Was muss ich tun, um mich gegen Urheberechtsverletzungen zu schützen?

Guten morgen zusammen.

Ich erstelle gerade für einen bekannten unentgeldlich eine Homepage (werde mit essen bezahlt :slight_smile: )
Jetzt ist nur das Problem, dass er von den Homepages seiner Partnerfirmen die Bilder, PDFs und Texte kopiert und ich diese einbinden soll.
Er meinte, dass er von allen Inhalten (Bilder, pdf, texte) die Einverständniserklärung mit Unterschrift holen wird und dies kein Problem sein. (Bisher hat er noch keine einzige Unterschrift)

Ich möchte mich jedoch vorher absichern, damit im Falle einer Abmahnung nichts auf mich zurück kommt.

Kann ich mich mit einem kleinen Vertrag, der nur diesen Betrifft abschützen?

Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar.

Hallo,

erstens muss er sowieso im Impressum stehen, denn er ist für die Inhalte verantwortlich, , es ist seine Homepage, auch wenn du sie ihm erstellt hast, aber zweitens würde ich auch rein gar nichts auf den Server hochladen, bevor ich nicht diese Einverständniserklärungen gesehen habe.

Das geht möglicherweise auch, aber das würde ich nur mit rechtlicher Unterstützung (=Anwalt) machen.

Gruß
Christa

Moin,

Ich nix Jurist, aber aus dem Bauch und aus der Praxis heraus: erst Unterschriften und die Freigaben zeigen lassen und dann die Seite erstellen. Wobei das ehrlich gesagt zu der Sorte von Projekten gehört, bei denen man sich die Finger gut verbrennen kann. Wenn das nämlich stimmt, was dort https://www.basicthinking.de/blog/2015/11/02/webdesigner-urheberrecht-bilder/ und dort https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8439-muessen-designer-bilder-udn-karten-der-kunden-pruefen-ag-oldenburg.html beschrieben wird, dann rollt dein Kopf, wenn dein „Kunde“ sich unberechtigt an den Bildern etc. vergriffen hat. Du bist dann in der Pflicht, das Material zu prüfen.

Ich würd’s an deiner Stelle einfach lassen. Für ein Essen verbrennt man sich nicht die Finger, selbst wenn mögliche Vorwürfe unberechtigt sein sollten, du hast als Frontmann als erster den Ärger mit den Briefen, Forderungen und eventuellen Abmahnungen. Davor schützt auch kein Vertrag.

Ulrich

"Hier mit bestätige ich, (Name, Adresse des Auftraggebers), dass ich für alle zur Verwendung auf (name der Webseite) vorgesehenen Bilder, Dokumente, Texte und sonstigen urheberrechtlich geschützten Elemente die entsprechenden Einwilligungen des jeweiligen Urheberrechtsinhabers für die Veröffentlichung auf (Name der Seite) eingeholt habe.

Ich halte den Ersteller der Seite (Name der Seite), (dein Name etc.), von allen Haftungsansprüchen der Urheberrechtsinhaber für den Fall einer Urheberrechtsverletzung frei.

Datum, Unterschrift"

und fertig.

Disclaimer: IANAL

Warum nicht?

Steht doch da … auch ein Vertrag kann nicht garantieren, daß -fälschlicherweise- auch erst mal Forderungen an deine Adresse laufen … selbst wenn unbegegründet … den Ärger wär mir das bissl Essen nicht wert.

Oder du stellst ihm einfach die Daten zur Verfügung und ER lädt das SELBST auf den Server hoch.

Korrekt!

„Wenn Sie als Webdesigner oder Agentur nicht haften wollen, müssen Sie entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden treffen bzw. diese Haftungsfragen eindeutig in den AGB klären.“ https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8439-muessen-designer-bilder-udn-karten-der-kunden-pruefen-ag-oldenburg.html

Moin,

Genau das meinte ich. Die Forderungen müssen zunächst zurückgewiesen werden, dazu wäre ein Anwalt nötig, der seine Bezahlung vom Auftraggeber erwartet, nebst dem dazu gehörigen Schreibkran Soweit ich das überblicke, müsste man dann gesondert noch die Kosten des RA zurück fordern -> nächste ungewisse Baustelle.

Davor schützt ein solcher Vertrag nun gar nicht. Der ist kein „rundum-sorglos-ich-brauche-nichts-zu-unternehmen“ Paket.

Ulrich

Vielen Dank für die Antworten.
D.h. wenn ich Ihm die Daten bereitstelle (offline) und er diese selbst hochlädt, bin ich raus aus dem Schneider?
Im Impressum ist auch er als Inhaltsverantwortlicher vermerkt.
D.h. eventuelle Abmahnung könnten sowieso nur an Ihn gehen, da ich nirgends Namendlich erwähnt wurde.

Vielleicht überlege ich mir das ganze auch nochmal, ob es das überhaupt wert ist.

Na gut, aber mehr als einen Vertrag aufsetzen geht halt nicht. Ausser zu sagen „mache ich nicht“.

Halte ich für sinnlos. Mit von ihm gelieferten Daten mit der Unterschrift unter o.g. Vertrag bist du rechtlich raus. Das heisst nicht dass du keine Rennerei bekommen kannst wenn er versucht eine Klage auf dich abzuwälzen, siehe Szenario von Ulrich_T, aber du gewinnst den Prozess.

Hallo Ulrich,

du vergleichst Äpfel mit Glühbirnen. Bei deinem ersten Link steht u. a. ganz fett:
Als Fachunternehmen wäre er (der Webdesigner; Anm. der Redaktion)
verpflichtet gewesen, sich über etwaige Urheberrechte Dritter zu
informieren, zumal auf den ersten Blick erkennbar war, dass die Karte
von einem Kartographen stammt und nicht von der Klägerin selbst erstellt
worden sein konnte. Insoweit besteht eine vertragliche Beratungspflicht
des Webdesigners gegenüber seinen Kunden. Denn es ist Aufgabe des
Unternehmers, seinem Kunden ein mangelfreies Werk zu verschaffen. Dies
umfasst auch die Rechtmäßigkeit des konzipierten Internetauftritts. Eine
Hinweispflicht kann allenfalls dann entfallen, wenn der Kunde aufgrund
der Geringfügigkeit der Vergütung nicht mit einer entsprechenden
Überprüfung rechnen konnte.

Und genau Letzteres ist hier der Fall! Nur um es klarzustellen, ich habe ihm selbst dazu geraten, es nicht zu tun, ohne dass er vorher die Genehmigungen gesehen hat, aber das, was du als Beispiel angeführt hast, taugt nichts mangels Vergleichbarkeit.

Gruß
Christa

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