Was muss mann bezahlen für 2 kinder bei 1000 netto

HILFE!!! Angestellt als Hausmeister… habe Wohnung, Telefon, Strom, Wasser inklusive, also netto 1026- €/Monat, nach 2 x 168,- € für 2 Kinder und 50,-€ Schulgeld Abzug mit 590,- zum Leben zufrieden.
Meine Ex will jetzt mehr, 30% für jedes Kind! Ist das gerecht? Ich überweise auch noch 20 € Taschengeld / Monat für jedes Kind, ich liebe nun mal meine Kinder…

Danke Leute!

Hallo,

damit ich das richtig verstehe: sind die 1.026 Euro übrig, nachdem Miete, Telefon, Strom und Wasser abgezogen sind?

Damit man das in etwa ausrechnen kann, werden die Zahlen für die Miete, die Heizung, das Telefon, den Strom und das Wasser benötigt.

Gruß
Ingrid

Ich zahle nicht mehr miete, strom…sondern das kriege raus.1026 €, davon zahle fur meine 2 kindern 168 + 168 + 50 € schulgeld = 386 € + je 20 € taschengeld per dauerauftrag. Mein brutto ist grad 1400€ !

Geldwerter Vorteil

Ich zahle nicht mehr miete, strom…

Das ist dann ein geldwerter Vorteil. Ich denke, dafür kann man nur eine relativ geringe Miete als Einkommen anrechnen, egal was für eine Wohnung das ist, denn eine billigere Wohnung könnte man sich ja nicht suchen, wenn es sozusagen eine Dienstwohnung ist. Nach meinem =>Gefühl

1000dank

Hallo,

Ich zahle nicht mehr miete, strom…sondern das kriege
raus.1026 €, davon zahle fur meine 2 kindern 168 + 168 + 50 €
schulgeld = 386 € + je 20 € taschengeld per dauerauftrag. Mein
brutto ist grad 1400€ !

auf Deinem Lohnzettel muss doch stehen, was für diese Posten angerechnet wird. Schließlich muss der Arbeitgeber (und auch der Arbeitnehmer) für die Wohnung, das Telefon, Strom und Wasser ja auch Lohnsteuer bezahlen, da das steuerlich gesehen ein geldwerter Vorteil ist - ähnlich wie wenn man einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt.

Also ist Dein Nettoeinkommen mehr als 1.026 Euro. Schließlich müsstest Du, wenn das ein „richtiges“ Netto wäre, normalerweise Deine Miete, den Strom, das Telefon usw. vom Nettoeinkommen bezahlen.

Damit man den Unterhalt errechnen kann, benötigt man diese steuerlich angesetzten Zahlen.

Der Selbstbehalt ist beim Unterhalt 900 Euro. Aber bei diesen Selbstbehalt rechnen die Richter 360 Euro für Miete ein. Wenn man keine Miete bezahlen muss, ist also der Selbstbehalt 540 Euro. Die anderen Beträge die der Arbeitgeber bezahlt, reduzieren die 540 Euro nochmal.

Wir benötigen also Deinen realen Nettolohn (plus dem geldwerten Vorteil) um Dir grob sagen zu können, wie hoch der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ist.

Bis jetzt sieht es für mich (über den Daumen gepeilt) so aus, als würdest Du (trotz Schulgeld usw.) zuwenig Unterhalt bezahlen.

Gruß
Ingrid

Hallo

Aber bei diesen Selbstbehalt rechnen die Richter 360 Euro für Miete ein. Wenn man keine Miete bezahlen muss, ist also der Selbstbehalt 540 Euro. …

Wir benötigen also Deinen realen Nettolohn …

Wieso?
Oder rechnen die Richter nicht immer 360 Euro für Miete ein?

Viele Grüße

PS: Es ist nicht wirklich vorgesehen, dass ein (getrennter) Vater seinen Kindern ein Kinderzimmer bereitstellt, oder? Dass seine Kinder auch mal bei ihm übernachten können?

Sie haben aber gesetzlichen Anspruch auf beide Elternteile, und müssen beim Vater jedes 2. Wochenende verbringen?

Ich finde die Gesetzgebung teilweise so krass!

Hallo,

geldwerter Vorteil wird als Einkommen gerechnet. Der Mietvorteil hier müsste also genaugenommen auf den Nettolohn dazuaddiert werden. Dadurch kann sich ein anderes Einkommen nach der DüTa ergeben, wenn die Miete und sonstigen Vorteile höher als 500 Euro (1.500 Euro ist die niedrigste Stufe der DüTa) sind.

Für bestimmte Städte kann durchaus mal mehr als 360 Euro Miete angebracht sein.

