ins Leben zu rufen !!!
Was muß unbedingt beachtet werden
und welche Kosten kommen auf mich zu ???
MfG
ins Leben zu rufen !!!
Was muß unbedingt beachtet werden
und welche Kosten kommen auf mich zu ???
MfG
Hallo,
zunächst einmal brauchst Du noch sechs Gleichgesinnte, die mit Dir zusammen einen Verein gründen wollen. Weitere Auskunft, was alles beizubringen ist, bevor ihr den Weg zum Notar geht, erteilt Dir gerne der Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht.
Gruß
Hans
Hallo!
Soweit ich weiß, ist das nicht immer ganz einfach:
Sie brauchen in jedem Fall eine Satzung, aus der letztendlich auch Ihre Gemeinnützigkeit hervorgeht.
Zudem genügend Unterschriften von künftigen Mitgliedern.
Und das Ganze muss mittels eines Notars rechtlich abgesichert werden, was nicht ganz billig ist.
Vielleicht hier mal gucken:
http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
http://www.notardrpeterschmitz.de/broschuere/verein…
http://www.buergergesellschaft.de/104122/
Viel Erfolg!!!
Schau mal hier, da ist alles genau aufgeführt:
Liebe Grüße
ins Leben zu rufen !!!
Was muß unbedingt beachtet werden
und welche Kosten kommen auf mich zu ???MfG
Da kann ich leider nicht helfen.
Ingeborg
Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_%28Deutsch…
und hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/index.html
sowie hier:
Hallo,
geht es hier darum einen bestehenden Verein eintragen zu lassen, oder einen neuen Verein zu gründen?
Eingetragene Vereine sind „Idealvereine“ oder „gemeinnützige Vereine“, wenn sie einen Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt beantragt und erhalten haben. (siehe hierzu :http://de.wikipedia.org/wiki/Idealverein)
Auf jeden Fall braucht man zur Gründung mindestens sieben Mitglieder am Start. Der Verein kann später auch mal weniger Mitglieder haben.
Zusätzlich zu den sieben Mitgliedern muss es eine entsprechende Satzung geben, die zur Registrierung mit eingereicht (und geprüft) wird.
Bei den Kosten die zur Registrierung anfallen, habe ich im Moment keinen Stand. Diese kann man aber mit einem Anruf beim zuständigen Gericht erfragen.
Viele Grüsse
Jörg Esser
keine Informationen
Hallo,
schau mal da:
http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
Ich kann keine weitere Auskunft geben.
MfG
KKl:
Verein ev ins Leben rufen !!!
Was muß unbedingt beachtet werden
und welche Kosten kommen auf mich zu ???MfG
Hallo,
da muss ich (da doch was komplexer) auf die Literatur verweisen.
Es gibt Bücher, in denen alles genau beschrieben ist.
Wenn du nicht kaufen willst: vielleicht ht ja eine eine Bücherei welche zum ausleihen.
Gruß
HaWeThie
Hallo liebeneu49,
zunächst, ich bin keine Jurstin sondern Betriebswirtin,
kann mich an das Gesellschaftsrecht (auch ein Studienfach) noch ein wenig erinnern, obwohl l a n g e her.
Also dies ist nur als freundlicher Rat, ohne Regress zu verstehen.
Zunächst mußt Du eine bestimmte Anzahl von Gründungsmitglieder (7 haben) , Mustersatzung. etc. haben.
Auch können die Notarkosten unterschiedlich sein.
Ich wollte zum Beispiel eine Unternehmensgesellschaft gründen und da bestanden erhelbiche Preisunterschiede, also vorher bei verschiedenen Notaren (ich bin auch Controllerin) anfragen.
Auch beim Amtgericht/ Vereinsregister könnte man sich nach den Eintragungskosten erkundigen.
Jetzt wieder zurück zu Deiner Frage:
Hauptvoraussetzungen:
Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:
Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden. Der Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).
Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.
z.B.
Muster für Anmeldung beim Vereinsregister am zuständigen Amtgericht:
Anmeldung beim Vereinsregister (Muster)
Absender: Verein X
An das Amtsgericht –Vereinsregister
(für den Ort des Vereinssitzes zuständiges Amtsgericht)
… (Ort), den (Datum)
Betreff: Eintragung in das Vereinsregister und Anmeldung des Vorstands
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Eintragung in das Vereinsregister melden wir an:
den am …(Datum) gegründeten Verein X,
die ersten Vorstandsmitglieder
… (Name, Beruf, Adresse)
Beigefügt sind das Protokoll der Gründungsversammlung in Original und Kopie sowie die Satzung in Original und zwei Kopien.
