Was muss man b. Handel mit Safran in D beachten

Guten Tag,
Ein Freund von mir lebt nahe eines Anbaugebietes von Safran. Bei den Preisen in Deutschland hatte er die Idee, dass ich für ihn in Deutschland den Safran verkaufe. Was muss ich hei beachten? Ist das überhaupt legal? Was mein das Lebensmittelrecht hierzu. Wäre nett, wenn sich da jemand auskennt.
Besten Dank schon mal!!

Hallo, Feinmessraum,

ich kenne mich zwar sehr gut mit Kräutern, also auch mit Safran, aus, bin jedoch nicht ganz sattelfest bei der Beantwortung von Rechtsfragen. Safran ist nicht nur ein Arzneimittel, sondern auch und vor allem ein Gewürz - allerdings in größeren Dosen extrem giftig (ca. 15g auf ein Mal eingenommen sind lebensgefährlich!). Für jeglichen gewerblichen Verkauf benötigt man eine Gewerbeanmeldung bei der örtlichen Behörde. Für den Verkauf von Arzneimitteln benötigt man den sog. „Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel“ über die örtlich zuständige IHK. Weitere Fragen kann nur jemand beantworten, der im Gewerberecht kundig ist.

Grundsätzlich gilt es, schon beim Einkauf von Safran sehr vorsichtig zu sein. Wenn er sehr billig ist, ist es garantiert kein Safran. Es handelt sich dann meist um Saflorblüten, die mit Safran außer einer äußerlichen Ähnlichkeit nichts gemein haben. Diese werden häufig Touristen auf den Märkten insb. Nordafrikas und des vorderen Orients als Safran angedreht, 10, 15 Euro für eine Riesentüte, und die ahnungslosen Touristen glauben, ein Mordsschnäppchen gemacht zu haben.

Für ein kg Safran muß man - in der Regel von Hand - aus ca. 150000 bis 200.000 Blüten von Crocus sativus die Narbenschenkel herauszupfen; aus dem Kilo wird dann nach Trocknung ein halbes Kilo. Wer dir also für deutlich weniger als einige Tausend Euro ein Kilo verkauft (Marktpreis derzeit über 4000 €), der zählt auch dich zu den gutgläubigen Touristen, denen man alles andrehen kann. Es geht also für jemanden, der damit handeln will, zunächst mal darum, echten Safran zuverlässig von falschem „Safran“ unterscheiden zu können. Viel Spass dabei.

Freundlich grüßt
Horst KS

Im Prinzip brauchst du „nur“ dafür zu sorgen, dass der Safran in D verkehrsfähig ist, d.h. eine Laboranalyse jeder Charge und Rückstellmuster für deine eigene QS. Falls du den Safran offen handelst oder umverpackst, brauchst du ein Hygienezeugnis und hygienisch einwandfreie Räume und Schutzkleidung zum Verarbeiten. Nur mal eben daheim die Küchenarbeitsplatte wischen reicht nicht.

Eine Haftpflichtversicherung unmittelbarer und mittelbarer (durch deinen nicht verkehrsfähigen Safran verursachter) Schäden wäre dringend anzuraten. Ordentliche Verzollung und Gewerbeschein setzte ich mal voraus.

Der Großhandel wird den Safran direkt beziehen oder aus verlässlichen Quellen. Man auditiert normalerweise nicht einen neuen Lieferanten für ein Produkt. Verkaufst du den Safran an Endverbraucher, so müssen die Verpackungen für Lebensmittel geeignet (i.d.R. mit Laborbefund und Zertifikat des Vorlieferanten) sein; auch würde ein Blick in die LebensmittelkennzeichnungsVO nicht schaden (Toleranzen, vorgeschriebene Angaben, sonstige Texte). Eichfähige Waagen.

Zum Gewürzhandel insgesamt gehört dringend eine kontinuierliche Marktbeobachtung, sonst kauft man das, was die anderen nicht haben wollen, ohne den Grund dafür zu erfahren.

Nach diesen Aufwendungen dürfte dein Safran teurer sein als regulär beim FachGH, also sehr genau rechnen :wink:

Hallo Feinmessraum,
Safran gehört zu den teuersten Gewürzen und „Lebensmittelfarben“. Die aufwendige Ernte von Safran macht es so teuer. Man kann auch nur in den frühen Morgenstunden ernten. Pro Kelchblüte erhält man ca. 3 Fäden. Hinzu kommt der weitere Bearbeitungsprozess. Ich bin mir nicht sicher, ob die Fäden nach dem Pflücken noch getrocknet werden müssen. Hinzu kommt, dass sich Deine potentiellen Abnehmer über die Güte und Echtheit überzeugen wollen. Hier musst Du entsprechendes leisten. Da ich seit geraumer Zeit nicht mehr mit safran zu tun habe, könnte es ebenfalls sein, dass Du Deinen potentiellen Abnehmern Analysen zur Verfügung stellen musst, damit sie sicher gehen können, dass die Ware dem Deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und somit auch EU-Recht entspricht. Es gibt da viele spezialisierte Fachlaboratiorien in Deutschland. Bevor Du tätig wirst, empfehle ich Dir zunächst den Weg über die Gewürzimporteure zu gehen (z. B. Hamburger Gewürzmühle, auch andere einfach mal googeln oder über die Fachverandsseite zwecks weiterer Adressen gehen). Die sagen Dir, was Du „liefern“ musst, damit Du ins Geschäft kommst. Good luck!
Uli

Guten Tag,
Ein Freund von mir lebt nahe eines Anbaugebietes von Safran.

Wo?

Bei den Preisen in Deutschland hatte er die Idee, dass ich für
ihn in Deutschland den Safran verkaufe.

Vorsicht. ECHTER Safran ist auch in den Herstellerländern schweineteuer. Billig ist
z.B." Türkischer Safran" - darf sich zwar so nennen, hat mit Safran nix zu tun -
und schmeckt auch nicht nach Safran.

Was muss ich hei

beachten? Ist das überhaupt legal?

wenn Du den Zoll vorschriftsmäßig einschaltest und Deine Steuern zahlst…

Was mein das

Lebensmittelrecht hierzu.

Schwierig. Die Ware muß von einem zugelassenen Importeur eingeführt werden,
in Deutschland als Lebensmittel zugelassen sein sowie regelmäßig vom Hersteller
z.B. nach Schadstoffen überprüft werden. Falls die Ware nicht fix und fertig
abgepackt kommt, wirds noch komplizierter. Für den Privatmann m.E. praktisch
nicht durchführbar.

Gruß Klaus