Was muss man als Beamten anwärter beachten?

Ich werde (höchstwahrscheinlich) eine Ausbildung als Verwaltungswirt(mittlere Beamtenlaufbahn)im Sommer 2012 beginnen. Was muss man da so alles beachten,bezüglich Krankenversicherung, Umzug(die Ausbildungstelle ist in einer anderen Stadt),usw.

Bin zum Zeitpunkt des Beginnes meiner Ausbildung 17, meine Eltern sin mit dem Umzug einverstanden.

Hallo,

ggfs hast du Anspruch auf eine Wohnung vom Arbeitgeber. In der für dich zuständigen Personalabteilung nachfragen.

Als Beamter hast du Anrecht auf Beihilfe http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrech…
d. h. du bist beim Arzt Privatpatient und bekommst eine Rechnung zugeschickt. Dein Arbeitgeber erstattet dir etwa 50% vom Rechnungsbetrag, für die anderen 50 % versicherst du dich bei einer spezialisierten Privatversicherung, den Beitrag dazu musst du alleine Tragen, der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
Auch hier kann dir die Personalabteilung weiterhelfen.

Grüße
miamei

Hallo,

den Beitrag dazu
musst du alleine Tragen, der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.

Zur Info: Waren bei mir im Monat so um die 70 Euro, wesentlich günstiger als freiwillig gesetzlich (und bessere Leistung).

Achja, und bei freiwillig gesetzlich beachten - ist zumindest bei uns so - da zahlt der Arbeitgeber / Dienstherr keine Zuschüsse, heißt der komplette Betrag zur Krankenversicherung muss alleine getragen werden.

LG
S_E

„Dienstherren“ sind an §5 SGB V genauso gebunden wie jeder andere Arbeitgeber auch.

Hallo,

ggfs hast du Anspruch auf eine Wohnung vom Arbeitgeber. In der
für dich zuständigen Personalabteilung nachfragen.

in einer solchen personalabteilung arbeite ich … ich kann nur sagen … auch „Anwärter“ sollen selbstverständlich fürsorglich behandelt werden… aber mal ehrlich … so niedrig sind Anwärterbezüge auch nicht und man ist befähigt selbst zu sorgen. Die Unterhaltspflicht und Fürsorgepflicht der Eltern ist durch das ö.R. Dienst- und Treueverhältnis (Arbeitsverhältnis der Beamten, Richter und Soldaten) nicht aufgehoben. Das heisst - die Eltern sind unter Maßgabe der gesetzlichen Normen weiterhin bis zum Abschluss der ersten Ausbildung für ihr Kind zuständig und verantwortlich.

Als Beamter hast du Anrecht auf Beihilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrech…

ist richtig - aber nicht bei jedem Dienstherr gleich

d. h. du bist beim Arzt Privatpatient

interessant, das dass das einzige Argument ist - ist in meinen Augen föllig nebensächlich

und bekommst eine Rechnung zugeschickt.

irgendwer muss ja zahlen

Dein Arbeitgeber erstattet dir etwa 50% vom Rechnungsbetrag, für die :anderen 50 % versicherst du dich bei einer spezialisierten :stuck_out_tongue:rivatversicherung, den Beitrag dazu

Die Versicherng ist Nachweispflichtig (zumindest bei uns)
Die 50% bitte nicht als selbstverständlich ansehen, denn Sie sind von Dienstherr zu Dienstherr (Stadt zu Stadt, Bundesland zu Bundesland) unterschiedlich, zusätzlich haben Personengruppen mit besonderen Expositionen mit unter „Freie Truppenärztliche Versorgung“ - Soldaten - das ist aber keine Freie Heilfürsorge. Und manche Gruppen der Pol. oder Fw. haben freie Heilfürsorge - das heisst das der Dienstherr die volle Beihilfe übernimmt.

Ebenso sollte beachtet werden das die Beihilfe nur Leistungen die der Gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt sind übernimmt (ihren anteil eben). Geht man nun zu einem Arzt der einen Satz von 3,5 abrechnet und dies ist z.b. bei der priv. KRankenversicherung auch gedeckt, die GKV zahlt bei dieser Arztgruppe aber bspw. nur den 1,5fachen Satz dann zahlt die Beihilfe auch nur den 1,5fachen Satz … einfach schlau machen bei PersAmt/Hauptamt.

musst du alleine Tragen, der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
Auch hier kann dir die Personalabteilung weiterhelfen.

Grüße
miamei

Grüße

Hallo,

wichtig ist die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und rivater Krankenversicherung (PKV).

Es sind viele Punkte wichtig:

  • vorzeitiges Ausscheiden (Probezeit, nach Ende der Anwärtertätigkeit, Berufswechsel, Mobbing …)
    Bis zum 23. Geburtstag kann man in die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern. Danach kann man nur in der PKV bleiben (mit deutlich höheren Beiträgen wegen Wegfalls der Beihilfe).

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, …

• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze. Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, kieferorthopädische Behandlung für Kinder, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die …Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzuge…Vielleicht interessant:www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Bros…

www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV:Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche …