Hallo Janine,
Muss man, wenn man selbstständig ist, einen Steuerberater
haben?
Nein. Wenn man von vornherein das Thema Umsatzsteuer (das ist bei einer Gründung von Anfang an wichtig; ESt wird erst später interessant, falls man keinen Wert auf § 7g EStG legt) beherrscht, kann man auch ohne arbeiten.
Wenn man sich lieber auf sein Kerngeschäft konzentriert, als sich mit sonen Nettigkeiten wie § 19 Abs 1 UStG (kann von Anfang an viel Geld kosten) oder § 3a UstG zu beschäftigen, ist es sicher nicht verkehrt, sich mit einem StB in Verbindung zu setzen. Man kann das durchaus so gestalten, dass dieser bloß als „Babysitter“ tätig ist, d.h. mit dem Ziel arbeitet, dass man so früh wie möglich so viel wie möglich selber beherrscht und entscheiden und erledigen kann. Das ist zu Beginn mit einigem Zeitaufwand verbunden und daher eher teurer als wenn man dem StB den „Papierkram“ überlässt, aber es zahlt sich dicke aus, wenn man auf diese Weise selber Ahnung von den Angelegenheiten kriegt, die einen angehen.
Das ist kein theoretisches Modell. Ich hab schon viele Mandanten betreut, die genau mit diesem Wunsch gekommen sind: Sie gehören zu den wenigen Kunden, bei denen man sich freut, wenn sie einmal und dann nie wieder kommen - das zeigt nämlich, dass mans richtig gemacht hat.
Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.
Nein.
Bücher führen müssen bloß Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gem. § 5 EStG oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln müssen. Wer kein Kaufmann ist, muss, wenn sein Unternehmen nicht aus anderen Gründen (Wechsel, Termingeschäfte, bedeutender Warenbestand usw.) ein kaufmännisch eingerichtetes Rechnungswesen erfordert, keine Bücher führen, solang seine Umsätze nicht mehr als 350.000 € im Jahr und sein Gewinn nicht mehr als 30.000 € im Jahr ausmachen. Freiberuflich Tätige müssen auch bei Überschreiten dieser Grenzen keine Bücher führen.
In den genannten Fällen genügen einfache Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben. Wenn allerdings freiwillig Bücher geführt werden, müssen die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Allein schon die Frage, wie Bargeldbewegungen zu behandeln sind, ohne dass aus den Aufzeichnungen ein Kassenbuch im Sinn der kaufmännischen Buchführung entsteht, lohnt ein Viertelstündchen beim StB, bevor man später bei der Betriebsprüfung mit großen Augen vor richtig fetten Zuschätzungen steht, die der Prüfer vornimmt und gegen die man nichts machen kann, wenn man sich nicht darauf präpariert hat.
Ich will Dir keine Angst machen; es geht mir darum, zu zeigen, dass es ein paar Weichen gibt, die man besser zu Beginn stellt, bevor irgendwas aus dem Ruder gelaufen ist. Dafür gibts Profis - die kosten Geld, sicherlich; aber das ist in der Regel ganz gut angelegt.
Schöne Grüße
MM