Ich habe meine Altersvorsorge aus persönlichen Gründen vorfristig gekündigt.
Es handelt sich um eine fondgebundene Rentenversicherung und um einen Riestervertrag.
Beide Institutionen schickten mir die Abschlussrechnung zu, auf der schon vom auszuzahlenden Betrag die Steuervorteile, die Zulagen und Kapitalertragssteuer abgezogen wurden.
Muss ich das trotzdem nochmal auf der Steuerklärung eintragen, wird das nochmal abgezogen?
Bin dankbar, wenn mir das jemand plausibel machen könnte.
Orchidee54