Hallo zusammen,
ich werde demnächst meine Whg. komplett sarnieren und überlege viel (Wasserinstallation und Strom) in Eigenarbeit zu erledigen.
Meine Frage an euch ist folgende: Was passiert im Fall der Fälle, wenn ein (Versicherungs)Schaden auftritt? Macht die Versicherung Probleme? Darf sie das? Gibt es Gesetzestexte?
Du kannst Gift darauf nehmen, dass Du im Schadenfall Probleme haben
wirst.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Das müssen Fachleute ausführen und
bei Strom und Wasser in Deutschland ev. sogar Leute mit
Meisterprüfung. Das weiss ich nicht so genau.
Du kannst Gift darauf nehmen, dass Du im Schadenfall Probleme
haben wirst.
Da möchte ich den Gedanken mal etwas weiterspinnen:
Was wäre wenn ich einen Wasserschaden in einer Wohnung / einem Haus hätte, die Installation noch vom Vorbesitzer ist, wie sieht die Sache dann aus?
Ich könnte nicht sagen (resp. beweisen) wann und von wem die Installation vorgenommen wurde…
Die Versicherung wird Dir einen Sachvertändigen vorbeischicken und
wenn der nicht merkt, dass bei der Installation geschlampt wurde,
hast Du Glück gehabt.
Falls er es aber doch merkt, wirst Du den Schaden vom Vorbesitzer
bezahlen lassen müssen - falls der das kann.
Falls er es aber doch merkt, wirst Du den Schaden vom
Vorbesitzer bezahlen lassen müssen - falls der das kann.
glaube ich eher weniger. Da wird die Versicherung erstmal vorstrecken müssen und die wendet sich dann an den Verursacher. Egal, ob das ein Handwerker war oder wer anders. Und auch das natürlich nur innerhalb von bestimmten Fristen - die ich leider nicht kenne, aber es sollten wohl etwa 3-5Jahre nach Ausführeung der Arbeiten sein.
Ist ja auch logisch - wenn der Pfusch 30Jahre gehalten hat, war es wohl kein Pfusch.
Gruß
Axel
Falls er es aber doch merkt, wirst Du den Schaden vom
Vorbesitzer bezahlen lassen müssen - falls der das kann.
I.d.R. werden Immobilien ohne Gewährleistung verkauft.
Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Vorbesitzer nach Abschluß des Kaufs für sowas haftbar zu machen ist.
glaube ich eher weniger. Da wird die Versicherung erstmal
vorstrecken müssen und die wendet sich dann an den
Verursacher.
Meiner Meinung ist der Vorbesitzer auch der Versicherung gegenüber nicht haftbar zu machen.
Und auch das natürlich nur innerhalb von bestimmten Fristen -
die ich leider nicht kenne, aber es sollten wohl etwa 3-5Jahre
nach Ausführeung der Arbeiten sein.
Ist ja auch logisch - wenn der Pfusch 30Jahre gehalten hat,
war es wohl kein Pfusch.
Das leuchtet ein. Mir jedenfalls. Aber vor Gericht und auf hoher See…
Meine Frage an euch ist folgende: Was passiert im Fall der
Fälle, wenn ein (Versicherungs)Schaden auftritt?
Dann wird der Schaden reguliert. Wenn festgestellt wird, dass an den versicherten Gegenständen unsachgemäß (!) gearbeitet worden ist, kann es sein, dass die Versicherung Nachforschungen anstellt.
Macht die Versicherung Probleme?
Das hängt mit Sicherheit von der Schadenshöhe ab. Wenn Regulieren billiger ist als Nachforschen, wird reguliert. Versicherungen denken kaufmännisch.
Darf sie das?
Klar ! Warum fragst Du nicht, ob Du an der E-Installation basteln darfst ?