur sagen, es müssen keine Steuern bezahlt werden, sondern noch heraus kommen.
Gruß tummle

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die zu vermietende Wohnung Ihnen und ihrer Schwester gehört.

Sie bilden eine Gesellschaft.

Diese Gesellschaft erzielt Einnahmen.
Davon sind Ausgaben wie z.B. Zinsen, Reparaturen, Abschreibung (ehem. Anschaffungskosten abzgl. 2 % p.a.) und anteilige Versicherungen, Grundsteuer etc. abzuziehen.

Das Ergebnis wird als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezeichnet und wird Ihnen und ihrer Schwester je hälftig zugerechnet.

Evtl. zahlen Sie durch die Höhe der positiven Einkünfte jetzt als Renter Steuern

danke für die Info, aber…
Nachfrage
die Wohnung gehört mir und die Miete auch.
meine schwester nutzt für sich in dem gemeinsamen Haus die zweite Wohnung und zahlt keine Miete.
Wie sieht es dann aus

Alles angeben: Einnahmen und auch Ausgaben: die werden von den Einnahmen abgezogen! Wenn ein Eigentümer selber drin wohnt, werden diesen (fixtiv) anteilige Nebenkosten angerechnet (nach Quadratmeter!) von den bezahlten. Lassen Sie einmal vom Steuerberater ,machen, wie ich gesagt hatte!!

Hallo,

dann gibt es nur insoweit eine Änderung, dass die Einkünfte vollständig Ihnen zuzurechnen sind.

danke aber was kann ich an Rechnungen absetzen?
nur die Hälfte von allem ??

da hängt davon ab.

  1. Wurde z.B. das komplette Haus gestrichen >> dann nur anteilig (Verhältnis vermietete Wohnung zur Gesamtwohnfläche) wurde aber z.B. nur ein Zimmer in der vermieteten Wohnung dann ist die Rechnung komplett abzugsfähig.

Entscheidend ist also, ob ein Teil der Rechnung auch auf den anderen Wohnteil entfällt.