Hallo!
ich möchte privat für andere menschen konditorenTorten backen (hochzeit, taufe etc) und verkaufen. da ich ständig danach gefragt werde.
Muss ich (dzt Karenz) das dem Finanzamt melden?
Wenn ja: was genau muss ich machen?
was ziehen die mir vom „verdienten geld“ ab?
Ich möchte nicht „schwarz“ verdienen, alles legal und fair, daher meine Frage
Hallo,
das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Daher müssten Sie bei der Gemeinde eine entsprechende Gewerbeanmeldung vornehmen. Was sie aus der Sicht der Lebensmittelkontrolleure erfüllen müssen weis ich nicht.
Zur Steuer:
Sie benötigen eine Einahmen-Überschuss-Rechnung sog. Anlage EÜR) gibts beim Finanzamt. Darin steht das Gewinnermittlungsschema. Ich gehe davon aus, dass Ihre Einnahmen unter 17.500 € sind und Sie daher keine Umsatzsteuer bezahlen müssen.
Vereinfacht gesagt: Einnahmen abzgl. Wareneinsatz (Mehl, Eier etc), Strom, Wasser, Abschreibung Herd, Fahrtkosten etc.
Was Sie dann vom ans Finanzamt zahlen, hängt von der Höhe der anderen Einkünfte von Ihnen oder Ihres sofern vorhanden Ehemannes ab.
Also ich würde das als freiberufl.Einkünfte versteuern
( tortenkünstler) nach Paragraph 22 sonstige Einkünfte :
Du darfst nur keine Umsatzsteuer und Vorsteuer in Rechning stellen.
Dann brauchst du kein Gewerbe Kleinstgewerbe wenn überhaupt zu beantragen .
Hallo,
Melden Sie es als Kleingewerbe beim Finanzamt an. hier können Sie jährlich bis zu 17500.-€ steuerfrei verdienen.
Als Nachweis für das Finanzamt müssen Sie für die Torten Rechnungen mit Namen und Anschrift der Kunden ausstellen(original dem Kunden-Kopie für Sie-Finanzamt.)
Auch von ihren Anschaffungskosten wie Z.B. Kuchen-Tortenformen, Stromkosten, Maschinen, Bild-Musteranschaffung von Torten usw. können Sie im gegenzug als Ausgaben eintragen.
sollte nach 5 Jahren der Herd kaputt sein,ist bei einer Neuanschaffung ein Teil absetzbar.
Alle Rechnungen müssen 10 Jahre aufgehoben werden,auch wenn Sie das Gewerbe dann schon wieder abgemeldet haben.
Ein Finanzbeamter kann jedes Jahr kontrollieren oder kann auch nie kommen. Das ist von Ort zu Ort verschieden und wenn er bei der 1 Kontrolle nichts feststellt ist dann auch Ruhe.
Gruß
monika61
Hallo theresa_007,
Deine Frage ist recht heikel und nicht so leicht zu beantworten.
Wenn Du gelegentlich für Nachbarn Toarten backst ( Nachbarschaftshilfe ) und die geben Dir dafür ein paar € sollte dies steuerfrei sein; auch nicht zu melden.
Aus Deiner Frage entnehme ich, daß Du dies zwar privat in Deiner Küche machen willst, aber doch von einer recht großen Nachfrage ausgehst.
So würde ich - im Zweifel - schon von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgehen; Du willst ja etwas - wenn auch wenig - verdienen.
Der Arbeitsort ( Küche oder separater Geschäftsraum ) ist unerheblich.
Und jetzt fangen die Detailprobleme an:
Gewerbeerlaubnis
Gesundheitspaß
Meldung FA
Zu 1 + 2 fallen bestimmt Kosten an.
Versteuern mußt Du bestimmt nichts oder kaum etwas:
Kosten den der Torte:
Material
Strom - Gas - Wasser
Kosten für die Fahrten zum Einkauf
Kosten Telefon - anteilig
Kosten für Rechnungsquittungen
Kosten für Rezepte
Dies kannst Du alles von den Erlösen ( Verkaufspreisen ) absetzen.
Belege sammeln !!!
Ich empfehle in diesem Fall einfach Termin mit der Industrie- und Handelskammer zu vereinbaren und Dich beraten lassen; vielleicht kann Dir auch die Bäcker- und Konditoreninnung weiter helfen.
Ich gebe diesen Hinweis, da Du ja Lebensmittel vertreibst; und wenn ein Gast auf einer Hochzeitsfeier erkrankt wird untersucht, warum.
Und wenn man dann auf Deine Torte stößt - die bestimmt auch einwandfrei war - kannst Du Probleme bekommen.
Einmalige / gelegentliche Nachbarschaftshilfe = kein Problem
Regelmäßig = ???
Viel Erfolg bei dieser schönen Geschäftsidee.
Für weitere Fragen stehe ich auch gerne unter
[email protected]
zur Verfügung.
MfG
Stefan Seidel
Nebenjob bei der Steuererklärung angeben.
Was interessiert es das Finanzamt wenn Sie Ihrem Hobby nachgehen ? Meine Oma backt auch jeden Woche mehrere Kuchen.