Frau Tine muss zu einer Anhörung zum Amtsgericht, es geht um eine Erbangelegenheit. Wer nimmt bei so einer Anhörung alles teil bzw. wer ist alles anwesend?
Ist bei dieser Anhörung die Gegenseite auch anwesend? Darf Frau Tine einen Rechtsanwalt oder andere Personen mitnehmen?
wenn Frau Tine schon volljährig ist, braucht sie keinen Rechtsanwalt, darf aber einen mitbringen, muss diesen aber selber bezahlen.
Anwesend ist natürlich Tine, das Gericht (Richter, Schreibkraft etc.) und die „Gegenseite“, evtl. mit Rechtsanwalt.
Es könnte auch möglich sein, dass die Gegenseite nur durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, wenn das persönliche Erscheinen durch das Gericht nicht angeordnet wurde.
Das Gericht stellt Fragen zum Sachverhalt, welche offensichtlich durch die Klage nicht eindeutig ist.
Ist es wirklich immer so, dass die Gegenseite am Termin teilnimmt, oder könnte es durchaus sein, dass man die Parteien nacheinander anhört oder diese nicht dran teilnehmen?
es ist wohl von Fall zu Fall unterschiedlich, vlt. deshalb die „vielen“ Anworten.
In dem Fall von Frau Tine, wird Frau Tine, der Rechtsanwalt, der Richter, ein Zeuge und die Gegenseite und wahrscheinlich der Anwalt der Gegenseite anwesend sein.