Was muss in den Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer verhandelt mit einem Arbeitgeber über einen Arbeitsvertrag. Es geht zB um eine Anstellung als Leiter der Softwareentwicklung im Bereich xy.

Nun scheitern die Gespräche daran dass der AG bei verschiedenen Punkten im Arbeitsvertrag behauptet, das diese dort zwingend gesetzlich Vorgeschrieben seien. Sonst wäre der geamte Vertrag unwirksam.

Das der Name aufgeführt werden muss ist klar. Wie steht es aber mit zB Abgabe einer Krankschreibung, Arbeitszeitvorgaben, Nebentätigkeit, und vieles mehr ? Was muss wirklich in den Vertrag ?

Besten Dank
xrax

Hallo,

Nun scheitern die Gespräche daran dass der AG bei
verschiedenen Punkten im Arbeitsvertrag behauptet, das diese
dort zwingend gesetzlich Vorgeschrieben seien. Sonst wäre der
geamte Vertrag unwirksam.

Nu ja, unwirksam ist etwas hoch gegriffen. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden, trotzdem müssen die Vereinbarungen irgendwie schriftlich niedergelegt werden.

Das der Name aufgeführt werden muss ist klar. Wie steht es
aber mit zB Abgabe einer Krankschreibung,

Nur der dezente Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz, was damit dem Arbeitnehmer eh schon obliegt, auch wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht.

Arbeitszeitvorgaben,

Ein Punkt der unabdingbaren Vorgaben nach dem Nachweisgesetz

Nebentätigkeit,

Zumindest sollte der Arbeitgeber in bestimmten Fällen darauf hin weisen, dass der Arbeitnehmer die Aufnahme weiterer Beschäftigungen anzuzeigen hat weil es weitreichende Konsequenzen hätte. Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers steht u.a. im SGB IV

M.E. ist diese Anzeigepflicht aber als Schutzfunktion gedacht, dass der Arbeitnehmer nicht gerade auch noch bei der Konkurrenz anfängt.

und vieles mehr ? Was muss wirklich in den
Vertrag ?

Siehe Nachweisgesetz.

Greetz
S_E