Was muss man bei Existenzgründung beachten?

Hallo,

wann muss man ein Gewerbe anmelden? Ich habe gelesen, wenn man ein regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe erhält. Stimmt das und wo ist die Grenze?
Und was muss man bei einer Existenzgründung alles beachten?
Muss man, wenn man selbstständig ist, einen Steuerberater haben? Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MFG Janine

Hier wirste Schlau:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Hallo Janine,

wann muss man ein Gewerbe anmelden? Ich habe gelesen, wenn man
ein regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe erhält.
Stimmt das und wo ist die Grenze?

Ich will es einmal so ausdrücken: Wenn du an Grenzen denkst, solltest du die Existenzgründung unterlassen. Eine Existenzgründung benötigt grenzfreies Denken:

  • grenzenlos viele und gute Ideen (einschl. Visionen),
  • grenzenlos viel Engagement,
  • grenzenlos viel Mut und Tatendrang,
  • grenzenloser Spaß an dem, was man tut,
  • grenzenlose Bereitschaft Fehler zu begehen und aus ihnen zu lernen.

Verdienstgrenzen im Kopf erzeugen Passivität und sind kleingeistig.

Und was muss man bei einer Existenzgründung alles beachten?

Nicht viel: ein Lebensziel, ein Unternehmensziel, eine Geschäftsidee, eine solide Planung, Gewerbe anmelden und loslegen.

Muss man, wenn man selbstständig ist, einen Steuerberater
haben?

Nein.

Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.

Logisch. Im einfachstem Fall eine Exceltabelle mit zwei Spalten: Einnahmen und Ausgaben.

Herzliche Grüße
Sven Reinhardt

Hi,

wann muss man ein Gewerbe anmelden? Ich habe gelesen, wenn man
ein regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe erhält.
Stimmt das und wo ist die Grenze?

Nein, es gibt keine bestimmten Grenzen.
Siehe auch: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

ebenfalls hier gerne erwähnt: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

mfg Ulrich

Hallo Sven,

von einem kleinen Geist hierzu:

Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.

Im einfachstem Fall eine Exceltabelle mit zwei Spalten: Einnahmen und :Ausgaben.

die Anmerkungen:

(1) Die Aufzeichnungen für eine Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG „Überschussrechnung“ sind keine Buchführung. Bücher führen muss man bloß, wenn man den Gewinn gem. § 5 und/oder § 4 Abs 1 EStG ermitteln muss.

(2) Ich hab für eine Freiberuflerin eine Excel-Struktur zusammengeschraubt, mit der man nachvollziehbare und mit den Kontoauszügen abstimmbare Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung führen kann. Das Ding, das sich zur technischen Vereinfachung auf eine ganze Reihe von Tabellen in einer Mappe verteilt, hat rund dreißig Spalten. Es würde mich interessieren, wie man das mit zwei Spalten so hinkriegen kann, dass man daraus nachher eine vernünftige Überschussrechnung einschließlich USt-Werte basteln kann, und dass man vier Jahre später bei der Betriebsprüfung überhaupt noch weiß, wo die Zahlen hergekommen sind. Ein einfaches Vorbild dafür findet man im sog. „Amerikanischen Journal“, noch(!) im Schreibwarenhandel zu haben.

Ich sage das nicht, um Dich zu ärgern, sondern weil ich meine, dass ein Existenzgründer, der von Anfang an den „Papierkram“ schluren lässt, mit dem er so wenig Aufwand wie möglich (und so viel wie nötig) treiben sollte, auf ein ganz dummes Gleis gerät und sich keine Freude damit macht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Janine,

Muss man, wenn man selbstständig ist, einen Steuerberater
haben?

Nein. Wenn man von vornherein das Thema Umsatzsteuer (das ist bei einer Gründung von Anfang an wichtig; ESt wird erst später interessant, falls man keinen Wert auf § 7g EStG legt) beherrscht, kann man auch ohne arbeiten.

