Was muss man einem potentiellen AG verschweigen?

Hallo,

meine Freundin (ALG I) hat sich vor einigen Wochen bei einer Firma vorgestellt; der Kontakt war von der AA angebahnt worden. Sie hat folgende Fragen des potentielln AG wahrheitsgemäß (obwohl ihr natürlich schon klar war, dass sie damit ihre Chancen auf den Job nicht eben erhöhen würde) beantwortet:

1.) Warum ist ihr vorheriges Arbeitsverhältnis gelöst worden? - Weil ich wegen einer psychischen Erkrankung mehrere Monate ausgefallen bin.

2.) Sie sind alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Ist die Betreuung sichergestellt, wenn diese krank sind und nicht in KiGa/Schule können? - Nein.

Außerdem hat sie von sich aus gesagt, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt hat ud diese bereits genehmigt ist.

Sie fand, es wäre unehrlich, das nicht so zu sagen und es kommt ja sowieso raus und dann fliegt sie eben in der Probezeit. Sie arbeitet in einer Branche, wo „man“ sich regional kennt und möchte ihren guten Namen nicht kaputtmachen.

Der potentielle AG hat sich darauf erbost bei der AA beschwert, was die für Bewerber schicken, mit sowas könnte er echt nichts anfangen. Daraufhin wurde ihr wegen Vereitlung des Arbeitsverhältnisses (oder wie das heißt) eine Sperre von 6 Wochen aufgebrummt.

Eine Beschwerde beim Dienststellenleiter hat nix gebracht.

Nun meine Frage: Was hätte sie verschweigen müssen? Darf die AA wirklich verlangen, dass man lügt?

Danke für eure Antworten

sagt Felicia

Darf die
AA wirklich verlangen, dass man lügt?

Hallo Felicia, nein, das dürfen die nicht. Ein Widerspruch wäre da m.E. sinnvoll.

MfG

Hi,
ich weiß nicht, ob sie das mit der Kur hätte sagen müssen. Danach wurde ja nicht gefragt. Obwohl ich dir recht gebe, dass sie dann wahrscheinlich in der Probezeit rausgeflogen wäre, wenn die Kur kurz bevor stand. Und auf die erste Frage hätte vielleicht gereicht, zu sagen: aus gesundheitlichen Gründen.
das habe ich jetzt aber nur mal so „aus dem Bauch heraus“ geantwortet. Einen Widerspruch gegen die Sperrzeit würde ich auf jeden Fall auch einlegen.

Gruß
Nelly

Hallo,

hättest Du sie eingestellt?

Wenn nein: wie hätte sie es formulieren müssen, damit du sie eingestellt hättest?

Was hättest du denn gesagt?

Ich hätte gesagt:

  1. Aus betrieblichen Gründen.
  2. Die Oma passt auf. Und sonst die Nachbarin.
  3. Kur? Was ist eine Kur. Arbeit ist die beste Kur.
    3a) Wann ich anfangen könnte: Am besten würde mir passen.

Gruß

Peter

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Hallo,

die Kur war auch ohne Frage offenbarungspflichtig (LAG Berlin 18.04.1978, BB 79, 1145).

Die Frage nach der Kinderbetreuung ist zulässig, da auf die Möglichkeiten des Bewerbers zur problemlosen Erfüllung des Arbeitsvertrages bezogen und die wahrheitswidrige Antwort ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung.

Die Frage nach dem Grund für die Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses war zulässig (beruflicher Werdegang kann komplett erfragt werden, Falschangaben oder Verschweigen von Arbeitsverhältnissen ist grds. unzulässig, auch nach ggf. wiederkehrenden Erkrankungen, die sich in erheblicher Form nachteilig auf die Ausübung der Tätigkeit auswirken könnten).

Somit ist die Sperrzeitanordnung rechtswidrig.

Rechtsbehelfe / Rechtsmittel hätten Erfolg.

Grüße
EK

Lügen funktioniert nie!

Hallo,

Moin,

hättest Du sie eingestellt?

Das war nicht die Frage.

Wenn nein: wie hätte sie es formulieren müssen, damit du sie
eingestellt hättest?

Was hättest du denn gesagt?

Ich hätte gesagt:

  1. Aus betrieblichen Gründen.

Was definitiv gelogen ist, da der Grund nicht betrieblich, sondern eben am Arbeitnehmer hing. Sowas lässt sich meist aus dem Zeugnis lesen. Dann eine gelogene Antwort zu geben, disuqalifiziert direkt.

