Hallo,
wenn man als Promotionsstudentin (versichert in der freiwilligen Krankenversicherung der Knappschaft) gerne offiziell und alleinig als Korrektorin arbeiten und studentische Texte in Eigenregie korrigieren möchte (als einzige Erwerbsquelle), welche Konditionen müssen dabei beachtet werden?
Muss z. B. ein Gewerbe o. ä. ZWINGEND angemeldet werden? Muss NUR das Finanzamt informiert werden? Welche Abgaben müssen in der Regel geleistet werden?
Sabine.