Hallo
Ich habe meine Tochter vor 3 Monaten zu einem Yoga-Kurs angemeldet. Ich musste anfangs ein Blatt unterschreiben auf dem ich den Namen und die Adresse meiner Tochter angeben sollte. Ferner stand noch die Bankverbindung der Yoga-Lehrerin darauf, mit der Bitte den Betrag von 30,- Euro zum Monatsanfang zu überweisen. Dann noch das Datum und sonst nichts weiter. Weder worum es geht, noch wann und wo oder dass es sich um einen Vertrag handeln würde.Gilt das nun als (Arbeits-)Vertrag?
Und muss ich nun die gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat einhalten? Wenn meine Tochter nicht ständig krank wäre und in der ganzen Zeit eh nur ein paar Mal dagewesen wäre und ich besser bei Kasse wäre, würde ich die 30,- Euro einfach nochmal bezahlen, aber so ist es eben leider nicht…
Danke im Voraus für eure Antworten!
Hallo,
um eine klare Antwort geben zu können, müsste ich schon den vollen Text des unterzeichneten Blattes sehen und lesen. Haben Sie davon eine Kopie? Wenn nicht, müssen Sie sich ein geben lassen.
Normaler Weise wird ein Joga-Kurs für eine längere Zeit gebucht und bezahlt. Wenn man dann nicht hingeht, ist das Geld futsch!
Wenn Sie nun eine Monatsfrist als Kündigungsmöglichkeit haben, kündigen Sie doch einfach und zahlen für die Zeit bis dahin. Mehr kann ich so aus der Ferne auch nicht sagen. Vertrag ist Vertrag und daran muss man sich halten. Selbst ein mündlicher Vertrag ist gültig.
MfG
PB
Mit einem Arbeitsvertrag hat das nichts zu tun.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Was wurde besprochen? Wie lauten die Geschäftsbedingungen der Yoga-Lehrerin?
Das solltest du klären…
Zuerst aber, frag die Dame doch einfach. Evtl. könnt ihr das auf ganz kurzem Weg klären.
Robert
Danke für die schnelle Antwort!
Die Frage ist, ob es sich überhaupt um einen Vertrag handelt.
Es gibt keinen Text, außer eben die Adressangabe meinerseits, wie oben beschrieben. Und wenn ich 30 Euro übrig hätte, würde ich die ja bezahlen. Hab ich aber leider nicht. (Ich habe vorher immer monatlich in bar bezahlt)
Beide Parteien mussten um den Yoga-Kurs, die Bezahlung wurde mit dem „Zettel“ geregelt. Ein Dienstvertrag kam zustande. Für die Kündigung gilt folgendes:
Nach § 621 BGB kann ein unbefristeter Dienstvertrag gekündigt werden
- bei einer Bezahlung nach Tagen zum Ende des folgenden Tages,
- bei einer Bezahlung nach Wochen spätestens am Montag zum folgenden Wochenende,
- bei einer Bezahlung nach Monaten spätestens am 15. zum Monatsende.
Also, jetzt spätestens bis 15. kündigen, um für Januar keine Gebühr mehr zahlen zu müssen.
Bei chronischer Krankheit können Sie sich aber auf ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist berufen. Argumentieren sie mal in diese Richtung. Oder schreiben sie der Kursleiterin einen Brief und erklären sie ihre finanzielle Situation.
Viel Erfolg.
Gruß Pieter
Hallo,
selbst wenn im schriftlichen Vertrag nichts steht, so habt Ihr einen mündlichen Vertrag, der rechtsgültig ist. Wärst Du mit den Inhalten der mündlichen Vereinbarung nicht einverstanden gewesen, hättest Du den Rest nicht unterschrieben.
Ich denke, da kommst Du nur auf Kulanz raus.
Gruß,
twilight666