Was muss ohne Ablösesumme im Haus beim Verkauf bleiben?

Gibt es eine Rechtsprechung, aus der man entnehmen kann, welche Einbaumöbel, Lampen etc. in einem Haus verbleiben müssen, wenn man verkaufen möchte. So verstehe ich nicht, dass unser Käufer verlangt, dass mein teures (€ 3455,64) maßangefertigtes Badmöbel, Spiegelschrank und Waschbeckenunterbau, ohne Waschbecken (V&B) und Armatur (Dornbracht), welches auch in unsere neue Wohnung passt im Haus verbleiben muss. Ein beweglicher Container soll auch drin bleiben, weil er zum Badmöbel gehöre. Ich habe meinen Schreiner um eine Copie des Badmöbels gefragt. Die Herstellung soll heute ca € 500,00 teurer sein. Auch zwei wunderschöne Einbau Kombis in zwei Gäste WCs sollen drin bleiben, obwohl ich im Keller beide ursprünglichen Waschbecken noch habe. Die Schränke in meinem begehbaren Kleiderschrank (Ankleide) soll ich auch unentgeltlich drin lassen, weil ich die ja sowieso nicht gebrauchen könne. Erwähnen möchte ich noch, dass der Makler uns leider nicht über derlei Dinge aufgeklärt hat und der Käufer zuvor den Kaufpreis des Hauses um die Maklergebühr gedrückt hatte.

Hallo,

das ist eine Sache der Vertragsgestaltung.
Wenn diese Dinge strittig sind, war wohl der Kaufvertrag nicht eindeutig formuliert. Aber ohne Kenntnis des Vertrages dürften seriöse Antworten hier kaum möglich sein.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Keine Ahnung, aber diese Frage und anwaltliche Antwort könnte euch vielleicht weiterhelfen.


Oder diese hier:

Es kommt natürlich unbedingt darauf an, was genau ihr laut Vertrag verkauft habt

Was sagt denn der Makler? Wenn er euch nicht aufgeklärt hat, dann müsstet ihr ihn doch noch nachträglich fragen können müssen, oder nicht?

Wenn die keine besseren Argumente haben, dann solltet ihr euch dringend schlau machen.

Viele Grüße

Hallo,

So als vergleich, es werden auch Häuser verkauft und besichtigt, welche noch bewohnt sind. Dann gehören aber die Frau und Kleider auch nicht zum Inventar!

Wie willst du Einbaumöbel definieren? Nur weil sie an die Wand geschraubt sind und sich ohne Werkzeug nicht entfernen lassen? Was ist dann mit dem Büchergestell?
Auch die Waschmaschine gehört nicht zwangsweise zum festen Inventar.

OK, Wände, Dach, Keller, Dusche, Badewanne und Heizung gehören im Allgemeinen schon zum gekauften Haus.

So ganz grob kann man sich am Mietrecht orientieren. Allerdings muss eine Mietwohnung voll funktionsfähig sein, was bei einem Hauskauf nicht sein muss.

Wenn also in deinem Kaufvertrag der zusätzliche Ausbau nicht erwähnt ist, kannst du diesen auch mitnehmen.
Möglich wäre allenfalls noch die Anfechtung des Vertragen wegen arglistiger Täuschung. Aber dann müsste der Käufer nachweisen, dass du ihm die strittigen Teile versprochen hast. Die Gegenfrage des Richters dürfte dann aber lauten, wieso dies im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde.

Tja, da bist du wohl an einen hartnäckigen Käufer geraten, welcher möglichst alles umsonst haben möchte.

Wenn du alles mitnimmst, müsste der Käufer dich erst einmal verklagen und dann entscheidet der Richter.

Am einfachsten holst du dir juristischen Rat bei einer Fachperson und ohne den Vertrag kann man so nicht wirklich etwas sagen.

MfG Peter(TOO)

Servus,

wenn nichts konkret im Vertrag formuliert ist (offenbar hatte es der Notar eilig!), gehört alles zum Grundstück, was fest mit diesem verbunden ist. Das Haus also in jedem Fall, aber nicht, was bloß irgendwie mit dem Haus verdübelt ist - das reicht für eine „feste Verbindung“ nicht aus.

Schöne Grüße

MM

Ich schon.
Denn Du schreibst doch selbst „maßgefertigtes Badmöbel“.

Und Du willst doch nicht allen Ernstes das besichtigte Bad noch ummontieren und statt Luxusbecken die alten billigen (billigeren) Waschtische montieren oder andere Armaturen ?

Das sind festeingebaute Teile, die gehören (nun) zum Haus und sind mit verkauft.

Natürlich gehört i.d. R. nicht dein Wohnzimmerschrank, Fernsehsessel usw. dazu.
Bei einer Einbauküche kann das schon anders sein. In der Regel gehört auch sie zum Haus.

Es ist doch wohl das einfachste, wenn man so etwas ganz klar abklärt und bei Besichtigung anspricht. „Dies und das gehört nicht zum Haus und wird ausdrücklich nicht mitverkauft“.

Ich gebe zu, oft denkt man nicht daran, weil man so einen Verkauf gewöhnlich nicht oft (nie mehrfach?) durchführt .

