Hallo,
endlich habe ich ein Brief vom Gericht bekommen, ich habe einen Rechtsstreit gewonnen (nach 8 Monaten…)!
Ich habe vor ca. einem Jahr ein teures Notebook bei ebay ersteigert, aber nichts erhalten, sodass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe, woraus ein gerichtliches Verfahren wurde usw. Aber ich habe schließlich mein Recht bekommen, also Post:
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.016,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2010 zu zahlen.
2.) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Was soll ich nun machen? Ich nehme an einen Zwangsvollstrecker beantragen? Ich bitte Sie freundlichst mir mittzuteilen (falls Sie es wissen), wie ich handeln soll.
VIELEN DANK im Vorraus!
Um weitere Kostenausgaben zu verhindern würde ich erstmal an den Schuldner persönlich treten o. über einen Anwalt die Rückzahlungen klären, andernfalls dann bei Gericht die Anspruchsnahme eines Gerichtsvollziehers beantragen.
Das hängt davon ab, welche Vermögenswerte des Schuldners Sie kennen.
Sind Bankkonten oder ein Arbeitgeber bekannt? Dann kann ein Pfändung- und Überweisungsbeschluß direkt beim Gericht beantragt werden.
Ist der Schuldner Eigentümer eines Grundstücks? Dann kann eine Zwangshypothek eingetragen und die Zwangsversteigerung direkt beim Gericht beantragt werden.
Andernfalls oder zusätzlich kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, beim Schuldner eine Sachpfändung durchzuführen, also hinzufahren und z. B. den PKW o. ä. zu pfänden.
Vermutlich ist Ihnen nur ein Bankkonto bekannt, dann also den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beim Gericht beantragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtsktäftig, d.h. der Gegner kann binnen 1 Monats nach Zustellung noch Berufung einlegen. Dieser Zeitraum ist grundsätzlich abzuwarten, es sei denn, man hinterlegt den zu vollstreckenden Betrag zuvor als Sicherheit bei Gericht.
Nach dem Monat bei der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Damit kann man dann über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Zuvor kann man sich an den Gegner direkt wenden und ihn fragen, ob er nicht freiwillig zahlen will, um die Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Hallo Dennis,
setze dem Schuldner eine Frist zur Zahlung des ausgeurteilten Betrages zuzüglich Zinsen (die musst Du genau berechnen). Den Basiszinssatz findest Du unter www.basiszinssatz.de. Beantrage gleichzeitig beim Gericht, Dir eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils auszustellen.
Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht, sende die vollstreckbare Ausfertigung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat (Vollstreckungsgericht), mit der Bitte, das Urteil zu vollstrecken.
Beachte: das Urteil ist nur vorläufig vollstreckbar, solange die Berufungsfrist läuft. Sollte der Gegner erfolgreich Berufung einlegen, müsstet Du das Geld aus der Vollstreckung wieder zurückzahlen. Warte ggf., bis das Urteil rechtskräftig ist (1 Monat nach Zustellung an den Schuldner).
Viel Erfolg!
mohrenfels
Hallo,
endlich habe ich ein Brief vom Gericht bekommen, ich habe
einen Rechtsstreit gewonnen (nach 8 Monaten…)!
Was soll ich nun machen?
Guten Tag Dennis,
wenn Sie die Anschrift des Schuldners haben, und davon ausgehen, daß er zahlungsbereit sein könnte, würde ich ihm erst mal ein Aufforderungsschreiben schicken, und ihn darin mit Fristsetzung auffordern, Ihr Geld zu überweisen, und anschließend die Zwangsvollstreckung androhen.
Andernfalls, oder nach Fristablauf, können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, für Sie das Geld einzuziehen, falls beim Schuldner kurzfristig was zu holen ist. Zweckmäßigerweise beauftragt man einen Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners. Dabei müssen Sie aber noch mal Geld vorschießen.
Wenn Sie wissen, daß der Schuldner ziemlich arm ist, würde ich im Aufforderungsschreiben schon eine Teilzahlungsvereinbarung anbieten und bei Fehlschlagen überlegen, ob Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.
Wichtig ist, ob Sie die Gegenseite für zahlungsfähig halten und wie leicht man an seine Vermögenswerte herankommt.
Herzliche Grüße
Sie müssen sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils besorgen. Brief ans Gericht. Danach kann das AG angeschrieben werden mit dem Antrag zur Vollstreckung. Formular gibts beim AG.
Hallo Dennis,
warst du durch einen Rechtsanwalt vertreten?
Falls nicht:
1.) Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht beantragen (nämlich Festsetzung deiner Kosten wie z.B. Fahrtkosten + Festsetzung der Gerichtskosten nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Eingang deines Kostenfestsetzungsgesuchs)
2.) beim Gericht eine VOLLSTRECKBARE Ausfertigung deines Urteils nebst Zustellungsvermerk beantragen
3.) wenn du den Kostenfestsetzungsbeschluss und eine vollstreckbare Urteilsausfertigung hast, beides beim Amtsgericht (diesmal zu Händen der Gerichtsvollzieherverteilerstelle) einreichen mit der Bitte um Vollstreckung.
Im günstigsten Fall hast du bald dein Geld. Hat der Beklagte nichts pfändbares, melde dich nochmal. Ich helfe dir dann gerne weiter.
Liebe Grüße
Sonja
Hallo,
entschuldigen sie für die Verpätung, aber ich hatte bisher keine Zeit ihnen zu antworten, doch nun habe ich eine Woche frei und bin zum schreiben gekommen. Also: Ich halte es für notwendig, dass sie einen Zwangsvollstrecker beantragen. Ich hatte selber einmal einen ähnlichen Fall und es wäre besser gewesen, wenn ich einen beantragt hätte, doch die Sache hat sich nach kurzer Zeit von selber erledigt. Wenn sie sich Zeit und Nerven sparen wollen würde ich ihnen raten einen Zwangsvollstrecker zu beantragen.
mfg Richard S.