Was muss man bei KFZ Kauf ausserhalb Deutschland b

Hallo,
wenn ich mir eien VW Transport in eien EU Nachbarland kaufen mächte (Kosten da mut passender Austattung 17-17,5k Bei uns 21-22k netto bei Barkauf) was muss ich den da beachten.
Wie ist das mit der Mehrwertsteuer usw.
Mit der Zulassung?
Weis zufällig auch jemand wie das mit der Garntie des Fahrzeugs ist?

Hallo Christian,

betreffend Umsatzsteuer werden (auch neue) Fahrzeuge, die durch einen Unternehmer (ausgewiesen durch USt-Identifikationsnummer) für sein Unternehmen im Ausland angeschafft werden, nicht anders behandelt als andere Importe auch. Ausnahmen gibt es nur für neue Fahrzeuge, die durch einen Nicht-Unternehmer aus dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft eingeführt werden.

Konkret: Bei Kauf des Fahrzeuges im Ausland, soweit es zur europäischen Gemeinschaft gehört, Vorlage der USt-Identifikationsnummer. Damit ist der Kauf ust-frei, der Erwerb in Deutschland ust-pflichtig (16%) und gleichzeitig Vorsteuer abziehbar. Also im Ergebnis Null, abgesehen von der steuerpflichtigen Entnahme von privater Nutzung, wie beim in Deutschland gekauften Firmenauto auch.

Bei Kauf im Ausland außerhalb der europäischen Gemeinschaft: Umsatzbesteuerung nach dortiger Gesetzgebung (z.B. Schweiz: Umsatzsteuerbefreiung bei Nachweis der Ausfuhr); Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland durch die Zollbehörde erhoben. Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar, wenn das Auto für das Unternehmen erworben worden ist.

Zur Frage der Zulassung (etwa: wie kann/muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug mit dem in Deutschland zugelassenen Typ baugleich ist?) darf ich die Frage an das Brett „Vier- und Mehrräder“ weiterreichen, und zur Frage der Versicherung bei Überführung aus dem Ausland an das Brett „Versicherungen“.

Schöne Grüße

MM

Danke Martin für deine Hilfe.
MFG Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]