Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Folgendes:
Meine Schwester und ihr Mann haben sich vor ca.5 Jahren ein Haus gekauft.
Da das nötige Kleingeld fehlte, verlangte die Bank eine Bürgschaft unserer Eltern auf deren Haus und Grundstück von 60000 Euro.
Meine Schwester,mein inzwischen verstorbenen Bruder und ich haben als Erbe des Hauses unserer Eltern diese Bürgschaft unterschrieben.
Nun haben sich meine Schwester und mein Schwager
(er inzwischen arbeitslos) getrennt,das Haus ist im Grundbuch auf meine Schwester eingetragen, den Kredit bei der Bank hat nur mein Schwager unterschrieben.
Sollte nun das Haus zwangsversteigert werden, was passiert dann mit der 60000 Euro Bürgschaft unserer Eltern, wer muß dafür aufkommen?
Wie verhält sich das eigentlich alles? Ich habe nicht die geringste Ahnung von solchen Sachen,deshalb bitte ich hiermit höflich um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Es haftet die letztlich die Bürgschaft wenn das darlehen nicht mehr bedient wird.
Wenn der Ex Schwager das Darlehen nicht mehr bedienen kann oder will , wird die bank auf die Bürgschaft zurück greifen…das ist ja auch der Sinn einer Bürgschaft
Hallo,
damit die Frage beantwortet werden kann, bitte ich folgende Punkte genauer darzulegen.
Haben die Eltern eine Bürgschaft unterschreiben und / oder wurde auf deren Haus ein Grundpfandrecht eingetragen? Das ist ein erheblicher Unterschied. Bitte legen Sie dies genau dar. Das ist wichtig.
Was haben Sie getan? Haben Sie gebürgt?
Dann: die Schwester und ihr Mann haben sich getrennt. Wer ist hier Eigentümer und wer Darlehensnehmer? Sie schreiben das Haus gehört der Schwester, das Darlehen hat nur deren Ex-Mann unterschrieben? Ist das korrekt?
Wird das Darlehen für das Haus Ihrer Schwester noch bedient und wenn nicht, wie ist hier der Sachstand?
Welche Folgen was hat, kann ich Ihnen genau sagen, aber ich muss dafür die Fakten ganz genau kennen. Sonst kann ich nicht helfen.
Gruß
P.
Vielen Dank für die prompte Antwort ! Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Hallo Pewefey,
ich habe eben mit meiner Schwester telefoniert, sie wußte wegen dem Grundpfandrecht selber nicht genau Bescheid, das Darlehen wird allerdings noch bedient,
es wird also noch nicht zur Zwangsversteigerung kommen.
Sollte sich die Sachlage ändern und Sie dann weitere Infos benötigen, kann ich Sie über Wer-weiss-was nochmals kontaktieren?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Hallo,
manomann wie kann man denn eine Bürgschaft unterschreiben?
http://www.schuldnerakuthilfe.com/buergschaft.html
Bei einer Bürgschaft geht die Bank zuerst an den Darlehensnehmer und dann (wenn bei dem nichts zu holen ist oder zu wenig) an den Bürgen, der dann die VOLLE Summe für die er gebürgt hat zahlen muss.
Soviel allgemein zu dem Thema.
Der Sachverhalt hier speziell wurde etwas verworren geschildert, so dass hier nur schwer durchzublicken ist.
Dazu bräuchte man nähere Angaben bzw. Einblicke und Grundbuch und Unterlagen.
Dann könnte man konkretere Aussagen machen.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!
mit freundlichen Grüßen - jojo59
Na klar, dafür bin ich ja hier angemeldet :o)
P.
Antworten:
Erstmal pardon, dass ich jetzt erst dazu komme, Deine Fragen zu beantwsorten.
Deine Beschreibung ist etwas unklar.
Ich wiederhole also nochmals:
Schwester + Schwager nun getrennt.
Schwester Alleineingentümer, Schwager Allein-Kreditnehmer.
Eltern haben wohl nicht nur gebürgt, sondern auch eine Grundschuld im Grundbuch als Drittsicherheitengeber eintragen lassen. Elternhaus haftet also für den Kredit des Schwagers.
Inzwischen ist das Elternhaus in den Besitz von
Schwester, Bruder (+) und Dich übergegangen.
Ihr drei habt die Schuldübernahme akzeptiert, also
haftet das Elternhaus weiter für den Kredit des Schwagers.
Habe ich das jetzt richtig aufgefasst?
Jetzt zu Deinen Fragen:
Kommt das Haus der Schwester zur ZV und deckt
das Meistgebot die Gerichtskosten und die Bankschulden,
seid ihr fein raus und könnt die Bürgschaften und/oder Grundschuld zurückverlangen (Löschung).
Reicht der ZV-Erlös zur Schuldentilgung des Schwagers nicht aus, müsst ihr drei ran.
Oder ihr übernehmt den Schwager-Kredit und müsst Zins und Tilgung zahlen (die Bank wird Euere Kreditbonität
prüfen, reicht die nicht aus, wirds schwierig und mitunter versteigert die Bank auch das Elternhaus.
Habt ihr nur gebürgt (ohne Grundschuld auf dem Elternhaus für die Schulden des Schwagers), dann könnte es sein, das erst mal gegen Euch drei ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erwirkt wird.
Mit diesem kann die Bank eine Zwangssicherungshypothek auf dem Elternhaus eintragen lassen.
Was mir auffällt:
Dass bei Kreditaufnahme nur der Schwager als Kreditnehmer auftritt und die Schwester nicht, scheint mir eigenartig.
Normalerweise haften der Bank beide persönlich
(Darlehensnehmer, Mithaftende). Aber möglicherweise sagte sich die Bank, die Schwester hat kein Einkommen, man verzichtet auf die Haftung, das Haus haftet ja und für die Deckungslücke holte die Bank sich die Haftung der Eltern und/oder des Elternhauses per Grundschuld.
Der Bruder ist verstorben. Es haften seine Erben, es sei denn, diese schlagen die Erbschaft aus.
Wenn Du noch Fragen hast, stelle sie, aber bitte konkret. Je konkreter, umso besser ist die Antwort meinerseits.
Grüsse
Bracco
Hallo Bracco,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Inzwischen habe ich erfahren,das es wohl doch nicht zur Zwangsversteigerung kommen wird, da das Haus zumindest noch für 1 Jahr abbezahlt wird.Schwester und Schwager waren bei einer Beratung.
Nochmals danke! Mit freundlichen Grüßen - jojo59