Was muss ich steuerlich beachten wenn ich

… nach meiner Ausbildung für ca 3 Monate in der Schweiz arbeite und anschließend studiere in Deutschland!?

Ich bin deutesche Staatsbürgerin und will in Zürich für 3 Monate arbeiten bevor ich im Oktober mein BWL Studium beginne! Was muss ich beachten wenn ich in der Schweiz arbeite? Wo muss ich wie viele steuern zählen? Und was muss ich an Versicherung beachten?
Bin 21 Jahre, wohne in Zürich wenn es so weit ist bei Freunden falls das wichtig ist!

Vielen Dank für eure Hilfe schon im voraus!

Hallo,

über Steuern kann ich gar nichts sagen.

Bei Arbeitsaufnaheme in dr CH wird man dort versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Man kann sich jedoch davon befreien lassen, wenn man den Wohnsitz in D behält und daher als Grenzgänger geführt wird. Dann kann man in D versichert bleiben.

Viel Glück

Barmer

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweiz.
Arbeitseinkommen wird in Schweiz besteuert.
Einkommenssteuererklärung in Deutschland mit Schweizer Einkommen erstellen.
Krankenversicherung im Ausland klären.

Guten Morgen Christina2685,

leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, da die Schweiz KEIN EU-Land ist.

LG
Preha

Hallo,

was den steuerlichen Aspekt angeht, kann ich nicht weiterhelfen. Bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch ein paar Infos:

Soweit die Eltern gesetzlich krankenversichert sind (GKV) besteht für die studierenden Kinder grundsätzlich ein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung. Das gilt jedoch nur bis zur Altersgrenze von 25 Jahren. Dannach tritt eine Versicherungspflicht ein, wenn man an einer deutschen Uni eingeschrieben ist. Der Beitrag für die Krankenversicherung ist dann selbst zu bezahlen, jedoch handelt es sich dabei um die günstigste Versicherung in der GKV. Wer nicht gesetzlich krankenversichert sein will, kann sich bei der Krankenkasse von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen und in die Privatversicherung wechseln. Das muss jedoch gut überlegt und auch die Nachteile überdacht sein, da es eine Entscheidung ist, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Nur mit Eintritt einer anderen Versicherungspflicht (z.B. als Voll-Beschäftigte) besteht wieder die Möglichkeit zur GKV zurück zu kehren. Ansosten kann diese günstige Studentenversicherung bis zum ca. 30 Lebensjahr bestehen bleiben.

Auf jede Art der o.g. Versicherungen wirkt sich der Auslandaufenthalt aus. Man kann nicht ohne Weiteres aus der GKV ausscheiden, ins Ausland gehen und dannach wieder in die GKV nach Deutschland zurück. Solange der Anspruch auf Mitversicherung bei den Eltern besteht, gibt es die geringsten Probleme. Bei allen anderen Versicherungsarten unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt mit der Krankenkasse sprechen und den Versicherungsstatus für die Zeit des Auslandsaufenthaltes klären. Nicht voreilig die Mitgliedschaft kündigen!

So wie ich den Sitiuation erkennen kann, endet mit dem Abschluss der Ausbildung auch die Beschäftigung und somit grundsätzlich auch (!) die Krankenversicherung. Welcher Versicherungsschutz besteht dann in der Schweiz wenn die deutsche Krankenversicherung keine Basis mehr hat. Arztkosten in der Schweiz sind nicht zu unterschätzen. Die deutsche Krankenversicherung trägt eventuell anfallende Kosten selbst dann nicht, wenn die Versicherung in Deutschland auch über den Auslandsaufenthalt hinweg weiterläuft (Mitversicherung über die Eltern nur, wenn keine eigenen Einkünfte vorhanden sind). Fürs Ausland muss unbedingt eine private (Zusatz-)Versicherung abgeschlossen werden.

Also unbedingt mit der derzeitigen Krankenkasse sprechen.

