Was muss oder kann der Vermieter reparieren

Hallo,

wenn in einer neu angemieteten Wohnung die Heizungsthermostate (lassen sich nicht abstellen), der Temperaturregler des Bidets, die Armatur der Badewanne, Steckdosenabdeckungen fehlen und die Fussbodenheizung defekt ist, was muss, was kann und mit welcher Frist, der Vermieter in Ordnung bringen

vielen Dank
selina

Hallo,
waren dei Fehler bei Mietbegin den schon vorhanden und wurde die Behebung im Übergabeprotokol verewigt?
hth

die Mängel bestanden schon. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gemacht. Allerdings wurde nachdem die Mängel erkannt wurde eine Liste erstellt die der Vermieter auch unterschrieben hatte. Er sah sich auch alles an und hatte für sich beschlossen, dass das die Wohnqualität nicht mindert.

liebe Grüße
Selina

wo liegt dann das problem?
mangelhafte wohnungen sind meist preiswerter und wenn man die mängel annimmt, dann ist das halt so.
gruss

die Mängel sind ja nicht angenommen worden. Sie sollen behoben werden. Nur der Vermieter sperrt sich, obwohl er unterschrieben hat, dass die Mängel bei Wohnungsübergabe bestanden.
Außerdem ist die Wohnung dadurch nicht günstiger geworden. 1.400€ ist nicht preiswert.

grüße
Selina

Hi!

Wenn es nicht schriftlich vereinbart wurde, dass die Mängel behoben werden, ist der Mieter der Gnade des Vermieters ausgesetzt. Die unterschriebene Mängelliste schützt ihn nur davor, beim Auszug für Mängel verantwortlich gemacht zu werden, die er selbst nicht verursacht hat.

Vermutlich wäre die Wohnung mängelfrei noch teuerer gewesen. Wenn die Wohnung nicht preiswert ist, steht es dem Mieter aber frei, keinen Vertrag abzuschließen und eine günstigere Wohnung auszuwählen. Denn günstiger als 1400 Euro geht es immer irgendwo.

Als Vermieter fragt man sich aber gern mal, warum Mieter ständig über Mängel herumjammern, die sie bereits von Anfang an kannten und durch die die Wohnung sowieso schon billiger vermietet wurde. Wenn so jemand dann wieder wegen irgendetwas herumnölt, verdreht man nur noch angenervt die Augen, selbst wenn es dann mal berechtigt sein könnte.

Viele Grüße

Anne

ich weiss nicht was ständig herumnölen bedeutet, wenn die Heizung nicht geht und der Mieter es auch im Winter einigermaßen warm haben möchte.

Selina