Was muß in eine Rechnung?

Hallo,
meine Frage lautet:
Welche Angaben müssen in eine Rechnung, die ein Kleinunternehmen mit Befreiung von der Umsatzsteuerzahllast, an den Kunden ausstellt?
Vielen Dank schonmal.
Lieben Gruß

Hallo Mario,

ich habe im letzten Jahr bei der Nebengewerbeanmeldung vom Finanzamt einen Vordruck erhalten, den man sich dort auch runterladen kann. Eine ganz tolle Sache ist auch die Seite:

http://www.online-rechnungen.de/kleinunternehmer-kle…

Dort kann man sich OHNE Anmeldung bis zu 3 Rechnungen am Tag ausdrucken und auch als pdf speichern. Ich nutze die auch für meinen kleinen Shop. Gebe doch einfach spaßeshalber mal Deine Daten und die eines fiktiven Kunden ein und drucke Dir eine Rechnung aus. Die sind „finanzamt-sicher“ ;o)

An sonsten müssen folgende Daten zwingend rein:

Deine komplette Anschrift
Die komplette Anschrift des Kunden
Ort und Datum
Rechnungsnummer
Steuernummer
Artikel mit Preisen

und unten unter der schöne Satz:

In dieser Rechnung ist gemäß § 19 I UstG keine Umsatzsteuer enthalten.

Hoffe, daß Dir die Infos erst einmal weiterhelfen,

LG Petra

Servus,

der schöne Satz ist falsch.

USt ist darin schon enthalten, aber sie darf nicht ausgewiesen werden. Außerdem ist der Hinweis auf Kleinunternehmerbesteuerung nicht zwingend, sondern bloß eine Freundlichkeit des Rechnungsausstellers. Nur auf USt-Befreiungen muss mit Angabe des Grundes hingewiesen werden.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

der schöne Satz ist falsch.

USt ist darin schon enthalten, aber sie darf nicht ausgewiesen
werden. Außerdem ist der Hinweis auf
Kleinunternehmerbesteuerung nicht zwingend, sondern bloß eine
Freundlichkeit des Rechnungsausstellers. Nur auf
USt-Befreiungen muss mit Angabe des Grundes hingewiesen
werden.

Moin,

Sorry,
aber ich habe nur das weitergegeben, was ich vom FINANZAMT bekommen habe. Und DIE müssten doch eigentlich wissen, wie das geht. Aber gut, man lernt halt nie aus ;o)

LG

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Servus,

kann es sein, dass der empfohlene Satz hieß:

In dieser Rechnung ist gemäß § 19 I UStG keine abziehbare Vorsteuer enthalten.

oder

In dieser Rechnung ist gemäß § 19 I UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Beide Formulierungen wären richtig und jedenfalls sinnvoll auf einer Rechnung anzubringen, auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das ist doch völlig falsch!

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist man nicht umsatzsteuerpflichtig. Folglich kann nicht bloß der Empfänger der Rechnung keine Umsatzsteuer abziehen, sondern auch der Rechnungsaussteller muß keine Umsatzsteuer abführen, ergo ist eben keine Umsatzsteuer enthalten. Dieser Satz ist abslut gängig.

Als jemand, der in der Steuerberatung tätig war, solltest Du solche Grundlagen aber wissen! Dein Satz stiftet Verwirrung.

Gruß
immerso

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist
man nicht umsatzsteuerpflichtig.

Wo steht das?

Folglich kann nicht bloß der
Empfänger der Rechnung keine Umsatzsteuer abziehen, sondern
auch der Rechnungsaussteller muß keine Umsatzsteuer abführen,

Abführen nicht, richtig.

ergo ist eben keine Umsatzsteuer enthalten.

Wo steht das?

Dieser Satz ist
abslut gängig.

Und was gängig ist, ist richtig, alles klar…

Als jemand, der in der Steuerberatung tätig war, solltest Du
solche Grundlagen aber wissen! Dein Satz stiftet Verwirrung.

Und als jemand, der offensichtlich nicht in der Steuerberatung tätig ist, solltest Du hier nicht so rumtönen…

MM das Fehlen von Grundlagen vorzuwerfen hat mich sehr erheitert.

Korinthenkacker
Hallo lieber Antwortender,

erstmal sei gesagt, daß es auch in diesem Brett üblich ist, die Grußformel zu verwenden, zweitens steht das in §19 des Umsatzsteuergesetzes:

„(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Von einer Steuer, die theoretisch existiert, aber nicht erhoben wird - heissa, so würden wir uns doch alle Steuern wünschen! -, zu behaupten, sie sei im Betrag enthalten, ist reine Korinthenkackerei und alles andere als hilfreich, sondern stiftet einzig und allein nur Verwirrung, vor allem, wenn mit keinem einzigen Wort(!) erwähnt wird, daß sie eben, wie ich bereits schrieb, weder abzugsfähig ist für den Empfänger der Rechnung, noch vom Aussteller abgeführt oder sonstwie von ihm geltend gemacht werden kann.
Und, mit Verlaub, ich glaube, die im Finanzamt wissen schon besser bescheid als jemand hier …
Daher ist die Formel absolut ok - niemand außer dem Korinthenkacker wird sich daran stören.