Viele Grüße
Karsten

Im eigenen Interesse musst du deinen Krankenversicherungsschutz nahtlos aufrecht erhalten. Für die Schweiz solltest du dann noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. (für 3 Monate unter 100 €)

Steuerlich wirst du in der Schweiz veranlagt werden. Für die deutsche Steuer wirst du ha nicht an das steuerliche Existenzminimum von 8.004 € ran kommen.

Ja, also ich lebe in Dänemark und wenn man im Ausland lebt, dann ist man im Ausland versichert und zahlt dort Steuern. Ich weiß auch nicht um welche Versicherung wir hier reden, aber es ist so dass man im Ausland eine Versicherung haben kann oder auch in Deutschland. Wenn man in Deutschland eine Versicherung hat, dann kann diese VErsicherung ja auch so sein, dass sie das Ausland mitträgt. Diese VErsicherungen sind manchmal etwas teurer, haben aber den Vorteil, dass man die gleiche Versicherung einfach behält. Hier würde ich mich mal mit meiner Versicherung unterhalten. Aber wenn es um Steuern geht, dann mußt Du sie im Ausland bezahlen.

Gruß

H

Hallo,

Steuer ist nicht mein Fach :wink:.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung Bescheid sagen, dort freiwillig weiterversichern und eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Gruß fair123

Ich kann nur zur gesetzlichen Krankenversicherung etwas sagen. Allerdings fehlen mir hierfür Informationen.
ggf. kann eine kostenfreie Familienversicherung in Frage kommen. Man sollte in jedem Fall sollten Sie eine Auslandsversicherung (Privat) für diese Zeit abschließen. Kostet ca. 80 Cent pro Tag. Damit die Kosten die im Ausland anfallen abgedeckt sind.
M.f.G.

Hallo Christina,
steuerlich kann ich dir nichts raten. Da kenne ich mich leider nicht aus.
Vielleicht kannst du über den link der Schweizer Behörde noch mehr herausfinden.
http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/a…

Viel Erfolg wünsche ich dir!

Gastarbeiterabkommen
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es noch eine weitere Zugangsmöglichkeit zum schweizerischen Arbeitsmarkt, nämlich als sogenannter Gastarbeiter (die altertümliche Bezeichnung erklärt sich aus dem Jahr, in dem das Abkommen geschlossen wurde: 1955). Die Zulassung für die Beschäftigung wird in der Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die sonst üblichen Vergabekriterien der Aufenthaltsbewilligung spielen hierbei keine Rolle.
Bei den Arbeitsbedingungen gelten die gleichen Rechte wie für Schweizer. Antragsvordrucke gibt es bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Hallo Christina2605,

zur Besteuerung habe ich hier einen Link gefunden.
(siehe Tabelle)
http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland

Die Privathaftpflichtversicherung gilt auch für 3 Monate im Ausland. Bei der Krankenversicherung sollte, wenn der Arbeitgeber Vorort keine KV anbietet eine Auslandskrankenversicherung für diesen Zeitraum abgeschlossen werden.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß tripleZ

Hallo Christina,

leider weiß ich nicht wie es in der Schweiz ist mit krankenversicherungsrecht.

Alles Gute.

sorry…aber da musst du einen Steuerexperten fragen

Sehr geehrtes wer-weiß-was – Mitglied.
Sie haben mich vor geraumer Zeit eine Anfrage bei wer-weiß-was.de gesendet.
Aufgrund gesundheitlicher und später beruflicher Gründe konnte ich Anfragen leider nicht eher beantworten/bearbeiten.
Sie haben Ihre Anfrage sicherlich weiteren Experten zugesandt und vermutlich ist Ihr Problem bereits gelöst bzw. Ihre Frage längst beantwortet.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie noch einmal Kontakt mit mir aufzunehmen:
[email protected]
Ich bitte noch einmal um Entschuldigung für die lange Wartezeit
Gruß aus Österreich
Michael