Was muss innerhalb der Frist geschehen?

Hallo!

Ich habe schon das Archiv durchforstet, finde aber keinen passenden Artikel. Zur Fristberechnung oder dazu, wann genau eine fristgebundene Handlung vorzunehmen ist, steht in jedem Lehrbuch/Kommentar etwas. Aber WELCHE Handlung vorgenommen werden muss steht nirgendwo. Oder ich bin einfach zu doof…

Folgender Fall: Verbraucher kauft bei Unternehmer eine gebrauchte Sache. Die Gewährleistung wird wirksam auf 1 Jahr beschränkt. Vor Ablauf des Jahres stellt Verbraucher einen Mangel fest und möchte die Sache repariert haben. Was ist zur Fristwahrung erforderlich: Mängelrüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung beim Verkäufer oder Klageerhebung?

Danke im Voraus!

Hallo,

die Rüge des Mangels führt seit 2002 weder zu einem Neubeginn noch zu einer Hemmung der Verjährung (Ausnahme nur bei VOB-Bauverträgen, § 13 VOB/B). Eine Hemmung der Verjährung tritt allerdings solange ein, wie über den Anspruch verhandelt worden ist (§ 203 BGB).

Das setzt aber voraus, dass der Verkäufer sich auch meldet und auch nur so lange, wie die Verhandlungen laufen und nicht gescheitert sind.
Sonst muss Klage erhoben oder ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet werden.

Der Käufer hat ja nun verschiedene Rechte wie Nacherfüllung, Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt, aus denen er wählen kann. Ein Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ist zwar unwirksam, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist (§§ 438 IV, 218 BGB). Doch kann es auch anders geregelt sein: http://www.ra-kotz.de/schiefziehen.htm

VG
EK