Was muss man angeben?

Hallo,
was muss man bei wem angeben wenn man sich in folgender Situation befindet:

Man erhält 400€ Bafög vom Staat, 250€ Praktikumsentgeld und zwischen 100€ - 200€ von einem Nebenjob.

Wie verhält es sich bei solch einer Situation mit Steuern und bei wem muss was angegeben werden?

Danke für Antworten!

gruß

Gegenfrage:

Zieht einer von beiden Arbeitgebern was ab ? Ich vermute : nein.

BAFöG ist steuerfrei.

Also kein Handlungsbedarf bei der Steuer. Beim BAFöG-Antrag müssten die Einkünfte abgegeben werden, wenn dauerhaft.

Viel Glück

Barmer

Servus,

das kommt darauf an, ob das Praktikumsentgelt und der Nebenjob nichtselbständige Tätigkeiten sind oder nicht, und ob eine von den beiden als geringfügige Beschäftigung abgerechnet worden ist.

Wenn es bei den beiden Tätigkeiten mit Löhnen von 250 € p.m. und 200 € p.m. keinen Lohnsteuerabzug gegeben hat, ist einer von beiden als pauschal besteuerte geringfügige Beschäftigung abgerechnet worden, und für den anderen wurde eine Lohnsteuerkarte vorgelegt. Oder einer von den beiden ist scheinselbständige Arbeit gewesen.

Es wird zwar in keinem Fall Einkommensteuer festgesetzt werden, aber es kann sich dennoch eine Verpflichtung zur Abgabe einer ESt-Erklärung (d.h. „man muss es angeben“) ergeben.

Um das beurteilen zu können, bräuchte man den ganzen Sachverhalt:

Gibt es Abrechnungen zu den Löhnen? Was steht da drauf? Wurden Lohnsteuerkarten vorgelegt? Wurden Rechnungen geschrieben oder von den Auftraggebern Gutschriften erstellt? Wollte einer der Arbeitgeber eine Gewerbeanmeldung sehen?

Dann kann man was dazu sagen, sonst nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder