Hallo liebe Experten
Was muß man bei der Wahl eines Firmennamens alles beachten?
Kann man auch einen Firmennamen wählen, der bereits in einer anderen Branche existiert?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Silke
Hallo liebe Experten
Was muß man bei der Wahl eines Firmennamens alles beachten?
Kann man auch einen Firmennamen wählen, der bereits in einer anderen Branche existiert?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Silke
Moin!
Was muß man bei der Wahl eines Firmennamens alles beachten?
Das hängt zunächst mal von der Rechtsform der Firma ab. Für einen Einzelunternehmer ist im rechtlichen Sinne die Firma sein Name. Das heißt beispielsweise für Hans Wurst nix anderes, als das die Firma dann Fa. Hans Wurst heißt.
Zusätzlich kann natürlich ein Phantasiename verwendet werden, allerdings nie allein, sondern immer nur in Verbindung mit dem eigentlichen Firmennamen. Also beispielsweise „Kloreinigung Schnelle Bürste“ auf dem Briefkopf, zusätzlich muß dann erwähnt sein, das es sich um die Fa. Hans Wurst handelt.
Kann man auch einen Firmennamen wählen, der bereits in einer
anderen Branche existiert?
Theoretisch ist auch das denkbar, allerdings sollte man aufpassen, das der bereits existierende Name nicht vielleicht bereits einem Schutz unterliegt. Es darf keinerlei Verwechslung möglich sein. Du dürftest beispielsweise Deine Firma nicht MäcDoof nennen, selbst wenn Du nicht etwa gebratene Fleischklopse sondern Klobürsten vertickst. Sobald irgendwie eine Verwechslungsgefahr mit einem bereits bestehenden Namen besteht, ist es Essig mit der Namensverwendung.
Bei der Benennung einer Kapitalgesellschaft sieht es etwas anders aus, der Name wird hier ja ins Register beim Amtsgericht eingetragen. Eine Doppelte Namensverwendung ist da nicht zulässig wegen der Verwechslungsgefahr.
Bei einer GbR, die ja im einfachsten Fall nix anderes als der Zusammenschluß mehrerer Einzelunternehmer ist, muß aus dem Namen der Firma eindeutig jeder einzelne Name der Beteiligten hervorgehen, zusätzliche Phantasienamen sind zulässig wie bei Einzelunternehmen. Sowohl für Einzelunternehmer als auch für GbR´n wird der Name im Regelfall nirgends beim Gericht oder beim Amt registriert.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Gern geschehen, wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.