Was muß man beachten, wenn man als

… freiberuflicher dt. Ingenieur/ (Einzelunternehmen) in Österreich einen Auftrag annimmt?

Seit ca. 2 Jahren bin ich als Einzelunternehmen im Bereich Bau- und Projektsteuerung im Bauwesen selbständig tätig. Jetzt habe ich eine interessante Anfrage für ein Projekt in Ö bekommen.
Dazu stellen sich folgende Fragen:

-Braucht am dafür in Ö eine spezielle Genehmigung oder Anmeldung?
-Stellt man die Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer aus?
-Wenn mit MWSt- dann die dt. oder die Öst. MWSt.?
-Was ist bei der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten?

  • Bekommt man die Umsatzsteuer zurück?

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.
Falls Sie ihre Steuer von einem Steuerberater machen lassen,dann fragen Sie dort nach, die können ihnen alle Fragen beantworten.

Gruß
monika61

Hallo,

ustl. fallen diese Leistungen wie bisher auch unter den sog. § 13b UStG ReverseCharge Verfahren. D.h. Seschreiben eine NetoRechnung wenn ihr Auftrgageber ein Bauunternehmer ist. Das gilt europaweit also auch für Ö.

In diesem speziellen Fall sollten Sie aber auf jeden Fall Ihren Steuerberater konsultieren, dass die Einnahmen auch korrekt verbucht werden.

Bitte Antwort/en der Kollegen beachten - nicht mein Gebiet. MfG.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Tut mir leid aber da kann ich nix zu antworten

Hallo
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen sorry
LG Mausi123