MfG

Und, mit Verlaub, ich glaube, die im Finanzamt wissen schon
besser bescheid als jemand hier …

…da wäre ich mir nicht so sicher. vor allem weil „manche hier“ vom finanzamt sind. vllt. können die ja mal licht ins dunkel bringen…

gruß inder

Servus,

worin USt enthalten ist, steht in § 10 I UStG. Welche Bestimmungen des UStG im Fall der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG keine Anwendung finden, steht in § 19 I S. 4 UStG.

Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist
man nicht umsatzsteuerpflichtig.

In welchem Land ist das so? In D jedenfalls nicht. Lies mal § 19 I UStG.

Dieser Satz ist absolut gängig.

Gängig ist auch z.B. der Schwachsinn, der im ganzen Web herumgezerrt wird, es gäbe eine „Option zur Kleinunternehmerbesteuerung“, und das Märchen, es gäbe einen „Antrag auf Lohnsteuerausgleich“. Alldieweil wir hier aber keine Märchenstunde betreiben, sollte es schon möglich und erlaubt sein, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden.

Dein Satz stiftet Verwirrung.

Nein, er schafft Klarheit. - Ich kann ganz ordentlich lesen und schreiben. Lesen können gehört zu den wichtigsten Grundlagen beim Verständnis des Steuerrechts. Rumblubbern und Nachquackeln hilft da nicht so viel, und auch eigene Spekulationen helfen wenig weiter. Ich kenne einen einzigen Fall, wo die Exekutive in den UStR über die mutmaßliche Absicht der Legislative spekuliert und damit einer vom Wortlaut des Gesetzes abweichenden Regelung folgt. Aus diesem einen einzigen Fall abzuleiten, dass im Umsatzsteuerrecht das richtig ist, was man als „irgendwie logisch“ empfindet, wäre aber gänzlich verkehrt.

Ich habe es hier schon oft geschrieben, und extra für Dich schreib ichs nochmal: Wenn man an Steuerrecht nicht stur, phantasielos und mit klaren Begriffen rangeht, kommt man unweigerlich ins Schleudern. Das fängt im gegebenen Fall schon damit an, dass § 14 IV Nr. 8 UStG für Rechnungen von Kleinunternehmern griffe, wenn sie steuerbefreit wären. Tut er aber nicht. Wenn man hier falsch ansetzt, kommt man zum falschen Ergebnis.

Wie der fragliche Satz richtig lauten könnte, hab ich an anderer Stelle in diesem Thread schon geschrieben. Eine Auskunft, was genau vom FA empfohlen worden ist, steht noch aus.

So, und jetzt begründest Du mir bitte aus deutschen Rechtsquellen (nicht aus Deinem Bauchgefühl, das interessiert mich weniger), warum in dem Betrag, den ein Kleinunternehmer in Rechnung stellt, keine USt enthalten sein soll. Und woraus sich die von Dir postulierte USt-Befreiung für Kleinunternehmer ergeben soll.

Gespannt grüßt

MM

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Hallo,
mal anders gefragt: Macht das in irgendeiner Weise praktisch gesehen einen Unterschied (ob eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt oder nicht), hat es irgendwelche Konsequenzen, ggf. auch an anderer Stelle, im weiteren Steuerrecht oder allgemein rechtlich?
Auch noch so geringe? Dann ist es eine hohle Diskussion.
MfG

erstmal sei gesagt, daß es auch in diesem Brett üblich ist,
die Grußformel zu verwenden,

Ich grüße nur Leute die das Wort „Umgangsformen“ kennen. An Deinem Beitrag war schon zu erahnen dass das bei Dir nicht zutrifft. Und an dem nächsten Beitrag hat sich das nur noch bestätigt.

zweitens steht das in §19 des
Umsatzsteuergesetzes:

Ja, kenne ich, danke…

Von einer Steuer, die theoretisch existiert,

Die existiert auch praktisch…

aber nicht
erhoben wird - heissa, so würden wir uns doch alle Steuern
wünschen! -, zu behaupten, sie sei im Betrag enthalten, ist
reine Korinthenkackerei

Genauer gesagt eine Tatsache…

vor allem,
wenn mit keinem einzigen Wort(!) erwähnt wird, daß sie eben,
wie ich bereits schrieb, weder abzugsfähig ist für den
Empfänger der Rechnung, noch vom Aussteller abgeführt oder
sonstwie von ihm geltend gemacht werden kann.

Hat irgendjemand was anderes behauptet?

Und, mit Verlaub, ich glaube, die im Finanzamt wissen schon
besser bescheid als jemand hier …

Hat irgendjemand was anderes behauptet? Die Idee, dass das Finanzamt vielleicht davon ausgeht, dass ein Laie den Unterschied nicht versteht und deshalb nicht in die Korinthenkackerei einsteigt, ist Dir wohl nicht gekommen?

Aber hier sind wir bei Experten, zu denen Du nicht gehörst. Und ein Experte wird so antworten wie es richtig ist und nicht wie Du es gerne hören würdest.

