Grüß euch,
gtestern ging es in der Sendung ZDF.reporter um Kinderlärm. In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, gegen Kinderlärm zu klagen. Kinderlärm soll per Gesetz kein Lärm mehr sein, sondern ein „natürliches Geräusch“. Bisher wird er wie Auto- oder Fluglärm behandelt. Nachbarn von Kindertagesstätten konnten bislang beispielsweise Lärmschutzvorrichtungen einklagen, wodurch Baukosten erheblich anstiegen.
Was passiert, wenn ein Nachbar auf Grund der damaligen (und heute noch gültigen) Rechtslage erfolgreich eine Lärmschutzvorrichtung eingeklagt hat, nun aber die Gesetze so verändert werden, dass in Zukunft einer solcher Klage nicht mehr stattgegeben würde, könnte dann die Kommune einfach alle bereits dafür errichten Lärmschutzvorrichtungen entfernen, oder hat der Nachbar auf Grund der früheren bzw. gegenwärtigen Rechtslage und der damti verbundenen erfolgreichen Klage das Recht auf Schutz vor Kinderlärm sozusagen „erworben“ und die Lärmschutzvorrichtung muss stehen bleiben und nur die Nachbarn die nach der zukünftigen Rechtslage versuchen zu klagen, haben Pech gehabt und haben kein Anrecht mehr auf Lärmschutzvorrichtungen?
Viele Grüße
Martin Unterholzner