Habe für nächste Woche eine Vorladung erhalten und die Buchhalterin ist bis dahin noch in Urlaub. Die Sekretärin und ich rätseln nun, wie die Bescheinigung genau auszufüllen ist.
Bin Angestellter in Gleitzeit. Es gibt das Feld im Formular "Gehaltskürzung wird nicht vorgenommen, da ‚Gleitzeit‘. Dieser Satz trifft am ehesten auf mich zu, aber ich habe bedenken, dass hierbei davon ausgegangen wird, dass ich die entgangene Zeit in Eigenregie nacharbeiten könne und somit keine Entschädigung bekomme. Stimmt das?
Da der Termin von meiner Wohnung ganze 350km entfernt stattfindet, entgeht mir somit ein kompletter Arbeitstag und auf die Entschädigung hierfür würde ich ungern verzichten.
Vielen Dank.
Servus,
es ist also keine Kernarbeitszeit vereinbart - Du kannst Deine Arbeitszeit beliebig verteilen und auch mal einen Tag wegbleiben, wenn es grad besser passt?
Dann braucht auch nichts entschädigt zu werden, weil Du ja auch keinen Verdienstausfall hast.
Schöne Grüße
MM
Doch, Kernzeiten haben wir. Von 7 bis 18 Uhr mit festen Wochenarbeitsstunden.
Ich soll deiner Meinung nach auf die Entschädigung verzichten und die Stunden irgendwann am Wochenende nacharbeiten? Wer würde denn sowas freiwillig machen??
Servus,
Ihr habt unter Garantie keine Kernzeiten, die täglich 10 Stunden Arbeitszeit bei einer Stunde Pause umfassen. Dann wäre das nämlich keine Gleitzeit. Sag einfach Bescheid, wenn Du einen Begriff nicht verstehst, sonst kommen wir da nicht weiter.
Und was ich meine, ist hier völlig egal - es geht darum, was Sache ist.
Also bitte mal Butter bei die Fische: Hast Du durch die Vorladung einen Lohnausfall, der ersetzt werden muss, oder hast Du keinen?
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die Geduld.
Hab mich eben vertan, da meine Arbeitszeiten nicht ganz mit den Kernzeiten koalieren. Kernzeiten sind 8-12 und von 13:30-16 Uhr. 40 Stunden pro Woche müssen erbracht werden.
Wenn ich an dem Tag nicht erscheine, erhalte ich 8 Minusstunden auf meinem Zeitkonto, die ich ausgleichen muss. Da ich dies vermeiden möchte, weil mir hierzu schlicht die Zeit fehlt (Nebenberufliche Weiterbildung), wäre mir Lohnabzug, der mir vom Gericht erstattet wird, lieber.
Zu deiner Frage: ich weiß es schlicht weg nicht. So einen Fall hatten wir noch nie. Ich werde wohl meinen Stundensatz ausrechnen und einen Tag Lohn in der Lohnbescheinigung abziehen lassen, in der Hoffnung, dass ich das Geld an der Gerichtskasse wiedersehe.
Servus,
erstmal geht es ja jetzt um den Antrag.
Und da hast Du Dir die Antwort jetzt gegeben, ob das Feld „Gehaltskürzung wird nicht vorgenommen“ für Dich zutrifft oder nicht: Es wird eine Gehaltskürzung vorgenommen, also kannst Du das Feld vergessen.
Das ist gemacht für Leute, die z.B. zu einem Termin morgens um achte gschwind aussagen können und dann halt um halbzehne anfangen: Denen geht kein Lohn verloren, also bekommen sie ihn auch nicht ersetzt.
Schöne Grüße
MM