Und wenn Du meinst, dass die vom Finanzamt besser Bescheid wissen als alle anderen hier, dann können wir ja gleich zumachen.

Sollte ich von Dir mal eine Anfrage hier finden, werde ich den Moderator bitten, die Anfrage zu löschen, da Du ja auch beim Finanzamt nachfragen kannst (die wissen ja alles besser).

Und wie MM bereits geschrieben hat muss überhaupt kein Hinweis auf die Rechnung. Aber wenn man schon einen Hinweis draufschreibt, dann sollte der auch einigermaßen richtig sein.

Daher ist die Formel absolut ok - niemand außer dem
Korinthenkacker wird sich daran stören.

Das muss Dir ja ein erhebendes Gefühl verschaffen, mich so zu nennen. Wenn Du Dich irgendwann (so in fünfzig Jahren) mit Steuerrecht ansatzweise auskennen solltest, werde ich Dich ernst nehmen.

Bis dahin aber ist mir das nicht möglich. Und einen Gruß werde ich wie oben bereits gesagt wieder weglassen. Ich hoffe Du verkraftest das.

Auch noch so geringe? Dann ist es eine hohle Diskussion.
MfG

Über das Wort „hohl“ kann man wirklich diskutieren…

So, und jetzt begründest Du mir bitte aus deutschen
Rechtsquellen (nicht aus Deinem Bauchgefühl, das interessiert
mich weniger), warum in dem Betrag, den ein Kleinunternehmer
in Rechnung stellt, keine USt enthalten sein soll. Und woraus
sich die von Dir postulierte USt-Befreiung für
Kleinunternehmer ergeben soll.

Das hab ich auch schon gefragt, hab aber keine Antwort erhalten. Von daher glaube ich wirst auch Du keine Antwort bekommen :smile:

Servus,

nicht kneifen jetzt. Du hast meinen Hinweis als Unsinn bezeichnet, jetzt begründe das bitte auch.

Eine praktische Konsequenz habe ich Dir bereits genannt - § 14 Abs 4 Nr. 8 UStG. Weitere ergeben sich bei innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb.

„Praktisch“ würde es in vielen Fällen keinen Unterschied ausmachen, wenn man schlicht differenzierte nach „mid Mäwäddschdäuä“ und „ohne Mäwäddschdäuä“. Das wäre dann aber kein deutsches, sondern englisches USt-Recht.

Und nochmal: Wie ganz praktisch und banal der diskutierte Satz auf der Rechnung eines Kleinunternehmers lauten kann, hab ich schon geschrieben. Der, den wir hier diskutieren, ist falsch.

Et c’est ainsi qu’Allah est grand.

MM

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Kleinunternehmer
Hi,

der schöne Satz ist falsch.

USt ist darin schon enthalten, aber sie darf nicht ausgewiesen
werden. Außerdem ist der Hinweis auf
Kleinunternehmerbesteuerung nicht zwingend, sondern bloß eine
Freundlichkeit des Rechnungsausstellers. Nur auf
USt-Befreiungen muss mit Angabe des Grundes hingewiesen
werden.

Martin May hat recht und die beiden von ihm empfohlenen Sätze sind richtig

aber ich habe nur das weitergegeben, was ich vom FINANZAMT
bekommen habe.

was genau haben die geschickt? welche Webseite?

Und DIE müssten doch eigentlich wissen, wie das
geht.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, offizielle Seiten zum Thema zu suchen
http://www.fm.rlp.de/steuerrecht/fragen-und-antworte…

http://www.finanzamt-moers.de/allgemein_fa/steuerzah…

http://www.fa-eberswalde.brandenburg.de/cms/detail.p…

dort Kleinunternehmerregelung

http://www.thueringen.de/de/finanzaemter/information…

http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Se…

In diesen Quellen wird immer das gleiche geschrieben und kein Hinweissatz bei Kleinunternehmern empfohlen, da dieser nicht nötig ist.

Was hat dann irgendein Finanzamt behauptet?
Das würde mich jetzt schon mal interessieren.

Schöne Grüße
C.

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Hallo nochmal,
erstmal hat es mich sehr gefreut, dass ihr so eifrig geholfen habt. Allerdings hat mich die Diskussion jetzt mehr verwirrt als dass sie mir geholfen hat :wink: Kann mir das jemand so erklären, dass es ein absoluter Laie versteht? Einfach nur was in einer Rechnung stehen muss wenn man Kleinunternehmer ist und keine USt zahlen muss.
Lieben Gruß an alle
Mario

Servus,

in so einem Fall ist kein Zusatz vorgeschrieben.

Nützlich, aber keine Pflicht ist der Zusatz:

„In dieser Rechnung ist gem. § 19 Abs 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen“

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Martin. Also stimmen die folgenden Aussagen von Gonzo?

"An sonsten müssen folgende Daten zwingend rein:

Deine komplette Anschrift
Die komplette Anschrift des Kunden
Ort und Datum
Rechnungsnummer
Steuernummer
Artikel mit Preisen"

Lieben Gruß und Danke an Alle.
Mario