  1. Die Oma passt auf. Und sonst die Nachbarin.

Das geht spätestens bei dem ersten Fehltermin wegen Krankheit des Kindes als Bombe hoch.

  1. Kur? Was ist eine Kur. Arbeit ist die beste Kur.

Die Kur ist bewilligt, warum darauf verzichten, wenn ich mal voraus setze, dass sie notwendig ist.

3a) Wann ich anfangen könnte: Am besten würde mir passen.

Wobei Dich ein Personaler dann fragt, warum Du denn als Arbeitsloser bitteschön eine Wartezeit brauchts?

Merke, als Bewerber zu lügen funktioniert so gut wie nie.

Ob man an mancher Formulierung feilen kann, würde ich schon vermuten. Aber so dermaßen leicht zu durchschauende Lügen, wie Du sie nennst, bei einem Bewerbungsgespräch anzubringen, scheint mir fahrlässiger als die ursprünglich genannten Wahrheiten.

Wobei der Arbeitgeber sich auch ungeschickt verhalten hat, indem er die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bemängelt. Mit dem vielleicht künftig geltenden Antidiskriminierungsgesetz könnte man denen noch mal kräftig gegen das Schienenbein treten. Ob das richtig ist, will ich jetzt mal nicht beurteilen, gehört net hier her.

Gruß

ALex

Hallo Alex,

ich sehe das etwas pragmatischer als Du:

Beim Vorstellungsgespräch ist es wie beim Verkaufen. Was sagt dir der Verkäufer über die Ware? Es geht hier erst mal darum rein zu kommen. Einen Fuß in die Tür zu bekommen. Ich kann alles, was ich innerhalb der Probezeit/Einarbeitungszeit nachlernen kann. Merke: alle kochen nur mit Wasser. Es ist besser, erst mal dabei zu sein, als draußen zu stehen. NAtürlich heißt das auch: nicht zur Ruhe setzen, sondern die Arbeit gut machen, manche Kröte schlucken und organisieren, was nicht zu organisieren ist.
Was kann passieren:

  1. Die Anforderungen waren gar nicht so hoch. Man hat es locker geschafft. --> Übernahme.
  2. Man konnte sich das fehlende Wissen rechtzeitig aneignen: „Am Anfang warst du eine Flasche, aber jetzt kannst du es ja. Wesshalb sollte ich dich jetzt gehen lassen“ --> Übernahme
  3. Dumm gelaufen: „Das war ja alles gelogen bei der Vorstellung“ --> 3 Monate Gehalt verdient. Immer noch besser als Arbeitslos, oder?

In den meisten Firmen ist es SOOOOO schwer, eine Stelle genehmigt zu bekommen, dass man in Fall 2 zu großen Kompromissen bereit ist und sich Fall 3 reichlich überlegt.

„Hättest DU sie eingestellt“ ist GENAU die Kernfrage. Wenn ich ins Rennen gehe, will ich doch auch gewinnen. Und genau das wird doch vom AA bezweifelt.

Gruß

Peter

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Hallo an dieser Stelle.

  1. Dumm gelaufen: „Das war ja alles gelogen bei der
    Vorstellung“ --> 3 Monate Gehalt verdient. Immer noch
    besser als Arbeitslos, oder?

Gerade deswegen sollte man den Bewerber auch gelegentlich mal ‚am lebenden Objekt‘ testen.
Allerdings ist auch einfacher ein schlechtes Arbeitszeugnis zu schreiben als ein gutes. Wenn sich so ein ‚gutgemeintes‘ Zeugnis bei einer weiteren Bewerbung mal gut macht…

In den meisten Firmen ist es SOOOOO schwer, eine Stelle
genehmigt zu bekommen, dass man in Fall 2 zu großen
Kompromissen bereit ist und sich Fall 3 reichlich überlegt.

Nicht jeder macht bei Fall 2 Kompromisse in punkto Qualifikation. Manch eine Firma lässt eine Stelle auch konsequent unbesetzt, da die Bewerber hierfür schlichtweg zu ungeeignet sind. Oder es sind zuviele Leute im Entscheidungsprozess, die dann doch noch „Nein“ sagen könnten (man erinnere an den ‚Random Walk‘). Und Fall 3: s.oben :wink:

‚Just my 2 cents‘
mfg M.L.