Gruß
Ingrid

zu erst viellen dank an euch alle.
muss mit mein arbeitsgeber ins klaren kommen!
ciao

Hallo Ghitza,

hmm - mit Zahlen weiterhelfen kann ich Dir leider nicht. Aber was vielleicht zu klären wäre: mit welcher Begründung verlangt Deine Ex mehr Geld? Kam sie eines Tages vorbei und meinte, „hey, rück mal mehr Kohle raus“, kam da ein Schreiben vom Anwalt/Jugendamt? Was hast Du bisher unternommen? Hast Du eventuell einen spezialisierten Anwalt, der Dich da verbindlich (!) beraten kann? (Und nein, das kostet nicht die Welt).

*wink*

Petzi

Nun ja, ab 01.01.2010 wird DüTab aufgestockt, oder? Weißt du, ich bin nun mal eine Arbeiter und kein Jurist oder so… trotzdem danke

Hallo

Für bestimmte Städte kann durchaus mal mehr als 360 Euro Miete angebracht sein.

Und wenn seine Wohnung einer Miete von z. B. 700,- entsprechen würde, hätte er nur einen Selbstbehalt von 200,- Euro? Das kann doch gar nicht wahr sein!

Viele Grüße

Nun ja, ab 01.01.2010 wird DüTab aufgestockt, oder?

Ja das haben sie und ich bekomme dadurch auch mehr Geld für mein Kind. Aber das sind „nur“ 13%. Nicht 30% wie deine Ex das gerne möchte…

Weißt du,

ich bin nun mal eine Arbeiter und kein Jurist oder so…

und gerade deswegen ist es wichtig sich bei Problemen einen Juristen zu besorgen…

Gruß Lulea

trotzdem danke

Hallo

Für bestimmte Städte kann durchaus mal mehr als 360 Euro Miete angebracht sein.

Und wenn seine Wohnung einer Miete von z. B. 700,- entsprechen
würde, hätte er nur einen Selbstbehalt von 200,- Euro? Das
kann doch gar nicht wahr sein!

da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Wenn man in manchen Städten für den „Standardwohnanteil“ von 360 Euro gerade mal ein Wohnclo bekommt, hat man natürlich Anspruch darauf den Selbstbehalt entsprechend erhöht zu bekommen.

Natürlich hat man kein Recht auf eine Villa oder eine supertolle Fünfzimmerwohnung. Aber wenn man einen ANGEMESSENEN Wohnraum (dürfte sich an die Größen für Hartz IV orientieren) für 360 Euro nicht bekommt und das nachweisen kann, wird der Selbstbehalt von 900 Euro entsprechend erhöht oder die höhere Miete (Differenz) wird erst mal einkommensmindernd vor der Errechnung des Unterhaltes abgezogen.

Wobei es nicht wirklich einheitlich ist, nach welcher Methode die Gerichte hierbei vorgehen.

Gruß
Ingrid

für den „Standardwohnanteil“ von 360 Euro
gerade mal ein Wohnclo bekommt, hat man natürlich Anspruch

aber immerhin schick und modern mit c.

ein wohnklo käme dann allerdings noch billiger.

grinz

tilli

DüTab erhöht wegen Kindergeld
Hallo

Nun ja, ab 01.01.2010 wird DüTab aufgestockt, oder?

Ja, das haben sie, aber das haben sie =>meines Wissensweniger bezahlen, weil ihm die Hälfte dieser Erhöhung des Kindergeldes zusteht.

Und dann wurde die DüTab eben um genau diesen Betrag erhöht. *)
Er zahlt also genauso viel wie vorher.

Das sind meine Informationen, an die ich glaube, bis mir einer das Gegenteil nachweist.

Viele Grüße

* Sowas wird natürlich immer damit begründet, dass das Kindergeld dem Kind zugute kommen soll. Ich glaub aber eher, dass es einen anderen Grund hat: Sehr viele alleinerziehende Frauen müssen ja von Alg2 leben, und da wird das Kindergeld ja komplett verrechnet. Der Staat spart also eine Menge Geld, wenn dieses Geld den alleinerziehenden Müttern und nicht den Vätern ‚zugute‘ kommt.

Hallo,

die Erhöhung der DüTa hat ausnahmsweise damit nichts zu tun. Das steuerliche Existenzminimum bzw. der Kinderfreibetrag wurde erhöht und somit muss die DüTa angepasst werden. http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Unter…

Allerdings frage ich mich, wann das Existenzminimum der Väter dem tatsächlichen Kaufkraftverlust angepasst wird. Meine Frage stellt sich im Übrigen auch bei Hartz-IV-Sätzen usw.

Gruß
Ingrid

2 Like

Ich hatte heut ein Gespräch mit der Boss, und wurde mir zugesichert das alles OK ist. Liebe Ingrid, du hast recht, miete, Strom etc sind schön abgezogen!
Danke an alle!