Was muß ich noch an Unterhalt zahlen ?

Hallo an Alle
Meine Tochter ist 18 Jahre und hat die Ausbildung
begonnen sie verdient ca. 350€ netto.Von mir bekam sie bisherr 360€ nach Abzug des Kindergeldes.Was muß ich noch zahlen.
LG Hubi

schau mal in die Düsseldorfer tabelle. du bist bis zur beendigung der ausbildung unterhaltspflichtig. es sei denn die rechtssprechung hat sich geändert.

Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Das Gesamteinkommen minus Kindergeld-(350-90) ergibt den Bedarf deiner Tochter.

Der Restbedarf wird anteilig nach Einkomen zwischen den Elternteilen aufgeteilt.

Gruss

das liegt zum einem an den Beruf der Tochter. wenn diese mehr Kosten an Arbeitsaufwendung als 90 Euro hat, dann wird dieser Betrag von ihrem Lohn abgezogen, ansonssten werden 90 Euro für Arbeitsaufwendung abgezogen, blieben 260 Euro über. Diese werden zur Hälfte Ihnen, die andere Hälfte der Mutter gut geschrieben.
Wobei ich diese Reglung als sehr traurig sehe. Da geht die Jugend arbeiten, oftmals 40 Stunden Woche und soll allen ernstes den schon geringen Lohn abgeben? Ich kann nachvollziehen, dass diese Kinder dann nicht mehr arbeiten gehen.
Vorher bekommen Sie Taschengeld und wenn sie jetzt arbeiten gehen, dann sollen sie nichts mehran Geld halten dürfen.
Meine persönliche Meinung ist sehr negativ dieser Regek gegenüber, denn ich weiss, dass gerade diese Jugend spätestens dann die Ausbildung werfen.
Sie dürfen auch den Unterhalt nicht mehr an die Mutter zahlen. Ab 18 hat das Kind persönlich den Anspruch und muss beide Seiten verklagen, denn auch die Mutter muss ab 18 Barunterhalt zahlen, Zahlen Sie weiter aufdas Konto der Mutter, kann Ihre Tochter trotzdem nochmals an Sie ran treten und Unterhalt verlangen. Sie wird sofort einen Titel bekommen und kann pfänden. Zahlen sie nicht wenn die Tochter nicht selber nach Unterhalt verlangt. Auch die Mutter muss ihr Einkommen jetzt angeben, sonst ist keine Berechnung möglich.
Hatten Sie eine Urkunde beim Jugendamt, oder wurde der Unterhalt anders geregelt?
Die Titel vom Jugendamt enden mit 18 Jahren und das Jugendamt darf auch nichts mehr schreiben.
Ich kenne Ihr Verhältnis zu Ihrer Tochter nicht, darum ist es sehr schwer einen Rat zu geben. Mütter haben oft die Gabe die Kinder so zu beeinflussen, dass diese den Vater nicht mal sehen wollen. In solchen Fällen würde ich schon sofort dazu tendieren, dass mannicht mehr zahlen braucht. Viele verstehen das nicht, aber es sind fremde Personen, die einen auch noch ablehnen. Auch das sollte meiner Meinungnach beachtet werden.
Wenn Sie noch Fragen haben,melden Se sich ruhig.
Gruss
Agnes

hallo,

  1. ab dem 18.Geburtstag sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig, auch die Mutter…Wohnung und Essen wird verrechnet
  2. Auzubi Lohn und Kindergeld,wenn sie es bekommt, werden voll an den Unterhalt angerechnet
  3. nach meiner Rechnung,brauchst du nix mehr zahlen

lisa

Hallo Hubertus
Der Nettolohn der Tochter ist gering. Es kann also durchaus sein, dass Sie auch aufgrund von außergewöhnlichen Belastungen (Fahrtkosten, Lernmaterial etc.) noch Anspruch auf Unterhalt hat.
Das Jugendamt hilft dir da weiter und kann den Unterhaltsanspruch berechnen.
Alles Gute

Hey,
erst eimal danke für deine Antwort.
Die Mutter meiner Tochter ist neu verheiratet und arbeitet nur auf 400 € Basis.
Ist sie dann auch noch Unterhaltspflichtig?? bzw. enfällt dann der Teil meiner Ex Frau.Was ich meiner Tochter natürlich nicht wünsche.
Meine Tochter lebt bei Ihr.

hallo,
wie man jetzt ausrechnet, was an essen und wohnen angerechnet wird,weiss ich nicht. Aber so wie ich das gelesen habe, brauchst du keinen Unterhalt mehr zahlen,weil sie ja Azubilohn bekommt.

lisa

Hallo und danke für die Antwort.
Mein Verhälnis zu meiner Tochter würde ich als gut bis normal bezeichnen. Wir haben den Unterhalt immer nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerichtet meine Tochter kommt mich regelmäßig besuchen.
Meine Ex Frau ist neu verheiratet und geht für 400€ arbeiten. Dann wird sie bestimmt nichts zahlen müssen.
LG Hubi

Hallo,

hier stellt sich die Frage, was bekommt die Tochter vom anderen Elternteil? Der ist nämlich ab Volljährigkeit auch zum Barunterhalt verpflichtet.

Die Berechnung ist so: vom Eigeneinkommen des Kindes werden 90 Euro nicht angerechnet. Die verbleiben dem Kind für Schulmaterial, Fahrtkosten usw.

Dann wird vom Unterhaltsbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle das GANZE Kindergeld und das restliche (also abzügl. der 90 Euro) des Kindereinkommens abgezogen.

Was darüber ist, wird von beiden Eltern nach Einkommen gequotet bezahlt.

Gruß

also ich würde das einfach so machen. 200+ an Ausildungsvergütung+ Kindergeld 184 Euro= 400+. der Unterhalt wäre ca 630 Euro. Da bleiben also 200 euro Fehlbetrag. Teilen durch zwei (die EX Frau wollen wir ja nicht vergessen), also zahlen Sie 100 Euro, an das Kind persönlich.
Warten Sie ab was dann passiert. Das Ihre Frau nichts zahlen muss ist nicht sicher. Der Stiefvater ist zwar nicht für den Unterhalt Ihrer Tochter zuständig, aber er muss seiner Frau ein entsprechendes Taschengeld zahlen (geht nach seinem Verdienst). Wenn man das zu den 400 euro rechnet kann sie bestimmt auch 100 Euro zahlen. Das würde ich aber dann einen Anwalt klären lassen. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, da steht einiges über Unterhalt, auch ab 18 Jahren drin.
Liebe Grüsse
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Es wird 90€ abgezogen für Wege auf arbeit und Arbeitssachen . sind 270€ Wenn die Mutter das selbe Einkommen noch hat müßten es 140€ sein Siehe Düsseldorfer Tabelle

sorry, aber da kenn ich mich auch nicht aus! gibt denn die dt keinen aufschluss darüber?

gruß

Hallo
Es hängt nicht nur ab was ihre Tochter verdient sondern auch was sie verdienen. Um den genauen betrag berechnen zu können müssen ein-und ausgaben berechnet werden. Dabei hilft ihnen auch das Jugendamt weiter oder ein Anwalt, Mit den geringen Informationen kann ich ihnen nicht viel sagen