Was muß man als Mieter an Nebenkosten zahlen?

Hallo,
was gehört eigentlich zu den Nebenkosten bzw. was darf der Vermieter von uns verlangen?

Bei uns tauchen folgende Posten auf:

Grundsteuer
Müllabfuhr/Grungkosten
Müllabfuhr/Arbeitskosten
Versicherung/Wohngebäude
Versicherung/Haftpflicht
Hausmeister
Hausreinigung
Hausreinigung/Glas
Materialkosten Hausmeister
Garangenanteil/Betriebskosten
Wasser/Zähler
Wasser/Zisterne
Schornsteinfeger
Strom/Hausflur
Kabelanschluß
Verwaltung
Kontogebühren
Geräte/Hausmeister
Rücklagen

Hi,

Rücklagen sind nicht umlagefähig. Anschaffungen von Geräten wie Rasenmäher,Kehrmaschine sind auch nicht umlagefähig, keinere Anschaffungen wie ein Besen, Putzlappen m.E. aber doch. Rst der Aufwendungen scheint o.k. Ich bin nur „Interessierter“ zum Thema. Bei Bedarf könnte ich noch ein Fachbuch nächste Woche nachschlagen :wink:

Viele Grüße
Cirwalda

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Hi Cirwalda,

währe toll wenn du mal nachschlagen könntest.

Verwaltung
Kontogebühren
Rücklagen

Bei uns zahlt die Verwaltung (des Eigentums) der Vermieter (der Besitzer). Hatte ich auch so verstanden, dass dies nicht umlagenfähig ist.
Kontogebühren, des Vermieters???
Rücklagen, müsten ja Dir wieder ausgezaht werden, wenn sie nicht für die Betriebskosten verbraucht werden!

Das würde ich nochmal hinterfragen.

Gruß,

Andre

Hallo Claudia,

Grudnsätzlich darf er nur verlangen, was auch im Mietvertrag vereinbart ist und nahc dem gestez erlaubt ist. Hierbei reicht der Hinweis auf § 27 II BV Anlage 3 aus. Es reicht aber auch, wenn die Kosten im Mietvertrag aufgezählt sind.

Bei uns tauchen folgende Posten auf:

Grundsteuer
Müllabfuhr/Grungkosten
Müllabfuhr/Arbeitskosten
Versicherung/Wohngebäude
Versicherung/Haftpflicht
Hausmeister ( hier aber keine KOntrollkosten, da dies Verwaltungskosten sind)
Hausreinigung
Hausreinigung/Glas
Materialkosten Hausmeister (Putzmittel, Tausalz, Struemittel , keine Glühbirnen

Sicherungen usw. da dies Reparaturkosten sind, die der Vermieter zhalt)

Garangenanteil/Betriebskosten
Wasser/Zähler
Wasser/Zisterne
Schornsteinfeger
Strom/Hausflur
Kabelanschluß

bis hierher - wenn vereinbart - umlagefähig

Verwaltung
Kontogebühren
Geräte/Hausmeister
Rücklagen

Diese Kosten sind allesamt nicht umlagefähig. Auch die Anschaffung eines Besens für den Hausmeister als „Gerät“ ist nicht umlagefähig.

GRuss Günter

Hallo Claudia,

schau mal bei http://www.mietnebenkosten.de vorbei. Das ist die Homepage eines Sachverständigen mit einer ausführlichen Darstellung über zulässige und unzulässige Mietnebenkosten im Downloadbereich.

Gruß