Hallo zusammen,
ich hätte mal wieder eine Frage. Bis 2011 hatte ich ja einen kleinen Handwerksbetrieb. Ich kenne also die offiziellen Preise. Nun aber meine Frage:
Wenn ich heute einen Handwerker „nebenbei“ verschiedene Arbeiten durchführen lasse, mit was muss ich da im Schnitt so an Stundenlohn rechnen?
Es sind so „Allrounder“-Arbeiten wie Tapezieren, Laminat legen, Fliesen legen, Wände streichen und so weiter. Ich bin, wie erwähnt, seit 2011 aus der Materie raus und hab keine Ahnung von den aktuellen Sätzen.
Jetzt werden bestimmt wieder einige auf die Barrikaden gehen von wegen Schwarzarbeit und so, aber leider kann nicht jeder für Alles direkt eine Firma rufen und auch bezahlen. Wenn man das Geld dafür nicht hat, aber eine Wohnung komplett machen lassen muss, bleibt einem manchmal leider nichts anderes übrig. Vielleicht gibt es ja hier Leute mit etwas Verständnis dafür, die mir weiterhelfen können. Kommentare zu den negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit auf Wirtschaft und Gesellschaft brauche ich also nicht unbedingt. Danke schon mal im Voraus.
Hallo.
Keine Ahnung .
Grus.
zwischen 10-12.50€ die stunde mein gärtner bekommt 12.50€ manche machen es auch für 8€ musst ihn fragen .
Lieber Markus!
Mit genauen Details kann ich dir auch nicht helfen, aber eine Möglichkeit wäre es, wenn man sich Anbote für ein bestimmtes Projekt erstellen läßt. In diesem Anbot solltest du gewisse Vorgaben machen, damit die Daten vergleichbar werden. So wie zum Beispiel: 50 Quadratmeter entfernen des alten Bodenbelages. 50 Quadratmeter Verlegung Holz-Dielenboden… usw.
Dabei sollte eine Pauschal-Betrags-Leistung ebenso gefragt werden wie eine Einzel-Stunden-Lestung. Damit wird dann eine Übersicht als Spektrum genauso ersichtlich, wie auch ein Durchschnitt.
Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ
Sorry keine Ahnung!
Hallo
Auf „nebenbei“ arbeiten wird niemals schriftlich geantwortet. Jeder muß selber wissen, was er Wert ist.
Gruß Womueh
Hier kann ich leider nicht weiter helfen weil ich mir so gut wie alles selbst mache darum kenne ich leider keine Preise!
Hallo Markus
Also du kannst mit 20€ die Stunde rechnen,wenn du ihn fü 15€ bekommst hast du Glück!
Gruß Matze
Hallo.
Also ich nehme, wenn ich privat arbeite 10€ die stunde. Damit bin ich auch bis jetzt ganz gut gefahren. Wenn die anderen mehr verlangen, finde ich, das das zuviel ist. wenn man rechnet, das man am tag 80€ hat, das mal 10 tage, sind auch 800€. und das in 1,5 wochen. wenn ich das auf den ganzen monat mit 20 arbeitstagen rechne, ist das ein verdiehnst von 1600€. und das nebenbei. ist eine ganze menge. soviel bekommt ja nicht einmal ein handwerker, der fest angestellt ist. also 10€ sollten auch reichen.ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Volker
Hallo,
wenn sich jemand, wie in Deinem Beispiel angegeben, einen Handwerker „organisiert“, der ihm mal eben so „nebenbei“ die ganze Wohnung renoviert, ist das zunächst mal nicht ganz legal. Es gibt zwar immer die Möglichkeit der sogenannten Nachbarschaftshilfe (die der Definition auch sehr weit gefasst ist); wildfremde Handwerker aber zu beschäftigen und zu vergüten ist und bleibt Schwarzarbeit. Streng genommen wäre der Auftraggeber eines solchen Vorhabens Arbeitgeber. Dieser müsste dann Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuern auf den Lohn abführen. Da dies aber wohl kaum geschehen wird, sehe ich 2 Tatbestände als verwirklicht: Nämlich einmal das Nichtabführen von SV-Abgaben (§ 266a StGB) und das Hinterziehen von Steuern (§ 370 AO). Je nach Gewerk müsste der Auftraggeber dem „Arbeitnehmer“ dann ggf. noch einen Mindestlohn zahlen, wenn für das entsprechende Gewerk ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag (z. B. für Bau- oder Maler- und Lackiererarbeiten) vorliegt.
Dass viele Leute „inoffizielle“ Handwerker beschäftigen (wegen der Kosten), ist mir klar. Wer sich dabei erwischen lässt, muss mit Sanktionen rechnen. Manchmal werden ja auch gerne solche Handwerker genommen, die aktuell arbeitslos sind und Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter beziehen. Wenn dann noch rauskommt, dass der Handwerker „bar auf Kralle“ bezahlt wurde und er dies beim Leistungsträger nicht angegeben hat, ist sogar der Handwerker als Leistungsbetrüger mit im strafrechtlichen Boot (§ 263 StGB).
Wie die aktuellen Sätze für Schwarzarbeit sind, weiß ich nicht. Für 10,- EUR wird sich aber keiner dazu hinreißen lassen.
Ich kann Dir nur raten, die Finger von solchen Experimenten zu lassen.
Vielleicht hast Du ja einen Kumpel, der handwerklich begabt ist. Es spricht nichts dagegen, dass er Dir hilft. So läuft das ja häufig. Andere Varianten sind mit Vorsicht zu genießen.
Ich hoffe, Dir halbwegs weitergeholfen zu haben, auch wenn Deine eigentliche Frage ja war, was ein Wochenend-Handwerker so auf die Kralle haben will 
Viele Grüße!