Wenn man sich lieber auf sein Kerngeschäft konzentriert, als sich mit sonen Nettigkeiten wie § 19 Abs 1 UStG (kann von Anfang an viel Geld kosten) oder § 3a UstG zu beschäftigen, ist es sicher nicht verkehrt, sich mit einem StB in Verbindung zu setzen. Man kann das durchaus so gestalten, dass dieser bloß als „Babysitter“ tätig ist, d.h. mit dem Ziel arbeitet, dass man so früh wie möglich so viel wie möglich selber beherrscht und entscheiden und erledigen kann. Das ist zu Beginn mit einigem Zeitaufwand verbunden und daher eher teurer als wenn man dem StB den „Papierkram“ überlässt, aber es zahlt sich dicke aus, wenn man auf diese Weise selber Ahnung von den Angelegenheiten kriegt, die einen angehen.

Das ist kein theoretisches Modell. Ich hab schon viele Mandanten betreut, die genau mit diesem Wunsch gekommen sind: Sie gehören zu den wenigen Kunden, bei denen man sich freut, wenn sie einmal und dann nie wieder kommen - das zeigt nämlich, dass mans richtig gemacht hat.

Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.

Nein.

Bücher führen müssen bloß Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gem. § 5 EStG oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln müssen. Wer kein Kaufmann ist, muss, wenn sein Unternehmen nicht aus anderen Gründen (Wechsel, Termingeschäfte, bedeutender Warenbestand usw.) ein kaufmännisch eingerichtetes Rechnungswesen erfordert, keine Bücher führen, solang seine Umsätze nicht mehr als 350.000 € im Jahr und sein Gewinn nicht mehr als 30.000 € im Jahr ausmachen. Freiberuflich Tätige müssen auch bei Überschreiten dieser Grenzen keine Bücher führen.

In den genannten Fällen genügen einfache Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben. Wenn allerdings freiwillig Bücher geführt werden, müssen die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Allein schon die Frage, wie Bargeldbewegungen zu behandeln sind, ohne dass aus den Aufzeichnungen ein Kassenbuch im Sinn der kaufmännischen Buchführung entsteht, lohnt ein Viertelstündchen beim StB, bevor man später bei der Betriebsprüfung mit großen Augen vor richtig fetten Zuschätzungen steht, die der Prüfer vornimmt und gegen die man nichts machen kann, wenn man sich nicht darauf präpariert hat.

Ich will Dir keine Angst machen; es geht mir darum, zu zeigen, dass es ein paar Weichen gibt, die man besser zu Beginn stellt, bevor irgendwas aus dem Ruder gelaufen ist. Dafür gibts Profis - die kosten Geld, sicherlich; aber das ist in der Regel ganz gut angelegt.

Schöne Grüße

MM

(2) Ich hab für eine Freiberuflerin eine Excel-Struktur
zusammengeschraubt, mit der man nachvollziehbare und
mit den Kontoauszügen abstimmbare Aufzeichnungen für eine
Überschussrechnung führen kann. Das Ding, das sich zur
technischen Vereinfachung auf eine ganze Reihe von Tabellen in
einer Mappe verteilt, hat rund dreißig Spalten.

Hallo Martin,

Ist diese Excel-Datei eventuell „frei“ verfügbar?
Zumindest, zum „mal reinschnuppern“. Gerne auch als „nur-Screenprint“ um eine Idee zu haben. Besonders gerne auch per Mail an die bekannte Adresse.

Gruß
Sticky

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Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Hat mir schon sehr geholfen.

Habe jetzt aber noch eine Frage:
Mit welchen Kosten kann man bei einer Existenzgründung rechnen (nur so ungefähr)?

MFG
Janine

Mit welchen Kosten kann man bei einer Existenzgründung rechnen
(nur so ungefähr)?

etwa genausoviel, wie die reparatur eines autos…

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Hallo Martin,

von einem kleinen Geist hierzu:

Na nicht so bescheiden :wink:

Buchführung muss man ja auf jeden Fall machen.

Dieser Satz wurde nicht gequotet und stammt vom Fragesteller.

(1) Die Aufzeichnungen für eine Gewinnermittlung gem. § 4 Abs.
3 EStG „Überschussrechnung“ sind keine Buchführung.
Bücher führen muss man bloß, wenn man den Gewinn gem. § 5
und/oder § 4 Abs 1 EStG ermitteln muss.

Danke für die sinnvolle Ergänzung.

Herzliche Grüße
Sven Reinhardt