Was muss man als selbstständiger Verheirateter in den Abgaberechner zur Berechnung der Einkommensste

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig), wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen Arbeit erhält.

Das können Sie mit Elster machen (kostenlos) oder mit fast jedem am Markt erhältlichen Steuerprogramm (kostenpflichtig). Gute Online-Berechnung gibt es unter
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?index.htm

Frage bitte nur 1x abschicken!!

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei
einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig),
wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen
Arbeit erhält.

Eigentlich spielt das keine Rolle, da die Einkünfte alle gleich versteuert werden. Wenn ihr Zusammenveranlagung habt, dann muss deine Frau die Anlage N entsprechend ausfüllen und du gibst deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an.
Da man den Einkünften jedoch einiges an Kosten gegenüberstellen darf, empfehle ich dir jemanden vor Ort auf zu suchen, der davon Ahnung hat.
Gruß
Markus

Hallöchen,

soviel ich weiss werden beide Einkommen zusammen gerechnet. (Splittingtabelle)
Denke mal es fällt unter die Kleinunternehmerregelung?
Lg malin-dana

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei
einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig),
wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen
Arbeit erhält.

Hallöchen,

soviel ich weiss werden beide Einkommen zusammen gerechnet. (Splittingtabelle)
Denke mal es fällt unter die Kleinunternehmerregelung?
Lg malin-dana

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei
einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig),
wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen
Arbeit erhält.

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei
einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig),
wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen
Arbeit erhält.

Hallo,
die Umsatzsteuerabgabe hat nichts mit dem Gewinn, den man als Selbständiger erziehlt, zu tun.??
(Schreibfehler?)
Bei einer Zusammenveranlagung der EKST
werden alle Einkünfe zusammenaddiert, dann versteuert.
(Wie der Abgaberechner das tut, kann ich nicht sagen). Wahrscheinlich müssen die Einkünfte aller Personen einzeln eingegeben werden. Die Eingabe der Steuerkasse sorgt dann für die Addition(unter Berücksichtigung der Freibeträge)aller erzielten Einkünfte beider Personen.
Bitte rückfragen falls die Frage nicht (der zu ungenau) erklärt ist.
Grüße aus Frankfurt,
H. Schneider

Ich versuche die höhe der Einkommessteuer zu bestimmen,bei
einem Selbstätige, (es wird keine Umsatzsteuerabgabe nötig),
wenn die Ehefrau auch Gehalt von einer nichtselbststäntigen
Arbeit erhält.

Ist meine Antwort angekommen?

Hallo und recht vielen Dank für die Antwort.
Leider bin ich nicht täglich am PC, deshalb vezögern sich meine Antworten.
Und nochmal Danke fur die TIPPs.
MfG PJ

Hallo und recht vielen Dank für die Antwort.
Leider bin ich nicht täglich am PC, deshalb vezögern sich meine Antworten.
Und nochmal Danke fur die TIPPs.
MfG PJ

.

Hallo und recht vielen Dank für die Antwort.
Leider bin ich nicht täglich am PC, deshalb vezögern sich meine Antworten.
Und nochmal Danke fur die TIPPs.
MfG PJ.

Hallo und recht vielen Dank für die Antwort.
Leider bin ich nicht täglich am PC, deshalb vezögern sich meine Antworten.
Und nochmal Danke fur die TIPPs.
Die Umsatzsteuer muß man ja erst bei Betriebseinnahmen über 17500 € jährlich zahlen.
Ich habe die Berechnung jetzt mit ELSTER durchgerechnet, soweit ganz gut, nur weiß ich noch nicht genau wo ich meine Krankenkassenbeiträge einsetzen muß, oder werden diese garnicht berücksichtigt? Eigentlich gehören die doch zu den Vorsorgebeiträgen, Oder ??
Bei dem Abgaberechner im Web blicke ich immernoch nicht durch, wen ich wan eigeben soll als Zusammenveranlagte?? Mann - Frau ?? Wohher weiß der Rechner denn das wir zusammengehören??

