Hallo,
ggfs hast du Anspruch auf eine Wohnung vom Arbeitgeber. In der
für dich zuständigen Personalabteilung nachfragen.
in einer solchen personalabteilung arbeite ich … ich kann nur sagen … auch „Anwärter“ sollen selbstverständlich fürsorglich behandelt werden… aber mal ehrlich … so niedrig sind Anwärterbezüge auch nicht und man ist befähigt selbst zu sorgen. Die Unterhaltspflicht und Fürsorgepflicht der Eltern ist durch das ö.R. Dienst- und Treueverhältnis (Arbeitsverhältnis der Beamten, Richter und Soldaten) nicht aufgehoben. Das heisst - die Eltern sind unter Maßgabe der gesetzlichen Normen weiterhin bis zum Abschluss der ersten Ausbildung für ihr Kind zuständig und verantwortlich.
Als Beamter hast du Anrecht auf Beihilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrech…
ist richtig - aber nicht bei jedem Dienstherr gleich
d. h. du bist beim Arzt Privatpatient
interessant, das dass das einzige Argument ist - ist in meinen Augen föllig nebensächlich
und bekommst eine Rechnung zugeschickt.
irgendwer muss ja zahlen
Dein Arbeitgeber erstattet dir etwa 50% vom Rechnungsbetrag, für die :anderen 50 % versicherst du dich bei einer spezialisierten
rivatversicherung, den Beitrag dazu
Die Versicherng ist Nachweispflichtig (zumindest bei uns)
Die 50% bitte nicht als selbstverständlich ansehen, denn Sie sind von Dienstherr zu Dienstherr (Stadt zu Stadt, Bundesland zu Bundesland) unterschiedlich, zusätzlich haben Personengruppen mit besonderen Expositionen mit unter „Freie Truppenärztliche Versorgung“ - Soldaten - das ist aber keine Freie Heilfürsorge. Und manche Gruppen der Pol. oder Fw. haben freie Heilfürsorge - das heisst das der Dienstherr die volle Beihilfe übernimmt.
Ebenso sollte beachtet werden das die Beihilfe nur Leistungen die der Gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt sind übernimmt (ihren anteil eben). Geht man nun zu einem Arzt der einen Satz von 3,5 abrechnet und dies ist z.b. bei der priv. KRankenversicherung auch gedeckt, die GKV zahlt bei dieser Arztgruppe aber bspw. nur den 1,5fachen Satz dann zahlt die Beihilfe auch nur den 1,5fachen Satz … einfach schlau machen bei PersAmt/Hauptamt.
musst du alleine Tragen, der Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
Auch hier kann dir die Personalabteilung weiterhelfen.
Grüße
miamei
Grüße