Was nun?

Hallo

Angenommen eine Person wurde vorigen Jahres als Schwarzfahrer bei Fahren mit der Straßenbahn erwischt wurden, es kommt wohl zu einer Gerichtsverhandlung, in dem der Staatsanwalt 20 Tage zu 25 Euro Anklagt, laut Aussage des Richters wird eine Geldstrafe von 20 Tagen zu 17 Euro angesetzt, auf Grund der Reuhe und deren Kind, nach Wochen kommt nun das Urteil was wohl Rechtskräftig sein soll, in dem nun steht das er zu 30 Tagessätzen zu 17 Euro verurteilt wurden ist, was könnte man nun unternehmen, um den Richterspruch wieder richtig zu setzen, Danke.

Hallo TomiK80,

zu der Gerichtsverhandlung gibt es auch sicher ein Verhandlungsprotokoll. Bitte Verhandlungsprotokoll mit Urteil vergleichen. Falls da auch 30 Tagessätze drinstehen und kein Rechtsanwalt für Dich zugegen war, hast Du schlechte Karten. Aber mir fällt noch eine letzte Möglichkeit ein: Hin zum Rechtsanwalt, der Einsicht in die Gerichtsakte nimmt. Anhand der handschriftlichen Notizen kann der Irrtum vielleicht noch aufgeklärt und ausgeräumt werden. Aber mehr geht auch nicht.

Freundliche Grüße
Margitta

Mal eine andere naive Frage: Warum kam es denn überhaupt erst zur Gerichtsverhandlung? Man hätte doch die Geldbuße gleich bezahlen können, dann wäre der Aufwand erspart geblieben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal eine andere naive Frage: Warum kam es denn überhaupt erst
zur Gerichtsverhandlung? Man hätte doch die Geldbuße gleich
bezahlen können, dann wäre der Aufwand erspart geblieben?

Derjeneige hat es nicht entscheiden können, das es zu einer Verhandlung gekommen ist, warum sollte man mehr bezahlen als nötig, wenn es starke Argumente dafür gibt, warum werden in dieser Stadt Busse mit internen Fahrausweisautomaten und bei den Straßenbahnen nicht? Aber das ist wohl eine andere Sache.

Hallo,

einfache Schreibfehler kommen vor. Einfach bei der Geschäftsstelle sofort auf den Fehler SCHRIFTLICH" hinwiesen und um Urteilsberichtigung bitten.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]