Rücklagen sind nicht umlagefähig. Anschaffungen von Geräten wie Rasenmäher,Kehrmaschine sind auch nicht umlagefähig, keinere Anschaffungen wie ein Besen, Putzlappen m.E. aber doch. Rst der Aufwendungen scheint o.k. Ich bin nur „Interessierter“ zum Thema. Bei Bedarf könnte ich noch ein Fachbuch nächste Woche nachschlagen
Viele Grüße
Cirwalda
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Bei uns zahlt die Verwaltung (des Eigentums) der Vermieter (der Besitzer). Hatte ich auch so verstanden, dass dies nicht umlagenfähig ist.
Kontogebühren, des Vermieters???
Rücklagen, müsten ja Dir wieder ausgezaht werden, wenn sie nicht für die Betriebskosten verbraucht werden!
Grudnsätzlich darf er nur verlangen, was auch im Mietvertrag vereinbart ist und nahc dem gestez erlaubt ist. Hierbei reicht der Hinweis auf § 27 II BV Anlage 3 aus. Es reicht aber auch, wenn die Kosten im Mietvertrag aufgezählt sind.
Bei uns tauchen folgende Posten auf:
Grundsteuer
Müllabfuhr/Grungkosten
Müllabfuhr/Arbeitskosten
Versicherung/Wohngebäude
Versicherung/Haftpflicht
Hausmeister ( hier aber keine KOntrollkosten, da dies Verwaltungskosten sind)
Hausreinigung
Hausreinigung/Glas
Materialkosten Hausmeister (Putzmittel, Tausalz, Struemittel , keine Glühbirnen
Sicherungen usw. da dies Reparaturkosten sind, die der Vermieter zhalt)
schau mal bei http://www.mietnebenkosten.de vorbei. Das ist die Homepage eines Sachverständigen mit einer ausführlichen Darstellung über zulässige und unzulässige Mietnebenkosten im Downloadbereich.