Hallo zusammen,
Person A muss demnächst zum Arbeitsamt (zum allerersten Mal) um sich arbeitsuchend zu melden.
Müssen irgendwelche Papiere mitgenommen werden z. B. der Aufhebungsvertrag o.ä.?
Gruß,
Katze
Hallo zusammen,
Person A muss demnächst zum Arbeitsamt (zum allerersten Mal) um sich arbeitsuchend zu melden.
Müssen irgendwelche Papiere mitgenommen werden z. B. der Aufhebungsvertrag o.ä.?
Gruß,
Katze
Hallo!
Unbedingt mithaben muß man den Personalausweis. Des Weiteren will man dort bei Gelegenheit mal die Bewerbungsunterlagen sehen, aber das hat Zeit. Formulare für Antragstellungen und so weiter bekommt man entweder im voraus zugesandt und legt sie dann vor, oder aber der Sachbearbeiter drückt sie einem in die Hand. Wenn man den Aufhebungsvertrag schon hat ist es nicht schlecht ihn einzustecken. Weitere Dinge, die möglicherweise nachgefragt werden, sind Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, wenn zutreffend Schwerbehindertenausweis.
Hi,
z. B. der Aufhebungsvertrag o.ä.?
da deswegen wahrscheinlich eine Sperrzeit droht, sollte ab dem Monat, in dem kein Lohn mehr eingeht, zusätzlich ALG2 beim Jobcenter oder, falls entsprechendes Vermögen vorhanden sein sollte, vorsorglich Wohngeld beantragt werden.
Gruß
Ingo
Unsinn
Hallo,
da deswegen wahrscheinlich eine Sperrzeit droht,
Welche Fakten veranlassen dich zu dieser Annahme?
sollte ab dem
Monat, in dem kein Lohn mehr eingeht, zusätzlich ALG2 beim
Jobcenter oder, falls entsprechendes Vermögen vorhanden sein
sollte, vorsorglich Wohngeld beantragt werden.
Wie begründest du diese Empfehlung?
Gruß
Otto
Konto-Daten und Krankenkassen-Daten dabei zu haben kann auch nicht schaden.
Hi,
Person A muss demnächst zum Arbeitsamt (zum allerersten Mal)
um sich arbeitsuchend zu melden.
Müssen irgendwelche Papiere mitgenommen werden z. B. der
Aufhebungsvertrag o.ä.?
Kann nicht schaden, wahrscheinlich wirst Du beim Erstkontakt aber nur einen Ausweis brauchen. Du meldest Dich beim Empfang an, wartest ein Weilchen und wirst dann in ein Büro gerufen, wo man mit Dir einen Termin ausmacht, bei dem dann erst die Unterlagen abgegeben werden.
Klingt alles hocheffizient, ich weiß.
Gruß S
Nein, Praxis
Hi,
da deswegen wahrscheinlich eine Sperrzeit droht,
Welche Fakten veranlassen dich zu dieser Annahme?
jahrelange Erfahrung in der Sozialberatung. Nur in seltenen Fällen konnte eine Sperrzeit durch ausreichende Begründung der Arbeitsaufgabe vermieden werden.
sollte ab dem
Monat, in dem kein Lohn mehr eingeht, zusätzlich ALG2 beim
Jobcenter oder, falls entsprechendes Vermögen vorhanden sein
sollte, vorsorglich Wohngeld beantragt werden.Wie begründest du diese Empfehlung?
eben mit der Gefahr, bei einer Sperrzeit mittellos zu sein bzw. sich entsprechende Sozialleistungen zu sichern. Sowohl ALG2 als auch WoG wird ab Antragsmonat bewilligt.
Gruß
Ingo
Hmm…also wir (mein Mann und ich, derzeit wohnhaft in NRW) ziehen nach Berlin, weil mein Mann dort seinen Traumjob gefunden hat und natürlich komme ich mit!
Deshalb habe ich bei meinem AG um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
Natürlich sind schon massenhaft Bewerbungen unterwegs, aber ich fahre heute mal nach der Arbeit zum Arbeitsamt und lass mich beraten.
Ich kann dann ja berichten, wie es war.
Gruß,
Katze
Hi,
Hmm…also wir (mein Mann und ich, derzeit wohnhaft in NRW)
ziehen nach Berlin, weil mein Mann dort seinen Traumjob
gefunden hat und natürlich komme ich mit!
Deshalb habe ich bei meinem AG um einen Aufhebungsvertrag
gebeten.
das dürfte einer der seltenen berechtigten Gründe sein…
Gruß
Ingo
Nicht wirklich
Hi!
jahrelange Erfahrung in der Sozialberatung. Nur in seltenen
Fällen konnte eine Sperrzeit durch ausreichende Begründung der
Arbeitsaufgabe vermieden werden.
In absolut JEDEM Fall, wenn eine Aufhebung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung dient und die Kündigungsfrist eingehalten wird, gibt es keine Grundlage für eine Sperre!
Da kann man nicht von Ausnahmen reden.
Da ich Deine Herkunft sehe, frage ich mich, wo Du beraten haben willst, denn dort fallen mir persönlich etliche Unternehmen ein, die regelmäßig derart ihr Personal reduziert haben und es auch noch laufend machen …
Gruß
Guido
Hi,
In absolut JEDEM Fall, wenn eine Aufhebung zur Vermeidung
einer betriebsbedingten Kündigung dient und die
Kündigungsfrist eingehalten wird, gibt es keine Grundlage für
eine Sperre!
da dies im allgemeinen keine Probleme macht, besteht in solchen Fällen auch kein Beratungsbedarf. Ich habe es dagegen mit anderen Fällen zu tun, wo eben fast immer eine Sperre droht. Repräsentativ für alle Auflösungsverträge ist das natürlich nicht.
Gruß
Ingo