Im Grunde gehören alle fest mit dem Haus verbundenen Bauteile zum Haus.
Und sanitäre Einbauten und speziell auf die Haussituation eingepasste Einbauschränke etwa, auch die Küche und alle Teile der Haustechnik.

MfG
duck313

Wie kommst du da drauf? Nur weil sie eingebaut ist, ändert das nichts daran, dass es sich um Möbel (Mobiliar - beweglich) handelt.
Ich vermute auch, dass mit den Badmöbeln nicht der Waschtisch (Waschbecken mit Untertisch) sondern nur der Untertisch gemeint ist - aber da fehlen halt hier angaben.

ME: Küche - Einbauschränke - maßgefertigte Möbel gehören nicht zum Haus. genau so wenig wie die „fest mit dem Haus verbundenen“ (weil gedübelten) Regale.

Gruß
HaWeThie

Bad- und andere Möbel gehören nicht zum Haus. Egal ob maßgeschneidert oder nicht.
Regale sind ja auch an der Wand festgeschraubt und Du nimmst sie normalerweise mit…
Selbst Einbauküchen werden normalerweise extra erwähnt und mit Ablösesumme verkauft.

Heizung, Waschbecken und Toilettenbecken dagegen sind fest mit den Wänden verbunden und gehören zum Haus…

Beatrix

Doch, das kann so sein und ist es auch meist.
Wenn man darunter extra für eine bestimmte Einbausituation dieses Hauses angefertigte Möbel (Einbauschränke, Einbauregale) denkt.
Also als Beispiel, ein Regalsystem unter einer Treppe oder unter einer Dachschräge (Dreiecksform genau passend- klar, man kann alles was eingebaut war auch ausbauen, nur ist das speziell und kann kaum woanders nochmals verwendet werden und wird deshalb auch nicht als Umzugsgut mitgenommen.

Und auch bei einer Küche wäre ich mir nicht so sicher.
Vergleiche es mit einer Wohnungsbesichtigung einer Mietwohnung zur Anmietung.
Alles möbliert und mit Küche.

Hier muss man schon fragen (den Vermieter/Makler) ob die Küche zur Mietsache gehört oder etwa Mietereigentum ist.

Dann steht das aber im Mietvertrag, wenn ich die Küche und andere Möbel mitmiete.
Wenn der Vormieter eine Ablöse haben will und ich diese nicht zahle, hat der die Möbel mitzunehmen.

WAs der Vorbesitzer mit den Möbeln macht bzw. machen kann, ist vollkommen egal. Er kann damit nach seinen Vorstellungen handeln und sie, wenn ihm danach ist, auf den Müll bringen, nachdem er mit der Kettensäge durchgegangen ist: Möbel sind kein wesentlicher Bestandteil eines Hauses.

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Das ist so absolut leider völlig falsch. Lies mal:

aus dem Dokument zu Einbaumöbel:
Hier gilt zunächst das zu Ziffer 9. gesagte. Zu ergänzen ist, dass eine Schrankwand anstelle einer
Mauer wesentlicher Bestandteil ist, nicht aber jedes angepasste Möbelstück. Einbaumöbel sind
also dann wesentlicher Bestandteil, wenn sie so mit den umschließenden Teilen des Gebäudes
vereinigt sind, dass diese ihre Seiten- und Rückwände bilden oder wenn sie Gebäudebestandteile
ersetzen…

Ich bin immer noch der Meinung, wenn ich z.B. einen Schrank in einer speziellen Größe vom Tischler herstellen lasse, damit er z.B. perfekt in eine Nische oder an eine bestimmte Wand passt (also eine „maßgeschneiderte Anfertigung“), kann ich ihn dann trotzdem mitnehmen und woanders hinstellen…

Beatrix

Hübsch. Nur interessiert die überhaupt nicht, wenn Du sie nicht juristisch begründen kannst. Was ist für Dich denn bei Deinem Schrank der Unterschied zwischen WB, Z und SBS oder hältst Du das für völlig nebensächlich?

Du solltest Deine persönliche Meinung nicht mit dem verwechseln, was vertraglich abgemacht wurde. Selbstverständlich kannst Du ALLE Schränke mitnehmen und sogar die zur den Fliesen passgefertigte goldene Kloschüssel - wenn das auch so im Vertrag genannt wird. Wenn das nicht mit drinsteht, hat sie gefälligst zu bleiben, wenn der Käufer das so will.

Hallo alle mir Beistehenden,

erst einmal ganz herzlichen Dank für eure zahlreichen Beiträge.
Sehr interessant wie viele unterschiedliche Ansichten es gibt.

Zu unserer derzeitigen Situation ist zu sagen, dass wir
nun einige Dinge, die beim Verkauf inklusive sind,
festgelegt haben, und die in den Notarvertrag mit aufgenommen
werden. Alles andere, was gefällt, und eben so „schön dahin passt“
wird nur gegen eine Ablösesumme überlassen.
Mein Badmöbel, ja natürlich nur das, nicht Waschbecken und Armatur,
überlassen wir, da uns der Käufer auch mit dem Zeitpunkt unseres
Auszuges entgegen gekommen ist.
Nochmals allen herzlichen Dank