Hallo !
Angenommen,ein Arbeitnehmer erhält bei einer Neueinstellung einen Arbeitsvertrag.Was muß alles in diesem Vertrag stehen und welche Punkte sind rechtens ?
Muß die Anzahl der Urlaubstage genannt werden ?
Muß ein Lohn/Gehalt genannt werden,oder reicht die Erwähnung "Bezahlung erfolgt nach K1 o.ä. ?
Muß die wöchentliche/tägliche Arbeitszeit genannt werden ?
Wie sieht es mit Sonn/Feiertagsarbeit aus ? Muß diese erwähnt werden,oder ist diese selbstverständlich ?
Welche Kündigungsfristen gibt es innerhalb der Probezeit und ist eine Kündigung 14 Tage zum Monatsende rechtens ?
Sollte ein Arbeitnehmer sollch einen Vertrag unterschreiben,in dem die oben genannten Punkte fehlen ?
Vielen Dank im vorraus
MfG
Frank
Guten Abend.
Ein Teil der Fragen wird jedenfalls durch das Gesetz gedeckt.
Muß die Anzahl der Urlaubstage genannt werden ?
Muß ein Lohn/Gehalt genannt werden,oder reicht die Erwähnung
"Bezahlung erfolgt nach K1 o.ä. ?
Letzteres. Aber je nach Arbeit kann auch ein Fixum pro Stunde genannt werden.
Muß die wöchentliche/tägliche Arbeitszeit genannt werden ?
zumindest empfehlenswert
Wie sieht es mit Sonn/Feiertagsarbeit aus ? Muß diese erwähnt
werden,oder ist diese selbstverständlich ?
sollte auch erwähnt werden
Welche Kündigungsfristen gibt es innerhalb der Probezeit und
ist eine Kündigung 14 Tage zum Monatsende rechtens ?
Ein Link gefällig ? http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Sollte ein Arbeitnehmer solch einen Vertrag unterschreiben,in
dem die oben genannten Punkte fehlen ?
Naja, gleich den DGB anstrengen ist wohl ein klein bisschen hart und hinterlässt sicherlich keinen guten Eindruck… Ausserdem lassen sich Unklarheiten wohl auch im Nachhinein schriftlich regeln.
HTH
mfg M.L.
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Hallo
Lies mal http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nachwg/__2.html
Muß die Anzahl der Urlaubstage genannt werden ?
Ja
Muß ein Lohn/Gehalt genannt werden,oder reicht die Erwähnung
"Bezahlung erfolgt nach K1 o.ä. ?
„K1“ kann reichen
Muß die wöchentliche/tägliche Arbeitszeit genannt werden ?
Die Arbeitszeit muß konkret definiert sein. Das muß nicht zwingend auf „wöchentlich“ oder „täglich“ konkretisiert sein.
Wie sieht es mit Sonn/Feiertagsarbeit aus ? Muß diese erwähnt
werden,oder ist diese selbstverständlich ?
Es muß nicht ausdrücklich erwähnt sein. Kommt auf den Rest des AV an.
Welche Kündigungsfristen gibt es innerhalb der Probezeit
Beliebig bis zu 6 Monaten, soweit nicht unter 14 Tagen oder tarifvertraglich anderslautend.
und ist eine Kündigung 14 Tage zum Monatsende rechtens ?
Innerhalb der Probezeit bis zu 6 Monate: ja.
Sollte ein Arbeitnehmer sollch einen Vertrag unterschreiben,in
dem die oben genannten Punkte fehlen ?
Kommt drauf an. Auch mündliche Absprachen sind bindend. Von hier aus kann Dir da keiner was sagen. Vielleicht schreibst Du lieber mal den AV hier rein, dann kann man anhand dessen, was da steht, besser sagen, was wirklich fehlt.
Gruß,
LeoLo