Vielen Dank noch mal MfG PJ
MfG PJ

Hallo,
1)zur Info: die Umsatzsteuer (UMST) gehört nicht zur Einkommenssteuerberechnung.
UMST wird auf den Rechnungen (die der Unternehmer schreibt) ausgewiesen, nach Abzug der Vorsteuer (=ausgewiesene UmSt-beträge der Rechnungen die er bekommen erhalten hat)ermittelt und dann an das Finanzamt überwiesen.
Eine evtl. Befreiung bis zu einem bestimmten Betrag ist möglich. (Weiss ich nicht aus dem Stehgreif.
2.)Krankenkassenbeiträge sind Sonderausgaben.
3.)Durch die Angabe der Steuerklasse und der Erklärung einer Zusammenveranlagung ergibt sich wahrscheinlich automatisch die Erkennung der verheiratenden Personen.
(Kann ich nur vermuten)Kommst Du nicht klar dann schaue ich mir das Programm einmal an. Dauert jedoch etwas.
Viele Grüße
H.Schneider

Hallo noch mal,
danke für deine Hilfe.
Hier mal die Bedingungen die für die SplittingTabelle vom Finanzamt „Interaktiver AbgabenrechnerSteuerberechnung für Einkommensteuerpflichtige“ https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…
>>Splitting-Verfahren
Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche Einkommensteuer das Zweifache des Steuerbetrags, der sich nach der entsprechenden Einkommensteuertarifformel für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens der Ehegatten ergibt.
Ich verstehe das so: mein und meiner Frau ihres zuversteuerntes einkommen zusammen rechnen und dann duch zwei rechnen _das ergebnis in die tabelle und ergebnis ablese`???Ob das so ungefähr hinhaut??
Wenn du zeit hättest, würde ich dir gerne mal meine Ein und Ausgaben gern mal senden, damit kanst du dann mal über den Daumen rechnen ich möchte das ja nur mal ungefähr wissen was auf mich zukommt.
Ich währe dir sehr Dankbar!
Vielen Dank und tshüßß
PJ

Hallo noch mal,
danke für deine Hilfe.
Hier mal die Bedingungen die für die SplittingTabelle vom
Finanzamt „Interaktiver AbgabenrechnerSteuerberechnung für
Einkommensteuerpflichtige“
https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…
>>Splitting-Verfahren
Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche
Einkommensteuer das Zweifache des Steuerbetrags, der sich nach
der entsprechenden Einkommensteuertarifformel für die Hälfte
des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens der Ehegatten
ergibt.
Ich verstehe das so: mein und meiner Frau ihres
zuversteuerntes einkommen zusammen rechnen und dann duch zwei
rechnen _das ergebnis in die tabelle und ergebnis
ablese`???Ob das so ungefähr hinhaut??
Wenn du zeit hättest, würde ich dir gerne mal meine Ein und
Ausgaben gern mal senden, damit kanst du dann mal über den
Daumen rechnen ich möchte das ja nur mal ungefähr wissen was
auf mich zukommt.
Ich währe dir sehr Dankbar!
Vielen Dank und tshüßß

Hallo,

schade aber
mit dem Abgabenrechner komme ich nicht so klar. (Hält bei mir nicht die LSt fest um den Faktor zu berechnen). Es gibt wahrscheinlich aber auch noch andere Programme oder besser, schreibe mir wie`s geht. Kann ein anderes Mitglied die Steuer mit dem Programm, um den Faktor zu bekommen, bedienen?

Zur Splittingstabelle. Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting
gibt es ein sehr schönes Beispiel zur Berechnung des EKST. Prozentbetrages,
Hast du noch einen alten EKST -Bescheid? Dann kann man die Berechnung des zu versteuernden Einkommens Schritt für Schritt nachvollziehen.
Die Berechnung fängt so an:
Einkommen Ehemann Ehefrau Gesamt
XXX.XX € xxx.xx €

-Werbungskosten XXX.XX €
XXX.XX €
Dann gehts weiter mit
Gesamtbetrag der Einkünfte…

Viele Grüße
H.S.