Was muss ich beim Führen eines Fahrtenbuchs alles eintragen damit es den Richtlinien des FA entspric

Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem ist bei mir akut.
Ich führe ein Fahrtenbuch mit der Software von LEXWARE. Dies ist notwendig da ich selbstständig bin und meinen Geschäfts-PKW wirklich nur geschäftlich nutze ( die 1% Regelung wäre hier völlig deplatziert ). Nun hat mich das FA für das Steuerjahr 2007 angeschrieben und mir mitgeteilt dass mein Fahrtenbuch gemäß den Richtlinien des FA zu führen sei, was immer das auch heissen mag.
Ich habe in diesem Fahrtenbuch das Datum, die Abfahrtszeit, den AnfangsKM-Stand , die gefahrenen KM, den EndKM-Stand, die besuchten Orte sowie den Reisezweck angegeben. Nun habe ich dem FA mitgeteilt, dass ich ab 2010 das Fahrtenbuch wieder handschriftlich führen werde (jede Woche die Fahrten einzeln reinschreben ).
Meine 2 Fragen lauten:

  1. Muss ich dem FA gegenüber die Namen und Anschrift meiner Kunden mitteilen, die ich an dem jeweiligen Tag besucht habe ? Bin ich dazu verpflichtet ? Ich habe da so meine Zweifel bzgl. des Datenschutzes.
  2. Kann ich bei dem Thema " Mehrverpflegungsaufwendungen " die Pauschale geltend mache auch wenn ich pro Tag nur einen Kunden besuche ( viele Kunden kommen in mein Büro,dann brauche ich nicht zu Ihnen zu fahren ) aber meine Arbeitszeit tatsächlich z.B. über 12 Stunden liegt, die ich von meinem Wohnort entfernt bin ( auch wenn ich bis spät nachmittags im Büro sitze)und abends nur einen Kunden aufsuche( z.B: Start 8:00 Uhr Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte , 09:00 bis 19:00 Büroaufenthalt, 19:30 Kundenbesuch bis 22:00Uhr, dann Rückfahrt nach Hause )

Ich bin für jeden Tip dankbar.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Lieber Gruß
skybird

Hallo skybird,

zu Pkt. 1:
Nein du musst den Namen und die Anschrift nicht angeben. Es ist ausreichend wenn das Fahrziel (der Ort) und der Zweck (z.B. Kundengespräch) eingetragen wird.

zu Pkt. 2:
Die Pauschalbeträge für die Verpflegungsmehraufwendungen sind unabhängig davon wie viele Termine wahrgenommen werden. Wenn die Abwesenheitszeit von 8 Stunden überschritten wird kannst du die Pauschbeträge geltend machen. Es ist aber zu beachten, dass die Abwesenheit von 8 Stunden am Stück sein muss.

Alles weitere kann dir dein Steuerberater sicherlich noch etwas genauer erklären.

Hallo Thomas,
vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Das mit den Namen der Kunden dachte ich mir, obwohl es mittlerweile dem FA anscheinend nicht mehr genügt. Ich werde die Namen und Adressen meiner Kunden trotzdem nicht reinschreiben ( Big Brother is watching you )
Jedenfalls nochmals vielen Dank.
Gruß
skybird