Hallo,
was muss man eigentlich vorlegen, wenn man sich anmeldet?
Mietvertrag?
Mietvertrag braucht man normalerweise nicht vorlegen - schadet aber nichts, wenn man den dabei hat…
Braucht man auch eine Abmeldebestätigung der
derzeitigen Wohnung, oder ist das nicht nötig?
Abmeldung der derzeitigen Wohnung (Hauptwohnung) ist nicht notwendig, wenn man eine neue Wohnung in BRD bezieht. Man gibt bei neuer Meldebehörde an, daß die Wohnung nicht beibehalten wird und somit erfolgt eine Abmeldung bei alter Meldebehörde.
Und ist das eigentlich arg schlimm, wenn man es versäumt hat,
sich in der jetzigen Wohnung anzumelden?
Normalerweise beträgt die Meldefrist 1 Woche nach Einzug, kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Wenn man jetzt aber
irgendeine Abmeldebestätigung oder sowas braucht, um den
Internetprovider kündigen zu können?
Da es ja bei Umzug von A nach B keine Abmeldebestätigung mehr gibt, kann man sich von neuer Gemeinde B eine Meldebestätigung ausdrucken lassen, worin bestätigt wird, daß nur noch in B „alleinige wohnung“ gemeldet ist - ob´s beim Provider anerkannt wird, weiß nur der Provider.
Umzug von NRW nach Berlin; es besteht auch ein Wohnsitz in
Bayern der beibehalten werden soll. Es ist eine Wohnung in NRW
angemeldet, allerdings nicht die jetzige.
weitere Wohnung in Bayern bei Anmeldung in Berlin mitangeben.
Im übrigen wäre noch die Ummeldung innerhalb NRW´s nachzuholen.
Grüße von Sid