Was muss man als Korrektorin beachten?

Hallo,

wenn man als Promotionsstudentin (versichert in der freiwilligen Krankenversicherung der Knappschaft) gerne offiziell und alleinig als Korrektorin arbeiten und studentische Texte in Eigenregie korrigieren möchte (als einzige Erwerbsquelle), welche Konditionen müssen dabei beachtet werden?

Muss z. B. ein Gewerbe o. ä. ZWINGEND angemeldet werden? Muss NUR das Finanzamt informiert werden? Welche Abgaben müssen in der Regel geleistet werden?

Sabine. :smile:

Gewerbe muss man schon anmelden. (Fällt nicht unter Freie Berufe?)-
Finanzamt melden.
Zwangsmitgliedschaft in der IHK?

Gewerbe muss man schon anmelden. (Fällt nicht unter Freie
Berufe?)

Meines Erachtens schon, ebenso wie Lektoren und Texter. Ich kenne nun etliche Korrektoren, und keiner von denen ist Gewerbetreibender, und auch deren Finanzämter sehen das nicht anders.

Lg,
M.

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Also gesichert ist wohl, dass das Finanzamt informiert werden muss!?

Eine definitive Aussage dazu, ob ein Gewerbe o. ä. ZWINGEND angemeldet werden muss oder nicht, wäre ebenfalls sehr hilfreich:wink: - ebenso welche Abgaben in der Regel geleistet werden müssen.

Sabine. :smile:

Also,
wie oben festgestellt, fällt es unter die Freien Berufe.
Dann meldet man es als Freier Beruf beim Finanzamt an,
und dann braucht man kein Gewerbe anzumelden.
Zwangsmietgliedschaft in der IHK würde dann auch entfallen.
http://www.gs-journal.de/freiberu.pdf

Dann muss man sich bei der Anmeldung beim Finanzamt noch entscheiden
für die Umsatzbesteuerung:
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kle…

Dann werden Sie wohl noch eine Einnahme Überschussrechnung machen:
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…
Die Einnnahme Überschussrechnung ist nicht so schwierig, wenn man
keine UST hat, keine Investitionsgüter mit Abschreibungen und sonstwas… Einfach nur Einnahmen und Ausgaben aufschreiben.

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