Mit freundlichen Grüßen
…
(Unterschriften der Vorstandsmitglieder)
z.B.
Muster
Gründungsprotokoll (Muster)
Am um Uhr kamen in der Gaststätte »Zum Vereinsmeier« in … 10 Personen
zusammen (Anwesenheitsliste liegt bei), um die Gründung des Vereins … zu
beschließen.
Herr / Frau … begrüßte die Anwesenden herzlich und erläuterte,
weshalb an diesem Abend der Verein … gegründet werden sollte.
Frau / Herr wurde per Zuruf zum / zur Versammlungsleiter/in, und Frau / Herr wurde ebenfalls per Zuruf zum / zur Protokollführer/in gewählt; beide nahmen die Wahl an.
Daraufhin schlug der / die Versammlungsleiter/in folgende Tagesordnung vor:
1.Diskussion über die Gründung und Satzung des Vereins
2.Verabschiedung der Satzung und Beschluss über die Gründung des Vereins
3.Wahl des Vorstandes
4.Wahl der RevisorInnen
5.Festlegung der Mitgliedsbeiträge
6.Sonstiges
Per Handzeichen wurde dieser Tagesordnungsvorschlag angenommen.
1.Nach kurzer Diskussion über die Notwendigkeit der Gründung eines Vereins zum Zwecke der … und über die Satzung wurde über beide Punkte per Handzeichen abgestimmt. Alle 10 Anwesenden stimmten der Gründung und der vorgelegten Satzung per Handzeichen zu. Alle Anwesenden bestätigten ihren Beitritt durch ihre Unterschrift auf der vorliegenden Satzung.
2.Für die Wahl des Vorstands wurden Frau X und Herr Y vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau X und Herr Y wurden jeweils mit 9 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. 1. Vorstand: Frau X (Beruf, Anschrift) 2. Vorstand: Herr Y (Beruf, Anschrift) Herr X und Frau Y nahmen die Wahl an.
3.Für die Wahl der Revisor/innen wurden Frau R und Herr T vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau R und Herr T wurden jeweils mit 9 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Beide Gewählten nahmen die Wahl an.
4.Der Vorstand schlug einen Mitgliedsbeitrag von jährlich € 100,– vor. Hierüber wurde per Handzeichen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
5.Nachdem keine Wortmeldungen zum Punkt Sonstiges mehr kamen, wurde der Vorstand beauftragt, alles Nötige für die Eintragung ins Vereinsregister und die Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erledigen.
Der / Die Versammlungsleiter/in schloss die Versammlung um … Uhr.
Ort, Datum
…
Protokollführer/in (Unterschrift)
…
Versammlungsleiter/in (Unterschrift)
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
Ich würde, wenn ich selbst alles gut vorbereitet hätte
mit dem Notar verhandelt (da kommt schon wieder die Controllerin durch).
Viele Grüße, Chris
Hallo Liebeneu49, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.
Gruß hexe1971
Hallo, schau bei Wikipedia, unter eingetragener Verein. Ansonsten brauchst Du Leute, die in Deinem Verein Mitglied und Beitragszahler werden wollen. Dann mußt Du zum Amtsgericht und den Verein anmelden und eintragen lassen (ist kostenpflichtig), mußt eine Satzung erarbeiten und einen Vorstand wählen, dieses muß von einem Notar bestätigt werden und auch beim Amtsgericht eingetragen werden (kostet auch) und Du mußt noch beim Finanzamt dei Gemeinnützigkeit beantragen, damit die Steuer entfällt.
Viele Grüße- Rat
Hallo!
Das regelt das Gesetz und die Verordnung des Bundeslandes, in dem zu den Verein gründen möchtest.
In der Regel müsste es sein: Konstituierende Versammlung, mindestens 7 Mitglieder leisten Unterschrift, ein Mitglied wird zum Vorsitzenden gewählt, eines wird Schriftführer, eines Kassenwart, eines stellv. Vorsitzender.
Du brauchst einen Notar.
Informationen, wie es bei Dir exakt abläuft, erteilt das Vereinsregister.
Hallo da kann ich dir auch nicht helfen.
Schopf